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Ausschluss vom BuchhandlungspreisGesinnungsschnüffelei im Buchladen

Wolfram Weimer schließt drei linke Buchläden vom Preis aus – mit Hilfe des Verfassungsschutzes. Damit könnte er selbst gegen das Grundgesetz verstoßen.

Einer der drei Buchläden die von Weimer gecancelt werden: Blick in den Buchladen „Rote Straße“ in Göttingen Foto: Kathrin Raabe

Es ist eigentlich eine Formalie, wenn jährlich der Deutsche Buchhandlungspreis vergeben wird. Die Verdienste unabhängiger Buchhandlungen, meist über 100 Läden, werden ausgezeichnet, sie erhalten Preisgelder von bis zu 25.000 Euro. Es stimmt, was Kulturstaatsminister Wolfram Weimer über diese Buchhandlungen sagt: „Mit Kompetenz, Neugier und Herzblut geben sie Orientierung, machen auch unbekannte Stimmen sichtbar.“

Genau dies trifft auch auf die Buchhandlungen, „The Golden Shop“ (Bremen), „Rote Straße“ (Göttingen) und „Schwankende Weltkugel“ (Berlin) zu. Sie sollten 2026 zu den 118 ausgezeichneten Buchhandlungen gehören, die sechsköpfige Jury hatte dies so vorgesehen. Doch Weimer als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) schloss diese drei Buchhandlungen von der Ehrung aus. Grund seien „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, wie die SZ zuerst berichtete. Die drei Buchläden sind allesamt politisch links zu verorten, es ist offensichtlich, dass Weimer einen Kulturkampf nach dem Playbook internationaler Rechter (fort)führt, indem er linke Läden cancelt. Das Ministerium lässt dagegen wissen, es gehe nur darum, „Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen“.

Ausma Zvidrina, Geschäftsführerin des Golden Shop in Bremen, sieht das Handeln des BKM in einem größeren Kontext: „Es geht ja nicht nur um den Ausschluss dreier linker Buchhandlungen von einem Preis“, sagt die 46-Jährige der taz am Telefon, „es ist für mich ein weiteres Zeichen eines allgemeinen Rechtsrucks, den man nun eben am eigenen Leib erfährt.“ Zvidrina betreibt den Golden Shop in Bremen seit 2007, sie verkauft unter anderem Belletristik, antifaschistische Literatur, Literatur über den Holocaust und zum Thema Antisemitismus, Comics, Graphic Novels. Sie organisiert Lesungen, Veranstaltungen und Konzerte, ist Teil der subkulturellen DNA Bremens. Wie die beiden anderen Läden auch hat der Golden Shop den Deutschen Buchhandlungspreis in der Vergangenheit schon erhalten.

„Bislang bekomme ich vor allem Solidaritätsbekundungen von Verlagen und Freund:innen“, sagt Zvidrina, auch Glückwünsche erhalte sie, „das ist ja auch eine Art Adelung“, sagt sie und lacht. „Aber vielleicht schreckt dieser Ausschluss manche Menschen nun auch ab, bei uns zu kaufen. Das wäre dann geschäftsschädigend.“ Zvidrina hat die Nicht-Nominierung erst aus den Medien erfahren. Befragt zu den „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ vom BKM wurde sie nicht.

Das BKM im Unklaren

Was genau vorliegt, das weiß nicht mal das BKM. Weimers Ministerium hat vom sogenannten Haber-Verfahren Gebrauch gemacht, nach dem eine Anfrage einer Behörde beim Verfassungsschutz (VS) erfolgen kann, wenn der Verdacht besteht, dass extremististische Institutionen staatlich gefördert werden. Das BKM bekommt dann lediglich eine Meldung, dass dem VS Hinweise vorliegen – welcher Art diese sind, bleibt völlig unklar.

Mit seiner Anfrage könnte Wolfram Weimer selbst nicht verfassungskonform agiert haben. Denn, so die SZ weiter, „eine Übermittlung von Geheimdienstinformationen an eine Stelle, die nicht die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde ist“, könne laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2022 nur dann zulässig sein, „wenn es um den Schutz eines besonders gewichtigen Rechtsgutes gehe.“ Das ist hier erkennbar nicht der Fall. Zvidrina sagt, der Golden Shop prüfe bezüglich des Ausschlusses rechtliche Schritte.

Irritation und Kritik

Der PEN Berlin zeigt sich in einer Pressemitteilung irritiert von dem Vorgang. „Bei der Vergabe eines Buchhandlungspreises sollte man auf Anfragen beim Verfassungsschutz verzichten, sowieso sollte man auf den Verfassungsschutz nur in Ausnahmefällen zurückgreifen“, sagt Deniz Yücel, PEN-Berlin-Vorsitzender, der taz. „Gerade bei Linken hat der Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren einen Reputationsgewinn erfahren, den ich schon immer befremdlich fand. Gesinnungsschnüffelei bei Buchhandlungen gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben dieser Behörde.“

Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Partner des Preises, kritisiert die Entscheidung. „Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab“, sagt Börsenverein-Vorsteher Sebastian Guggolz in einer Mitteilung. Bei dem Verfahren des BKM seien „erhebliche Zweifel angebracht“.

Die Kurt Wolff Stiftung, die sich einer vielfältigen Verlags- und Literaturszene verpflichtet sieht, ist ebenfalls Partner des Buchhandlungspreises. Die Stiftung gab am Mittwochnachmittag bekannt, man sei „höchst irritiert und beunruhigt über die Revidierung der Jury-Entscheidung zum diesjährigen Buchhandlungspreis“, dies könne als „politische Einflussnahme wahrgenommen werden.“ Gerade die verfemten drei Buchhandlungen stünden „mit ihrem Angebot abseits des Mainstreams exemplarisch für die Sichtbarkeit von Vielfalt“ und hätten die Auszeichnung „mehr als verdient“.

Buchläden zu inkriminieren, das kennt man aus autoritären Staaten. Welchen Weg das Kulturministerium unter Wolfram Weimer einschlägt, zeigt sich in dieser Sache einmal mehr.

Transparenzhinweis: Der Autor hat vor über 15 Jahren gelegentlich als Aushilfe im Bremer Buchladen The Golden Shop gearbeitet.

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