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Aus Hemer Klaus Hillenbrand(Text) undMagnus Terhorst(Fotos)
Erich Grete, ein Mann mit rundem Schädel und vollem weißem Haar, weiß es ganz genau. „Die kamen vom Gefangenenlager die Straße hoch und liefen weiter zum Friedhof. Ein Wagen, davor ein Pferd gespannt“, sagt er, am Tisch im Wohnzimmer seines Hauses im sauerländischen Hemer sitzend. Beerdigungsstraße, so habe man damals den Weg genannt, wo er wohnte, wenn er einmal Heimaturlaub von der Truppe erhalten hatte.
Das mit dem Urlaub sei ziemlich häufig vorgekommen, denn er verstand sich damals im Krieg gut mit seinem Vorgesetzten in der Fliegerstaffel der Luftwaffe. Erich Grete war 18 Jahre alt, als er eingezogen wurde. Heute ist er 102.
Gretes kleines Haus, das er in den 1950er Jahren selbst erbaut hat, liegt an einer ansteigenden Seitenstraße am Rande der Stadt. Er sitzt am Wohnzimmertisch und erinnert sich an die Kriegszeit. Es habe Tage gegeben, da sei das Gefährt mit dem Pferd zweimal vorbeigekommen, sagt Grete, immer beladen mit den Leichen russischer Kriegsgefangener. „Meine Mama hat, wenn die hier raufkamen, auf einen Pfosten drei oder vier Schnitten Brot gelegt. Das Beerdigungskommando bestand ja auch aus Russen. Die sahen das Brot und haben es mitgenommen.“
Die Tage waren lang auf Heimaturlaub in Hemer, denn die Freunde von Erich Grete waren alle an der Front. „Ich musste doch sehen, dass der Tag rumging“, sagt er. Also ist Erich Grete spazieren gegangen, hoch auf den bewaldeten Hügel draußen vor der Kleinstadt, einem militärischen Sperrgebiet mit einem Schießstand.
Kalk drauf, nächste Fuhre
Und er hat auf das neue Gräberfeld geschaut, das sich da oben rapide füllte. „Da waren neue Gräber. Die waren ausgeschachtet so auf drei Meter. Die Toten wurden von dem Wagen in die Gräber heruntergezogen. Hinterher haben sie Kalk über sie drübergeschüttet. Kalk drauf und dann gewartet, bis dass die nächste Fuhre kam.“ Es habe keine Särge gegeben. „Die Toten lagen in Papiertüten.“ Erich Gretes Augen schauen noch heute entsetzt, wenn er an die Szenerie denkt.
Eine von einer Mauer eingefasste große, sorgfältig gepflegte Wiese ist 84 Jahre später geblieben, als Kriegsgräberstätte gekennzeichnet. Am Rande liegen wenige Einzelgräber mit Namen und Todesdaten, 96 insgesamt, weiß Stadtarchivar Eberhard Thomas. Ein Kiesweg führt geradeaus, links und rechts die Wiese, darunter in Massengräbern die Toten aus dem Lager.
Am Ende des Wegs erhebt sich nach drei Stufen ein mächtiger Quader aus grau-grünem Stein, darauf abgebildet die Reliefs dreier leidender Menschen. „Euch, die ihr erlitten habt alle Qualen und Schmerzen, die Foltern fern vom Vaterland, umgekommen in faschistischer Knechtschaft, ewiges Gedenken und Ruhe“ steht auf der Vorderseite des Gedenksteins auf Russisch, gesetzt im Herbst 1945. Oben ein Sowjetstern mit Hammer und Sichel.
Auf diesem Friedhof alleine liegen etwa 7.000 Menschen aus der Sowjetunion, verstorben zwischen 1941 und 1945 im Stalag VI A von Hemer. Auf einem anderen Gräberfeld sind es noch einmal 3.600. Insgesamt schätzt Eberhard Thomas die Zahl der Toten auf über 20.000. Stalag, das Kürzel verwendete die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg für „Stammlager“ von Kriegsgefangenen. Eines der größten befand sich in Hemer und trug die Bezeichnung VI A. Dort waren zunächst Polen, Franzosen und Briten interniert und ab 1941 immer mehr sowjetische Kriegsgefangene.
Ein Mann namens E.
Régine Hessling ist mit hinaufgekommen zum Friedhof. Die Französin engagiert sich zusammen mit ihrem Mann dafür, dass die Erinnerung an das Lager nicht vergessen wird. Dazu hat Régine den Verein der Nachkommen von Kriegsgefangenen der Stalags gegründet, um die Familien der französischen Opfer miteinander zu vernetzen. Régine hat einen ganz besonderen Grund dafür: Ihr Vater Warin Marcel zählt zu den Tausenden Franzosen, die dort interniert waren. Diese Toten, 180 an der Zahl, hat man nach dem Krieg in die Heimat umgebettet. Am Rande des Gräberfelds steht ein Stein zu ihrem Gedenken: „Unseren Kameraden, die in Gefangenschaft starben“, steht in französischer Sprache darauf.
Dreimal sei ihr Vater aus der Gefangenschaft geflohen, dreimal wieder eingefangen worden, berichtet Régine Hessling. Lange habe sie nicht gewusst, dass Hemer identisch ist mit dem „Emer“, von dem ihr Vater immer gesprochen hat. Seit mehr als 20 Jahren lebt sie in dem Ort, in dem ihr Vater gefangen war. Régine Hessling sammelt Überlebensberichte und weiß: „Es gab Wachmänner, die Gefangene geschlagen haben.“ Sie kennt auch die Berichte von Erschießungen durch Wachmänner.
Ob der Mann, von dem nur der erste Buchstabe seines Nachnamens, ein „E“, bekannt ist, ob dieser Mann zu den Schlägern gehörte, ob er gar Menschen erschossen hat: Das weiß man nicht. Bekannt ist lediglich, dass dieser „E.“ im Bundesland Nordrhein-Westfalen lebt und 100 Jahre alt ist.
„E.“ ist das, was die Justiz einen Beschuldigten nennt. Er wird verdächtigt, sich als früherer Wachmann des Stalags VI A der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg hat „E.“ aus den Datensätzen von Wachsoldaten in Kriegsgefangenenlagern herausgefiltert, ließ feststellen, dass er lebendig ist, hat untersucht, was es mit dem Lager in Hemer auf sich hat, berichtet der erste Staatsanwalt in Ludwigsburg, Michael Otte.
Erich Grete, Zeitzeuge
Der letzte Fall
Die Behörde hat nach Abschluss ihrer Vorermittlungen die Angelegenheit im November 2025 zuständigkeitshalber an Andreas Brendel weitergeleitet Der Oberstaatsanwalt leitet die Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Massenverbrechen in Nordrhein-Westfalen in Dortmund.
Ab dem 6. Dezember 1943 bis mindestens 22. September 1944 soll der Beschuldigte als Wachmann im Stalag VI A in Hemer an Tötungshandlungen beteiligt gewesen sein, lautet der Vorwurf. Es gibt noch keine Anklageschrift, geschweige denn eine Zulassung zur Hauptverhandlung vor Gericht. Die Ermittlungen Brendels stehen noch am Anfang, sagt er. Es gilt die Unschuldsvermutung, und deshalb rückt der Staatsanwalt auch nicht mit dem Namen des Beschuldigten heraus. „Weitere Angaben werden im Augenblick nicht gemacht“, sagt Brendel.
Der frühere Wachmann mit dem Kürzel „E.“ ist der einzige derzeit bei der bundesdeutschen Justiz anhängige Fall zu einem nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. Den Strafverfolgungsbehörden gehen die Nazis aus. Die Täter sterben. Das letzte Urteil gegen eine NS-Täterin erging im Dezember 2022. Im ganzen Jahr 2024 konnte Ludwigsburg nicht einen neuen Verdachtsfall vermelden, sagt Otte. Jetzt gibt es immerhin diesen „E.“. Vielleicht der letzte Beschuldigte.
