Beschwerden beim Presserat: So viele Rügen wie noch nie
Mehr als 100 Rügen hat der Deutsche Presserat im Jahr 2025 ausgesprochen. Besonders viele Beschwerden gab es über einen Nahost-Beitrag bei Springer.
kna/taz | Die zunehmend polarisiert geführten Debatten in Deutschland fordern auch den Deutschen Presserat heraus. Laut dem Jahresbericht 2025, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde, wurden 2.636 Beschwerden an das Selbstkontrollorgan der Presse gerichtet, die erstmals zu mehr als 100 öffentlichen Rügen wegen des Verstoßes gegen die Regeln des professionellen Journalismus führten.
Die Zahl war noch nie so hoch seit der Gründung des Presserats 1956. Sprecher Manfred Protze betonte deswegen: „Ethischer Journalismus ist für die Demokratie elementar“. 2025 bildete vor allem die Berichterstattung über den Nahostkonflikt einen Schwerpunkt bei den eingereichten Beschwerden.
Allein 328 davon richteten sich gegen einen Beitrag auf bild.de, in dem der Tod des Al-Jazeera-Korrespondenten Anas al-Sharif mit der Zeile „Als Journalist getarnter Terrorist in Gaza“ überschrieben worden war. Diese Behauptung wurde nicht mit nachprüfbaren Belegen hinterlegt, der Beschwerdeausschuss wertete dies als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie als Verletzung der persönlichen Ehre des Journalisten. Bei der Bewertung orientiert sich der Presserat stets und ausschließlich am Pressekodex.
Was gerügt wurde
2025 sprachen die Beschwerdeausschüsse laut Jahresbericht 102 Rügen, 130 Missbilligungen und 139 Hinweise aus.
Mit mehr als 40 Prozent wurde dabei eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht am häufigsten moniert.
In 30 Fällen – und damit auf Platz zwei – wurden mediale Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes gerügt.
Weitere Rügen betrafen Sensationsberichterstattung und mit steigender Tendenz die fehlende Trennung zwischen Werbung und Redaktion.
Die taz ist im Jahr 2025 einmal vom Presserat gerügt worden – wegen eines Kommentars mit dem Titel „Nicht eure Zielscheibe“ (veröffentlicht am 29./30. Oktober 2024) zum Thema Polizeigewalt. Der Autor hatte mit Bezug auf eine erhöhte Anzahl von Fällen tödlicher Schüsse bei Polizeieinsätzen behauptet, Polizisten seien „die von der Gesellschaft beauftragten Mörder in Uniform“. Die Bewertung der Vorfälle als „Morde“, also Fälle besonders verwerflicher vorsätzlicher Tötung, war nach Auffassung des Beschwerdeausschusses nicht von hinreichenden Inhaltspunkten gedeckt.
Von den öffentlichen Rügen wurden bislang 82 publik gemacht, das sind rund 84 Prozent, im Vorjahr waren es noch 86 Prozent. Eine Möglichkeit, die Veröffentlichung zu erzwingen, oder andere Sanktionsmöglichkeiten hat der Presserat nicht. Mehr als jeder dritte Artikel, den der Presserat prüfte, stammte von einer Regionalzeitung, gefolgt von Boulevardmedien und Publikumszeitschriften.
Medien entscheiden sich freiwillig für Aufsicht
Der Presserat ist längst nicht mehr nur für klassische Zeitungen und Zeitschriften zuständig. Auch deren Onlineangebote fallen in seinen Aufgabenbereich. Und auch andere Onlinedienste, die nicht an ein noch gedruckt erscheinendes Medium gekoppelt sind, können sich der Aufsicht durch den Deutschen Presserat unterwerfen – als Garant für höchste journalistische Standards.
2026, im Jahr seines 70. Geburtstags, sei der Presserat so wichtig, aber so gefordert wie nie zuvor, schreibt Protze im Jahresbericht: „Pressefreiheit wird vor staatlicher Intervention geschützt, indem die Presse selbst für die Qualität und Integrität ihrer Berichterstattung einsteht.“
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