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Repression gegen SeenotrettungItalien muss 76.000 Euro an Sea-Watch zahlen

Die Festnahme von Carola Rackete ging 2019 um die Welt. Nun hat ein Gericht in Italien der Seenotrettungs-NGO Sea-Watch eine Entschädigung zugesprochen.

Mitten auf dem Mittelmeer, mitten in der Nacht (26.9.2025) Foto: Laszlo Randelzhofer/Sea-Watch

Besser spät als nie. Italien muss der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch eine Entschädigung in Höhe von 76.000 Euro zahlen. Das habe ein Gericht in Palermo entschieden, erklärte die deutsche NGO am Donnerstag. Grund ist eine „ungerechtfertigte Festsetzung“ aus dem Jahr 2019.

„Wir freuen uns sehr über das Urteil“, sagt Sea-Watch-Sprecherin Bana Mahmood der taz. Überraschend sei es hingegen nicht: „Damals Salvini, heute Meloni, das Prinzip ist dasselbe. Festsetzungen und Seeblockaden, die dann von den Gerichten kassiert werden. Wir hoffen, dieses Urteil ist auch der aktuellen Regierung eine Lehre“, so Mahmood. Die Entscheidung gebe der NGO auch Hoffnung für ausstehende Verfahren. Kurz zuvor war auch ein Ausfahrverbot für das Rettungsschiff „Sea-Watch 5“ aufgehoben worden.

Hintergrund des jüngsten Urteils ist eine Rettungsaktion des Schiffes „Sea-Watch 3“ auf dem Mittelmeer vom Juni 2019. Die italienischen Behörden unter dem damaligen Innenminister Matteo Salvini hatten Kapitänin Carola Rackete nicht gestattet, mit 53 Geflüchteten an Bord in italienischen Häfen anzulegen.

Nach zweiwöchiger Irrfahrt entschied sich Rackete, trotzdem die sizilianische Mittelmeerinsel Lampedusa anzufahren, wo die Geretteten an Land gehen konnten. Dabei wurde ein Küstenwachenschiff touchiert, nach Aussage von Rackete, aus Versehen. Die „Sea-Watch 3“ wurde daraufhin fünf Monate festgesetzt, die Kapitänin festgenommen und kurzzeitig unter Hausarrest gestellt. Ein Verfahren gegen sie wurde 2021 eingestellt.

Italien geht gegen Seenotrettung vor

Das Zivilgericht in Palermo entschied nun, dass der italienische Staat, namentlich die Ministerien für Inneres, Verkehr und Wirtschaft sowie die Behörden auf Sizilien, der Hilfsorganisation Sea-Watch die Hafengebühren für die Zeit der Festsetzung, den Treibstoff, sowie die Anwaltskosten erstatten muss. Die Richter hatten keine ausreichende Begründung für die Festsetzung erkennen können. Bereits 2019 hatte eine italienische Ermittlungsrichterin geurteilt, dass Rackete entsprechend dem Seerecht korrekt gehandelt habe.

Das Seerecht schreibt vor, dass Menschen in Seenot gerettet werden und in einen sicheren Hafen gebracht werden müssen. Im Zuge der erstarkenden Abschottungspolitik seitens Italiens und der EU wurde dies aber zusehends erschwert. Italien ist aufgrund seiner geografischen Lage eines der häufigsten Ziele von Flüchtenden und Migranten, die versuchen, nach Europa zu gelangen. Zuletzt hatten Pläne der rechten Regierung, NGO-Schiffe mit einer „Seeblockade“ aufzuhalten, für Aufsehen gesorgt.

Italiens postfaschistische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni warf der italienischen Justiz indes erneut vor, parteiisch zu entscheiden. Sie beschuldigte das Gericht, die „Bekämpfung illegaler Massenmigration“ zu sabotieren und den Rechtsstaat zu untergraben. Das jüngste Urteil reihe sich ein in eine Liste „objektiv betrachtet absurder Entscheidungen“, welche gegen den Willen des Volkes fielen und sei eine „weitere Entscheidung, die mich buchstäblich sprachlos macht“.

Geht es nach Bana Mahmood von Sea-Watch könne Giorgia Meloni gerne weiterhin sprachlos bleiben. Die rechtsgerichtete italienische Regierung handele undemokratisch und breche regelmäßig geltende Gesetze. „Aber die Gerichte geben uns recht. Zum Glück gibt es in Italien noch ein funktionierendes Rechtssystem“, so Mahmood.

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte das Urteil. „Die rechtswidrige Festsetzung der ‚Sea‑Watch 3‘ steht exemplarisch für eine bis heute anhaltende Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung“, sagt Nina Alizadeh Marandi, Expertin für Asylpolitik gegenüber der taz. „Zugleich ertrinken weiterhin Tausende im Mittelmeer. Umso wichtiger ist es, unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen entschieden und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten“, fügte sie hinzu.

Im noch jungen Jahr 2026 starben nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bereits über 530 Menschen bei dem Versuch übers Mittelmeer nach Europa zu gelangen.

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