Dortmund untersagt AfD-Veranstaltung: Kein Bock auf Björn Höcke
Der CDU-Oberbürgermeister von Dortmund will verhindern, dass der rechtsextreme Thüringer AfD-Chef eine Rede im Rathaus hält. Die AfD will klagen.
dpa/taz | Die Stadt Dortmund hat der AfD-Ratsfraktion verboten, ihren Neujahrsempfang mit dem rechtsextremen thüringischen AfD-Landeschef Björn Höcke im Rathaus zu veranstalten. Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) habe die für Sonntag geplante Veranstaltung im Rathaus „für nicht zulässig erklärt“, teilte die Stadt mit. Es gehe darum, das Rathaus als „zentralen Ort der Demokratie in Dortmund“ zu schützen.
Mit der „Einladung von Herrn Björn Höcke als Gastredner ist der Charakter eines Neujahrsempfangs einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nicht mehr gegeben“, schrieb Kalouti zur Begründung an die AfD. Höcke gebe dem Empfang vielmehr den Charakter einer Parteiveranstaltung. „Diese sind im Rathaus jedoch generell nicht zugelassen“, argumentierte der christdemokratische Rathauschef.
Die AfD prüft nun weitere Schritte. „Wir werden versuchen, uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Untersagung zu wehren“, sagte Fraktionschef Heiner Garbe auf Anfrage. „Die Stadt hat offensichtlich versucht, einen juristischen Dreh zu finden, um unseren Neujahrsempfang zu verhindern.“
Dass eine Fraktion einen externen Redner einlade, ändere nichts am Charakter der Veranstaltung, sagte AfD-Mann Garbe. „Nach außen haben wir auch in keiner Weise mit der Einladung von Herrn Höcke geworben.“
AfD-Gegner:innen hatten Demo geplant
Zahlreiche Parteien und Gewerkschaften hatten zuletzt schon gegen den Neujahrsempfang der AfD protestiert, die aktuell vor allem durch exzessive Vetternwirtschaft in ihren parlamentarischen Reihen von sich reden macht – auch in Nordrhein-Westfalen. Für Sonntagabend war eine Demonstration vor dem Rathaus geplant.
Die Stadtverwaltung hatte bislang immer argumentiert, sie könne den Neujahrsempfang der AfD nicht unterbinden, da alle Ratsfraktionen gleichermaßen das Recht hätten, das Rathaus für ihre Veranstaltungen zu nutzen.
Der Thüringer AfD-Chef Höcke ist zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole rechtskräftig verurteilt worden. In Thüringen wird die AfD vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
Zuletzt hatten bayerische Behörden versucht, zwei Wahlkampfauftritte des Frontmanns des offiziell aufgelösten völkisch-nationalistischen „Flügels“ im Allgäu und in Oberfranken zu verhindern. Sie scheiterten vor Gericht. Höcke und die AfD konnten ihre Veranstaltungen durchziehen.
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