In jedem Fall wäre ein Prozess gegen den Greis etwas noch nie Dagewesenes. Dass sich die bundesdeutsche Justiz mit der Strafverfolgung gegen NS-Täter lange schwergetan hat, ist bekannt. Gegen die Wachmänner in Gefangenenlagern aber hat sie bis vor Kurzem einfach gar nichts unternommen. Erst seit rund fünf Jahren ermittelt Ludwigsburg auch wegen Massentötungen in Lagern wie in Hemer. Zu einem Prozess ist es bisher nicht gekommen.
Ihr Tod geschah absichtsvoll
Der 102-Jährige Erich Grete hat nicht nur den Leichenwagen zum Friedhof fahren sehen. Er hat auch erlebt, wie 1941 oder 1942 sowjetische Kriegsgefangene ins Lager nach Hemer gebracht worden sind. „Ich war da am Bahnhof in Hemer und da wurde ein Transport von Russen abgeladen. Habe ich da gestanden und einen Augenblick gewartet, da kamen die alle raus, die sahen erbärmlich aus, wirklich, die konnten kaum laufen. Einer fiel um, der lag da. Da kam einer von der Wachmannschaft mit seinem Gewehr und haute dem noch mal in den Rücken hinein. Den haben sie erst einmal liegen gelassen.“
Grete kneift die Augen zusammen. „Die Gefangenen mussten dann vom Bahnhof hoch in die Kaserne. Erbärmlich.“ Es gibt Fotos, die zeigen Hemeraner beim Besuch am Zaun des Lagers. Es schaut nach einem Sonntagsausflug aus.
Von den insgesamt 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen der Wehrmacht starben nach Schätzungen etwa 3,3 Millionen. Ein nicht geringer Teil verhungerte in den Lagern, andere kamen infolge fehlender medizinischer Versorgung ums Leben. Sie starben an Erschöpfung bei oder nach der Zwangsarbeit, wurden erschossen oder vergast. Ihr Tod geschah nicht zufällig, sondern absichtlich.
In Hemer waren Kriegsgefangene ab 1939 in ursprünglich für die Wehrmacht errichteten Kasernen inhaftiert. Die Gebäude befanden sich im Rohbau, viele Männer mussten deshalb in Zelten schlafen. Die Gefangenen aus dem Westen und aus Polen unterlagen den Regularien des Roten Kreuzes. Sie konnten Briefe und Pakete mit Lebensmitteln empfangen, bekamen knappe, aber wohl ausreichende Verpflegung, sie mussten unter Zwang arbeiten, aber besaßen immerhin Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.
Die sogenannten Untermenschen
Ein weitläufiges, leicht ansteigendes Gelände: Nur die Baustruktur verrät, dass die hier stehenden lang gestreckten Gebäude mit ihren steilen Giebeln früher einmal als Kasernen geplant waren und dann Kriegsgefangenen als Unterkunft dienten. Eines der Häuser beherbergt heute eine Schule, in einem anderen ist das Stadtarchiv von Hemer untergebracht, das von dem 71-jährigen Eberhard Thomas geführt wird.
Thomas hat für den Besucher schriftliche Materialien, Pläne und Fotos über das Stalag auf einem langen Tisch ausgebreitet. Der Archivar ist aktiv beim Verein für Hemeraner Zeitgeschichte und so etwas wie ein wandelndes Lexikon. Schon seit den 1980er Jahren sorgt er sich darum, dass die Geschichte der Stadt präsent bleibt.
Als ab 1941 sowjetische Kriegsgefangene ins Stalag VI A eingewiesen wurden, trennte man diese von den übrigen Inhaftierten mit Stacheldraht ab. In der kleinen Ausstellung, untergebracht in den Räumen gegenüber dem Archiv, zeigt Thomas’ Finger auf einen Teil des Geländes, das dort in einem großen Modell nachgebildet ist.
Diese Gefangenen waren nach den rassistischen Vorstellungen der Nazis „Untermenschen“. Sie erhielten schlechtere und weniger Nahrung und geringere ärztliche Versorgung. Sie durften keine Päckchen empfangen. Sie wurden nicht gegen Typhus geimpft. Ihre Kleidung war mit „SU“ für Sowjetunion gekennzeichnet. „Es entspricht dem Ansehen und der Würde der deutschen Wehrmacht, dass jeder deutsche Soldat dem sowjetischen Kriegsgefangenen gegenüber schärfsten Abstand hält“, bestimmt eine Anordnung. Und weiter: „Widersetzlichkeit, aktiver oder passiver Widerstand muss sofort mit der Waffe (Bajonett, Kolben und Schusswaffe) restlos beseitigt werden.“
Rezept für einen langsamen Hungertod
Nikolai Gubarew war einer von geschätzt 160.000 sowjetischen Kriegsgefangenen, die in Hemer inhaftiert waren. Er nahm lange nach dem Krieg Kontakt mit den Menschen in Hemer auf. Der Verein für Zeitgeschichte hat seine Erinnerungen in eine Broschüre aufgenommen: „Zum Frühstück eine Kanne trübe Flüssigkeit, die man Ersatzkaffee nannte, zu Mittag ein Schlag Rübenbrühe aus Steckrüben mit ungeschälten Kartoffeln, gelegentlich mit etwas Margarine zubereitet. Die tägliche Brotration betrug 250g, also eine Tagesration für einen langsamen Hungertod. Dazu gab es manchmal eine Scheibe Wurst oder Kunsthonig.“
Auf der Suche nach lebenden Augenzeugen stößt die taz in Dortmund auf Rolf Seeger. Der heute 90-Jährige flüchtete als Sieben- oder Achtjähriger 1943/44 aus seiner von Bombenangriffen bedrohten Heimatstadt mit der Mutter nach Hemer. Er wusste von einem Lager, aber das lag weit weg von seinen Spielorten.
Ein Erlebnis hat sich bei Seeger tief eingeprägt. Er berichtet am Telefon: „In Niederhemer gibt es eine klösterliche oder kirchliche Anlage. Dahinter waren wohl irgendwelche sozialen Einrichtungen. Eines Tages am späten Nachmittag sah ich, dass da Gefangene herausgeführt wurden. Dann mussten sie stehen bleiben und wurden gefilzt. Und dann habe ich gesehen, dass sie denen Kartoffeln aus den Taschen geholt haben. Die mit Kartoffeln aufgefallen waren, die sind dann, es war für mich ein einschneidendes Erlebnis, geschlagen worden. Das waren so etwa 30 Personen, die in dem Gebäude irgendetwas gemacht haben. Kartoffeln geschält oder etwas anderes. Die Männer waren einheitlich in Grau gekleidet.“
Unter Tage, dann zum Sterben
Die Gefangenen, die in Hemer schuften mussten, konnten sich glücklich schätzen. Denn das NS-Regime verfügte Ende 1941 den Einsatz der „Russen“ in der härtesten Arbeitswelt, die es überhaupt gab: im Steinkohlebergbau des Ruhrgebiets unter Tage. Ab 1942 lag die Funktion des Stalags offiziell in der „Aufnahme der für den Bergbau ausgemusterten sowjetischen Kriegsgefangenen“. „Ausgemustert“, das bedeutete: zu schwach für die Zwangsarbeit. Die Männer hatten bei völlig unzureichender Ernährung bis zur Erschöpfung unter Tage schuften müssen. Wer nicht mehr konnte, wurde nach Hemer zurückgeschickt: zum Sterben.
Die Bewachung des Lagers erledigten etwa 150 Mann eines Landesschützenbataillons. Zur Dienstzeit des Wachmanns „E.“ war das offenbar das Bataillon mit der Nummer 617. Deren Männer waren oft älteren Jahrgangs oder infolge von Verwundungen nicht mehr fronttauglich. Wieso der damals erst 17-, 18-Jährige Beschuldigte dazugehörte, ist nicht bekannt. Rund um das von zwei Reihen Stacheldraht eingezäunte Gelände befanden sich Wachttürme, wo mit Maschinenpistolen oder -gewehren bewaffnete Posten standen.
Régine Hessling hat die Berichte französischer Kriegsgefangener in Hemer gesammelt und ausgewertet. Sie verweist auf ein Schreiben von Georges Laverdure, der über einen Unteroffizier Haas notiert: „Von Zeit zu Zeit öffnete er ein Fenster (auf der Seite, wo Sowjets untergebracht waren; d. Red.), lehnte sich hinaus, zündete sich eine Zigarette an und blies den Rauch genüsslich in Richtung der armen, verstörten Kerle. Dann warf er die Zigarette vor ihre Füße, was sofort eine Schlägerei auslöste. Er genoss das Spektakel ausgiebig, bis er es leid war und dann ein paar Pistolenschüsse in die Menge abgab, um die Ordnung wiederherzustellen. Drei oder vier Märtyrer verloren dabei das wenige Leben, das ihnen noch geblieben war. Dann schloss er zufrieden das Fenster.“
Nikolai Gubarew berichtet: „Ich hatte im Block 6 zu tun, plötzlich fiel ein Schuss. Ein sowjetischer Gefangener, der sich an den Mülltonnen des Franzosenlagers zu schaffen machte, bracht tot zusammen. Der Wachposten am Tor zum Vorlager hatte diesen Menschen kaltblütig erschossen.“
Reicht es für die Mordanklage?
Andreas Brendel ist gewiss nicht das, was landläufig „Nazijäger“ genannt wird. Der Begriff impliziert Jagdgelüste, die dem Oberstaatsanwalt ganz offensichtlich fremd sind. Brendel ist Jurist. Seit mehr als 30 Jahren beschäftigt er sich mit der Strafverfolgung von Taten aus der NS-Zeit, in zwei Jahren geht er in Pension. Es gab schon Fälle, erzählt er, die seien ihm so nahegegangen, dass er in Gesprächen in der Familie Halt suchen musste, sagt er.
Brendel hat schon so ziemlich alle Arten von mutmaßlichen NS-Straftätern erlebt: SS-Männer, die ein französisches Dorf niederbrannten und Zivilisten ermordeten, Nationalsozialisten, die Widerstandskämpfer verfolgten, Wachmänner aus Auschwitz und dem KZ Stutthoff, ein Mann, der im Vernichtungslager Belzec tätig war. Nur eines hat er noch nie erlebt: dass ein NS-Täter sein Tun voll und ganz gestanden hat.
Brendel äußert sich vorsichtig, was die Umstände des Falls „E.“ aus Hemer betrifft. Er erklärt die Sachlage: Als Staatsanwalt müsse er nicht nur nachweisen, dass der Beschuldigte am Ort war, als dort systematische Tötungen geschahen. „Die Mangelernährung muss bewusst zur Tötung eingesetzt worden sein. Und der Wachmann muss das gewusst haben“, sagt Brendel. Solch eine Art des Mordes sei in den Konzentrationslagern als Form der Vernichtung angewandt worden. Aber auch in in einem Kriegsgefangenenlager?
Brendel ist prädestiniert für den Fall „E.“. Er war es, der vor zehn Jahren als Staatsanwalt im Detmolder Auschwitzprozess gegen Reinhold Hanning den Begriff der „Vernichtung durch die Lebensverhältnisse“ geprägt hat. Das Landgericht hat damals die Absicht, Menschen mithilfe viel zu geringer Nahrung, unzureichender hygienischer und medizinischer Verhältnisse zu töten, als Mordmerkmal anerkannt. Auch bei „E.“ wird es nicht um einen individuellen Mordvorwurf gehen, sondern genau darum: Hat der Beschuldigte bewusst daran mitgewirkt, dass Menschen planmäßig infolge der Lebensverhältnisse ermordet worden sind?
Wettlauf gegen die Zeit
Reinhold Hanning ist 2016 wegen Beihilfe zum Mord an 170.000 Menschen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Eine Revision kam nicht mehr zustande. Hanning starb 2017. Er wurde 95 Jahre alt.
Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht mehr in der Lage sind, ihrem eigenen Prozess zu folgen, dürfen nicht vor Gericht gestellt werden. Sie gelten als verhandlungsunfähig. Der Mann, dessen Nachnamen mit einem „E.“ beginnt, wird im Sommer 101.
Die Chancen für Gerechtigkeit stehen nicht gut.
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