Kindesmissbrauchsprozess in Braunschweig: Ein Mann mit Fantasien und einer willigen Helferin
Der Ex-FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing steht in Braunschweig vor Gericht, weil er einen siebenjährigen Jungen missbraucht haben soll.
Ein ehemaliger FDP-Abgeordneter, eine Grundschullehrerin und ein Missbrauchsvorwurf: Das sind die Eckpunkte eines Prozesses, der am Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig begonnen hat. Missbrauchsprozesse gibt es traurigerweise viele. Die meisten werden öffentlich kaum wahrgenommen. Oft, weil niemand so genau hinsehen mag. Oder weil die Öffentlichkeit zum Schutz der Opfer ausgeschlossen wird. In diesem Fall ist das anders.
Schon im Februar sickerte durch, wer hier auf der Anklagebank sitzen würde, mehrere große Medien berichteten nahezu zeitgleich darüber. Hartmut Ebbing hatte von 2017 bis 2021 für die FDP im Bundestag gesessen. Er war außerdem Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG).
Er selbst bescheinigt sich in einer Einlassung eine „bescheidene Prominenz“, zumindest in einer gewissen Berliner Blase. Das war, als ihm in Berlin eine Anklage wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Aufnahmen drohte. Und er das Gericht bat, die Sache doch per Strafbefehl und ohne öffentliche Verhandlung abzuhandeln.
Unter anderem mit dem Argument, er brauche Zeit, um sein Amt als Schatzmeister der DIG ordnungsgemäß zu beenden – sogar für einen Hinweis auf die politische Bedeutung nach dem Überfall der Hamas auf Israel war er sich bei dieser Gelegenheit nicht zu schade. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn geräuschlos zu zehn Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig und die Bewährungszeit von drei Jahren noch nicht abgelaufen.
Grundschullehrerin hat ihre Söhne für ihn fotografiert
Doch nun steht Ebbing wieder vor Gericht. Und neben ihm – nur durch einen ihrer Verteidiger von ihm getrennt – die Frau, der vorgeworfen wird, zumindest einen kleinen Teil dieses kinderpornografischen Materials produziert zu haben – mit ihren eigenen Söhnen, die damals sieben und neun Jahre alt waren.
Die 51-jährige Grundschullehrerin und alleinerziehende Mutter von acht Kindern sagt, sie könne sich heute auch nicht mehr erklären, wie es so weit kommen konnte. Während des gesamten Prozesses weint sie fast ununterbrochen, äußert sich nur stockend und leise und muss sich immer wieder von ihren Verteidigern ermuntern und weiterhelfen lassen.
Zum Tatzeitpunkt wohnten fünf ihrer acht Kinder, die von zwei verschiedenen Partnern stammen, noch bei ihr. Den eloquenten Politiker lernte sie auf einer Datingplattform kennen und erhoffte sich offenbar eine Beziehung. Doch der 18 Jahre ältere Ebbing hat, wie aus den Chatverläufen hervorgeht, die im Gericht auszugsweise zitiert werden, ziemlich schnell durchblicken lassen, worauf er steht.
Er habe immer von so einer Familie in den Niederlanden geschwärmt, sagt sie. Eine, die das Modell der totalen sexuellen Offenheit lebt. So etwas habe er auch gewollt. Die Kriminalbeamtin, die diese Chats später auswertete, wird es als „Familienpetting“ bezeichnen. Die Beziehung begann irgendwann im August.
Bereits am 5. September schickte die Angeklagte, was sie auch einräumt, zum ersten Mal zwei Fotos ihres siebenjährigen Sohnes, dem sie zuvor zu einer Erektion verholfen hatte. Am 11. September besuchte der Politiker die Familie.
Umstritten ist, ob Ebbing den Jungen selbst angefasst hat
Und hier – so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft zumindest vor – soll er selbst Hand angelegt haben, während der Siebenjährige duschte. Ebbing selbst leugnet das. In den Chats, die beide anschließend ausgetauscht haben, fallen allerdings Sätze wie: „Ich finde es unglaublich, dass er zugelassen hat, dass ich ihn rubble.“
Ebbing erklärt, er habe noch nie ein Kind angefasst. Nicht einmal, als er durch seine eigenen Kinder Gelegenheit dazu gehabt habe. All das habe sich immer nur in seiner Fantasie abgespielt. Er habe stets nur mit Erwachsenen gechattet und Bildmaterial ausgetauscht. Er bedauere es heute, Frauen und Mütter in diese Fantasiewelt hineingezogen zu haben. Bis zur Hausdurchsuchung habe er erfolgreich verdrängt, dass diesen Abbildungen ein realer Missbrauch vorausgegangen sein musste.
Auch die Grundschullehrerin empfindet die Durchsuchung ihres eigenen Hauses bis heute als das einschneidendste und traumatischste Erlebnis. Drei Jahre, nachdem die Beziehung zu dem Berliner Politiker beendet war, stand plötzlich die Polizei vor ihrer Tür. Grund dafür waren die in dem Berliner Verfahren aufgefundenen Chats und Fotos.
Nachdem Ebbing sie im Harz besucht hatte, schickte sie ihm noch bei zwei weiteren Gelegenheiten, am 22. September und am 9. Oktober, Fotos ihrer nackten Söhne mit erigiertem Glied unter der Dusche. Dann hat sie Schluss gemacht. Weil ihr das alles zu viel wurde, wie sie sagt. Sie habe alles gelöscht und seine Nummer geblockt. Sie habe nie wieder darüber gesprochen.
Beide scheinen mehr mit den Folgen als den Taten zu hadern
Bis schließlich nicht nur die Polizei, sondern auch das Jugendamt vor der Tür stand. Im Prozess wirkt es oft so, als hadere sie weniger mit den Taten selbst als mit den Folgen. Das gilt möglicherweise auch für die Kinder. Diese wurden zum Teil bei ihrem leiblichen Vater und zum Teil in Einrichtungen untergebracht.
Obwohl sie und ihre Verteidiger betonen, dass alle zu ihr zurückwollen. Mit dem Vater der Jungen hatte sie sich schon in den Jahren zuvor einen lang anhaltenden Sorgerechtsstreit geliefert, der bis heute andauert. Die älteren Mädchen sind inzwischen zu ihr zurückgekehrt, da sie alt genug sind, um ihren Lebensmittelpunkt selbst zu bestimmen.
Doch die Familie bleibt zerrissen. Obwohl sie in der Berichterstattung nie namentlich genannt wurde, habe man sie im Ort schnell identifiziert, sagt die 51-Jährige. Auch darunter litten die Kinder, die angesprochen würden, nicht mehr eingeladen würden und enge Freunde verloren hätten.
Angeklagte klagen über Berichterstattung
Sie selbst steht wohl auch beruflich vor dem Aus. Noch ist sie lediglich suspendiert und erhält weiter ihre Bezüge, das Disziplinarverfahren ruht bis zum Ende des Strafprozesses.
Auch Ebbing beklagt die „existenzvernichtende“ Berichterstattung. Um zu beurteilen, ob seiner ersten Strafe eine weitere hinzugefügt werden muss, wird sich das Gericht nun im sogenannten Selbstleseverfahren noch einmal durch 560 Seiten Chatverläufe quälen müssen.
Dann wird darüber zu entscheiden sein, ob man der Mutter glaubt, die nach anfänglichem Zögern und Leugnen nun sagt, sie habe gesehen, dass er das Kind angefasst habe.
Oder dem Mann, der sagt, dass dies – genau wie die Aufforderungen, die 13 und 15 Jahre alten Töchter dazuzuholen, die Fantasien vom Familienbett und das Gerede von Gleitgel – alles immer nur Fantasien waren und keine ernstgemeinten Pläne.
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