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Bundestag beschließt TariftreuegesetzGegen Lohndumping – außer bei der Aufrüstung

Der Bund schreibt bei seiner Auftragsvergabe künftig vor, dass Unternehmen die Tarifregelungen ihrer Branche anwenden. Aber es gibt etliche Ausnahmen.

Das Tariftreuegesetz ist gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen Foto: imago

Einen Großteil der öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes soll es künftig nur noch für Firmen geben, die ihren Beschäftigten faire Arbeitsbedingungen bieten. Mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschloss der Bundestag am Donnerstagmorgen das sogenannte Tariftreuegesetz. Die Linke enthielt sich, weil ihr das Gesetz nicht weit genug geht. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit befassen.

Die Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Anders als zunächst geplant bleiben Lieferverträge außen vor. Zur Freude der Rüstungsindustrie gilt das Gesetz auch nicht „für die Vergabe und Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge“.

Zur Freude der Rüstungsindustrie gilt das Gesetz auch nicht für die Vergabe und Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge

Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, das sie eigentlich bereits in der Ampelkoalition hatte realisieren wollen. In ihren Koalitionsverhandlungen mit der Union konnte sie einen zweiten Anlauf durchsetzen. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“, sagte die SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen und deshalb „oft die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen“.

Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie nur mit Bauchgrimmen zustimmt. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen sagte, sie tue sich nicht leicht. Der Union seien aber im Gesetzgebungsverfahren „substanzielle Verbesserungen“ gelungen. Ein bedeutender Schritt sei die Herausnahme des Lieferbereichs. Auch die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, dass das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium alleine über die anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge entscheidet, sei korrigiert worden. Nunmehr könne das nur „im Benehmen“ mit dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium erfolgen. „Dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz“, sagte Carstensen.

Kritik an Ausnahmebestimmungen

Grüne und Linke unterstützen das Tariftreuegesetz zwar grundsätzlich, doch geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. „Wir wissen: Wer nach Tarif bezahlt wird, der hat bessere Löhne und der hat bessere Arbeitsbedingungen“, sagte die Grünen-Abgeordnete Ricarda Lang. Deshalb sei es „ein Problem, dass Sie hier so viele Ausnahmen offen lassen und damit so viele Menschen in diesem Land, die mehr verdient hätten, im Regen stehen lassen“.

Es sei „völlig richtig“, dass künftig der Bund bei der Auftragsvergabe von den Unternehmen Tariftreue verbindlich einfordere, sagte der Linken-Abgeordnete Pascal Meiser in der Debatte im Bundestag. Doch das von der schwarz-roten Koalition vorgelegte Gesetz sei „löchrig wie ein Schweizer Käse“. So erschließe sich für ihn nicht, warum bei kleineren Aufträgen Lohndumping für Beschäftigte weniger schlimm sein soll. Außerdem sei es „Skandal“, dass die Auftragsvergabe bei der Bundeswehr völlig außen vor bleibe.

Die Reaktionen der Gewerkschaften fielen ähnlich aus. Bei genereller Zustimmung bemängelten sowohl die IG Metall als auch Verdi, das Gesetz sei nicht konsequent genug. So monierten die beiden größten Einzelgewerkschaften in Deutschland, dass der Schwellenwert für die Anwendung des Gesetzes mit 50.000 Euro sehr hoch ausgefallen sei. Damit würden alleine schon rund ein Viertel des jährlichen Vergabevolumens von etwa 40 Milliarden Euro nicht erfasst.

Es sei „gut und richtig“, Lohndumping einen Riegel vorzuschieben, sagte die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner. „Das heute im Bundestag beschlossene Gesetz geht diesen Weg aber leider nicht konsequent, sondern enthält Schleichwege rechts und links, die seinem Sinn und Zweck entgegenstehen“, kritisierte sie. Als „inakzeptabel“ bezeichnete sie es, dass ausgerechnet Lieferleistungen und Beschaffungen für Verteidigung aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind. „Dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle“, kritisierte Benner.

In die gleiche Kerbe schlug der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. „Gerade die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit müssen dafür genutzt werden, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern, auch und gerade bei Dienstleistern für die Bundeswehr“, forderte er. „Damit vergibt der Bund angesichts der zu erwartenden Großaufträge die Chance, die Einhaltung von Tarifverträgen im großen Stil zum Goldstandard bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu machen“, konstatierte Werneke.

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