Verwandtenaffäre in der AfD Thüringen: Von wegen völkische Saubermänner
Vor allem AfD-Funktionäre aus Thüringen kritisierten zuletzt Vetternwirtschaft in der AfD. Dabei gibt es auch hier Fälle, die Anlass zu Fragen geben.
In den vergangenen Tagen gab sich der stramm völkische AfD-Landtagsfraktion- und Landesvorsitzende aus Thüringen seriös. Seine Funktionäre suggerierten, Björn Höcke und sein Landesverband würden bei Beschäftigungsverhältnisse ausschließlich auf Kompetenz setzen und sich nicht von Kontakten leiten lassen. Anstellungen von Familienmitgliedern und Freunden um die selbst ernannte Alternative? Nicht in Thüringen, nicht unter Höcke, so der Tenor.
Die Vetternwirtschaft würden andere in der extrem rechten AfD in anderen Bundesländern betreiben. Höckes rechte Hand in Berlin, Torben Braga, forderte mit einem gepfefferten Fragenkatalog in der Bundestagsfraktion endlich Aufklärung und Höcke teilte schon zu Beginn der Verwandtenaffären einen Text von seinem Einflüsterer Götz Kubitschek, in dem dieser forderte, dass man in der Partei aufräumen müsse.
Blöd nur, wenn es da auch vor der eigenen Tür etwas aufzukehren gibt. Im Erfurter Rathaus etwa: Geht man durch die Gänge, fällt ein Name an einem Türschild der AfD-Fraktion auf: „Fraktionsgeschäftsführerin Frau Rottstedt“. Es handelt sich um die Mutter der Landtagsabgeordneten Vivien Rottstedt, die selbst Teil der Stadtratsfraktion ist. Die Tochter ist insofern auch ihre Arbeitgeberin.
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Im Stadtrat sitzt auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Möller. Er ist ebenfalls ein enger Vertrauter von Höcke. Mit Höckes Segen hofft Möller, der auch Landes-Co-Chef ist, in den Bundesvorstand beim kommenden Bundesparteitag in Erfurt gewählt zu werden. Langsam aber stetig wollen Höcke und seine Vertrauten so ihre Machtbasis in der Partei ausbauen.
Auch mit dem Skandalisieren der Verwandtenaffäre bringen sie sich dafür in Stellung. So forderte Möller vor ein paar Wochen im Stern schärfere Verhaltensregeln und brachte eine neue Satzung auf dem Bundesparteitag ins Gespräch. Da war gerade bekannt geworden, dass der Vater von Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, für zeitweise bis zu 7.700 Euro im Bundestag arbeitet. Überkreuzanstellungen reichten über Sachsen-Anhalt hinaus, sagte Möller da: „Unser Anspruch als AfD war immer, dass wir sauberer agieren als die anderen Parteien. Auch wenn die Anstellungen legal sind, bedeuten sie ein Problem für unsere Glaubwürdigkeit.“
„Über jeden Zweifel erhaben“
Die Beschäftigung der Mutter einer Landtagsabgeordneten als Geschäftsführerin der Rathausfraktion in Erfurt ordnet Möller nun deutlich anders ein: „Die Frau Rottstedt ist hinsichtlich ihrer Qualifikation über jeden Zweifel erhaben“, sagte Stefan Möller der taz. „Das hat kein Geschmäckle: Ich unterscheide zwischen Parlamentsebene und der ehrenamtlichen kommunalen Ebene.“ Man habe ohnehin Probleme, genügend Kandidaten zu finden – „wenn wir auf der Ebene auch noch sämtliche familiären Beziehungen ausschließen, könnten viele Stellen und Mandate nicht besetzt werden“, behauptet Möller.
Auf den Hinweis, dass man auch im Stadtrat als Fraktionsgeschäftsführerin nicht ehrenamtlich arbeitet und bis zu 4.000 Euro verdient, sagte Möller: „Die Angemessenheit des Gehalts wird von der Stadtverwaltung gerade unter Berücksichtigung der Qualifikation intensiv geprüft.“ Eine Bevorteilung durch die Partei oder Fraktion sei damit ausgeschlossen, findet Möller: „Nicht jede Anstellung eines Familienmitglieds ist anrüchig – etwa wenn Leistung und Befähigung jeden Zweifel an der Eignung und damit den Gründen der Einstellung ausräumen.“ Für Möller falle auch die Anstellung des Ehemanns der Landtagsabgeordneten Wiebke Muhsal – „eines hoch qualifizierten promovierten Philologen“ – im Bundestagsbüro eines weiteren Thüringer Parteifreundes in diese Kategorie.
Die Landtags- und Stadtratsabgeordnete Vivien Rottstedt teilte der taz auf Anfrage mit, dass sie sich grundsätzlich nicht zu persönlichen Verhältnissen äußere. Ihre Mutter habe sich bei der Fraktion beworben, die Entscheidung hinsichtlich der Anstellung und Bezüge seien Sache des Fraktionsvorstandes, dem sie nicht angehöre: „Ich habe den Vorgang weder unterstützt noch beeinflusst“, so Rottstedt.
AfD-Fraktion streitet sachwidrige Begünstigung ab
Die Erfurter AfD-Stadtratsfraktion wollte zu persönlichen Verhältnissen und der Bezahlung keine Angaben machen. Auf die Höhe des Gehalts habe die Fraktion keinen Einfluss, die Entscheidung über die Einstellung sei „als Kollegialorgan“ getroffen worden – „Anlass war eine Initiativbewerbung von Ivonne Rottstedt“. Sie leiste nach dem Ausscheiden der bisherigen Geschäftsführerin zu Jahresbeginn ihren Dienst. Es gebe in diesem Fall keine sachwidrige Begünstigung, so der Fraktionsvorstand, „in Rücksprache mit Frau Ivonne Rottstedt kann ich Ihnen ferner mitteilen, dass sie deutlich weniger Entgelt erhält als die bisherige Geschäftsführerin“. Es gebe kein Geschmäckle oder Anhaltspunkte für Kungelei oder Vetternwirtschaft, heißt es vom Fraktionsvorstand.
Was Mutter Rottstedt verdient, will die Stadtverwaltung nicht beantworten, über die ihr Vertrag läuft. Die Bezahlung der Mitarbeitenden sei in einer nicht einsehbaren Vereinbarung mit dem Oberbürgermeister getroffen worden. Den Fraktionen stünden insgesamt 90.000 Euro für laufende Zwecke zur Verfügung, für Gehälter freier Angestellter wiederum rund 1,3 Millionen Euro. Es gebe in der Stadtverwaltung keine Compliance-Regelungen für die Stadtrats- und Fraktionsarbeit – zum Familienstand oder Verwandtschaftsverhältnissen der Familie Rottstedt sei dort nichts bekannt, etwaige Daten würden nicht erhoben.
Aus anderen Fraktionen ist zu hören, dass die Geschäftsführer nach Tarif im öffentlichen Dienst bezahlt werden. Eine Kolleg*in aus einer anderen Fraktion verdient etwa – abhängig von Beschäftigungsdauer und Qualifikation – Brutto zwischen 3.900 und 5.500 Euro.
Bundestag will wegen AfD Regeln verschärfen
Die Zeit berichtete ebenfalls bereits davon, dass wiederum Möller im Bundestag ebenfalls die Abgeordnete eines Stadtrates beschäftigt, deren Mann auch im Stadtrat sitzt. Ähnliches gilt für den Thüringer Bundestagsabgeordneten Torben Braga: Er beschäftige eine Frau, die im selben Kreistag sitze wie ihr Ehemann.
Im Bundestag dürfen Abgeordnete keine engen Verwandten oder Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften beschäftigen. Angesichts der vielen Angehörigen bei der AfD, die in Überkreuzanstellungen für die extrem rechte Partei tätig sind, gibt es nun Bestrebungen, die Vorschriften zu verschärfen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Hendrik Hoppenstedt, schlug etwa vor, dass künftig Verwandte von Abgeordneten nicht mehr in den Büros anderer Bundestagsabgeordneter arbeiten und dafür aus der Mitarbeiterpauschale bezahlt werden können. In der AfD gibt es eine Vielzahl solcher Beschäftigungen. Der CDU-Politiker sagte: „Diese nicht vorstellbare Vetternwirtschaft der AfD verlangt eine konsequente Antwort.“
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