piwik no script img

Ausschluss vom BuchhandlungspreisLieber dem Argwohn folgen

Der Kulturstaatsminister schließt drei Buchläden vom diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis aus. Grund seien Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.

„Zur schwankenden Weltkugel“-Buchladen im queeren und antikapitalistischen Wohnprojekt Tuntenhaus in der Berliner Kastanienallee Foto: K.M.Krause/snapshot/imago

Hat der Kulturstaatsminister kulturelle Institutionen von der Förderung ausgeschlossen, die ihm politisch nicht in den Kram passen? Diese Frage drängt sich auf, nachdem Wolfram Weimer (parteilos) drei Buchläden vom diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hat: den „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „The Golden Shop“ in Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen. Alle drei ordnen sich dem linken politischen Spektrum zu – und wurden in der Vergangenheit vom Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) ausgezeichnet.

Die drei ursprünglich für den Preis vorgesehenen Buchhandlungen seien aufgrund „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste gestrichen worden, teilte ein Sprecher des Staatsministers auf taz-Anfrage mit. Die Entscheidung entspreche der politischen Linie der Bundesregierung, „Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen“. Auf Nachfrage beim Verfassungsschutz (BfV), nach welchen Kriterien diese Einschätzung zustande kam, verwies die Behörde an den BKM. Dort heißt es nur, man könne davon ausgehen, „dass das BfV auch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achtet“.

Auch die betroffenen Buchläden wissen nicht, welche „Erkenntnisse“ letztlich ausschlaggebend für diese Einschätzung waren. Die Kriterien der Prüfung sind intransparent; die Betroffenen wissen nicht einmal, dass sie überprüft wurden. Der „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ ist bis Mittwochnachmittag noch nicht zu einer Stellungnahme fähig. Man sei überfordert. „Das rollt gerade über uns rüber“, sagt eine Mitarbeiterin. Selbst für die Kontaktaufnahme mit einer Anwältin fehle im Moment die Kapazität.

Unterdessen solidarisieren sich andere Buchhandlungen: „Wir sind fassungslos und empört darüber, dass Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüft werden – und dann auch noch, ohne die Kriterien offenzulegen“, sagt Krischa Hasselbach von der Buchhandlung Buchdisko in Berlin-Pankow. Hasselbach wurde in den Jahren 2018, 2022 und 2024 mit dem Preis ausgezeichnet. „Wenn man sich die drei betroffenen Buchhandlungen anschaut, die sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Sexismus engagieren, drängt sich der Verdacht auf, dass Weimer ein bestimmtes Kalkül verfolgt“, so Hasselbach.

Kulturelles Engagement und kreative Ideen

Mit dem Buchhandlungspreis werden inhabergeführte Buchhandlungen ausgezeichnet, die mit einem besonderen literarischen Sortiment, kulturellem Engagement und kreativen Ideen das Lesen fördern und zur Vielfalt der Literaturlandschaft beitragen. Das Preisgeld beträgt bis zu 25.000 Euro.

Vergeben wird der Preis von einer Jury aus Branchenvertretern, die dem Kulturbeauftragten eine Liste preiswürdiger inhabergeführter Buchhandlungen vorschlägt. In der Regel gilt dies als bloße Formsache. Unter Wolfram Weimer jedoch nicht: Von den 118 Buchhandlungen, die die Jury für preiswürdig hielt und Weimers Haus vorschlug, blieben nur 115 auf der endgültigen Liste.

Beim BKM betont man: Es folge „in der Regel den Juryentscheidungen und respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung“. In diesem Jahr sei der BKM wegen „entsprechender verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Juryentscheidung abgewichen.

Krischa Hasselbach von der Buchhandlung Buchdisko kritisiert: „Schon der Bewerbungsprozess war nicht wertschätzend. Die Veröffentlichung der Nominierten hat ewig lange gedauert. Wenn man jetzt erfährt, dass der Grund unsere Überprüfung durch den Verfassungsschutz war, kann man nur noch lachen vor Verzweiflung.“

„Haber-Verfahren“ als Grundlage

Grundlage für das Vorgehen Weimers ist das sogenannte „Haber-Verfahren“. Dabei handelt es sich um einen wenig bekannten Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2017. Die damalige Staatssekretärin im Innenministerium, Emily Haber, lud sämtliche Ministerien dazu ein, den Verfassungsschutz zu konsultieren, bevor Fördergelder an zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden.

„Ziel dieses Verfahrens ist es, durch eine frühzeitige Einbeziehung des Verfassungsschutzes missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch potenziell extremistische Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen auszuschließen“, heißt es beim BKM. Es verstehe sich von selbst, dass es hier um politischen Extremismus in jeder Form gehe: links wie rechts.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags warnte jedoch laut Süddeutscher Zeitung schon 2020 vor dem „Einschüchterungseffekt“ und bezweifelte die Verhältnismäßigkeit. Zudem habe der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung festgestellt, „dass die Durchführung des Haber-Verfahrens auf Basis der aktuellen Gesetzeslage datenschutzrechtswidrig ist“. Die Übermittlung der Daten von den Ministerien an den Verfassungsschutz und zurück sei unzulässig.

Da Kultur laut Grundgesetz Ländersache ist, fehlt bislang eine gesetzliche Regelung. Rechtlich darf Weimer daher den drei linken Buchhandlungen die Nominierung entziehen. Kulturpolitisch bricht dies jedoch mit dem stillen Übereinkommen, dass politische Erwägungen in der staatlichen Kulturförderung außen vor bleiben.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare