piwik no script img

Meinungs- und InformationsfreiheitUrteil gegen Ungarn

2021 hat Ungarn hat dem letzten freien Radiosender die Lizenz entzogen. Für dieses Vorgehen gegen Klubrádió hat der EuGH das Land nun verurteilt.

Klubrádió: Im Jahr 2021 wurde dem letzten freien Radiosender in Ungarn die Lizenz entzogen Foto: Bernadett Szabo/imago

afp | Nach dem Entzug der Sendelizenz für einen unabhängigen Radiosender hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn wegen Verletzung der Informations- und Meinungsfreiheit sowie weiterer Verstöße gegen EU-Vertragsrecht verurteilt. Das entschied das Gericht am Donnerstag in Luxemburg, geklagt hatte die EU-Kommission. In dem Fall geht es um den Sender Klubrádió, den wichtigsten unabhängigen Radiosender Ungarns. (Az. C-92/23)

Klubrádió musste sein Radioprogramm 2021 einstellen, es ist seitdem nur noch im Internet zu hören. Damals lief ein 2014 zwischen dem Sender und dem ungarischen Medienrat abgeschlossener Vertrag aus, der nicht verlängert wurde. Der Medienrat begründete das damit, dass Klubrádió zweimal gegen seine Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequoten verstoßen habe. Die Sendefrequenz wurde neu ausgeschrieben, die Bewerbung von Klubrádió dafür wurde allerdings für ungültig erklärt.

Nach Feststellungen des EuGH verletzte Ungarn damit die in der Charta der EU-Grundrechte verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Verstöße, die dem Klubrádió vorgeworfen worden seien und die zum Lizenzentzug geführt hätten, seien „entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten“ oder beträfen Aspekte, „die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann“, erklärte das Gericht am Donnerstag zur Begründung seines Urteils.

Ungarisches Mediengesetz nicht mit EU-Recht vereinbar

Die Vergabe von Nutzungsrechte für Funkfrequenzen müsse laut EU-Recht stets „nach objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien“ erfolgen, betonte der EuGH. Insofern sei das ungarische Mediengesetz, auf dessen Grundlage der Lizenzentzug erfolgte, zudem bereits per se nicht mit EU-Unionsrecht vereinbar.

Das ungarische Mediengesetz schließe die Verlängerung von Sendelizenzen selbst im Fall rein formaler, geringfügiger oder zwischenzeitlich bereits behobener Verstöße automatisch aus, betonte das Gericht. Sowohl die konkrete Entscheidung mit Blick auf das Klubrádió als auch die dem zugrundeliegenden Bestimmungen im nationalen Mediengesetz seien „unverhältnismäßig“. Ungarn habe Pflichten aus EU-Verträgen verletzt.

Das Verfahren war eines von mehreren, die gegen Ungarn vor dem EuGH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht laufen oder liefen. Ungarns rechtsnationalistischem Regierungschef Viktor Orbán wird vorgeworfen, kritische Stimmen in Justiz, Medien und Zivilgesellschaft systematisch zu unterdrücken sowie die Rechte von Minderheiten einzuschränken.

Orbán tritt seit langer Zeit als scharfer Kritiker der EU auf, zugleich ist Ungarn trotz des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einer der letzten Verbündeten Moskaus innerhalb der Europäischen Union. Orbán ist zudem Anhänger von US-Präsident Donald Trump und wird von diesem und seiner Regierung demonstrativ unterstützt. Am 12. April wird in Ungarn ein neues Parlament gewählt, in jüngsten Umfragen lag Orbáns Fidesz-Partei hinter der Tisza-Partei des Oppositionellen Peter Magyar.

Und die Folgen?

Im aktuellen Verfahren gab der EuGH nach eigenen Angaben den meisten Rügen der EU-Kommission statt. Das Gericht monierte demnach auch noch weitere Punkte – etwa dass das Ausschreibungsverfahren zur Neuvergabe der Sendefrequenz nicht rechtzeitig genug organisiert wurde, um eine Entscheidung vor Ablauf der ursprünglichen Nutzungsrechte des Senders zu ermöglichen. Dies verstoße gegen „den Grundsatz guter Verwaltung“.

Konkrete Folgen hat das Urteil für Ungarn zunächst nicht. Stellt der EuGH eine Vertragsverletzung fest, muss der betreffende Mitgliedsstaat der EU der Entscheidung nach Gerichtsangaben „unverzüglich“ nachkommen. Es ist dann Sache der EU-Kommission in Brüssel, zu prüfen, ob das Land das Urteil umsetzt. Kommt sie zu der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare