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In Bangladesch wird produziert … Foto: David Levene/eyevine/laif

Test fürs LieferkettengesetzEin Fehler in der Kette

Eine Näherin in Bangladesch wird von ihrem Vorgesetzten geschlagen. Ein Fall, der das deutsche Lieferkettengesetz auf die Probe stellt.

Pia Stendera

Aus Gazipur und Dhaka und Berlin

Pia Stendera und Shammi Haque

W ie jeden Samstag landet auch am 16. August 2025 ein Bündel Werbeprospekte in den Briefkästen von Millionen Haushalten in Deutschland. Aldi Nord lädt zur Griechenland-Genussreise ein, bei Penny gibt es günstigen Sekt und bei Lidl ist Loungewear im Angebot. Unter dem Schriftzug Esmara läuft eine Frau durchs Bild, in beigen Feinstrickhosen und gestreiftem Feinstrickpullover, daneben: Bilder von Unterhöschen und einem Soft-BH. Ab Montag bekommt man ein ganzes Outfit für unter 30 Euro.

Der gleiche Samstag. 7.000 Kilometer weiter südöstlich packt Nazma Begum einen Pullover in einen Karton. Es ist der letzte Schritt einer Produktionskette, in der Fäden gefärbt, Stoffe gewebt und Teile vernäht werden. Bevor die fertigen Textilien auf Begums Arbeitsbrett landen, vernähen andere Mitarbeiter Etiketten, „Esmara“ steht darauf. Nazma Begum steht für Millionen von Frauen in ihrem Land Bangladesch. Alles, was sie mit Deutschland verbindet, sind Textilien – für 9,99 Euro, 8,99 Euro, 4,99 Euro. Wir in Deutschland konsumieren, sie produzieren.

wochentaz

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Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Anfang 2023 verbindet uns noch mehr: deutsches Recht. Es ist in der Theorie nicht mehr egal, was am anderen Ende der Welt passiert, wenn dort für deutsche Unternehmen produziert wird. In der Realität wähnen sich Kon­su­men­t*in­nen sicher, zu günstig bleibenden Preisen fair produzierte Kleidung zu kaufen, während Näherinnen vor Ort häufig nicht mal ihre Rechte kennen.

Obwohl das Gesetz seit drei Jahren gilt, ist bislang kein Fall öffentlich bekannt geworden, in dem Arbeitsrechtsverletzungen in einer Lieferkette für ein deutsches Unternehmen tatsächlich spürbare Folgen gehabt hätten. Das könnte sich nun ändern – durch Nazma Begum, deren richtiger Name der taz bekannt ist und der aus Sicherheitsgründen geändert wurde.

In einem Industriegebiet in Gazipur, nahe Dhaka

Denn als Begum an besagtem Samstag im August 2025 an ihrem Arbeitsbrett steht, kommt ihr Abteilungsleiter auf sie zu. Ihm gefällt ihre Arbeit nicht, also schlägt er zu.

Februar 2026 in Gazipur, nahe Dhaka. Es ist Mittag in einem der größten Industriegebiete Bangladeschs. Textilfabriken reihen sich aneinander, dazwischen kleine Werkstätten und Wohnhäuser. Auch Nazma Begums Arbeitsplatz befindet sich hier, die Fabrik der Fiat Fashion Ltd.. Die Luft ist schwer und staubig. Ar­bei­te­r*in­nen laufen zügig in der Mittagspause nach Hause.

Das Treffen mit Nazma Begum findet in der Wohnung ihres Bruders statt. Das Zimmer, in dem sie wartet, ist keine 10 Quadratmeter groß, ein Bett nimmt fast den ganzen Raum ein. Sie sitzt auf einem Stuhl daneben. Begum spricht leise und schaut immer wieder auf den Boden oder zu ihrem Bruder auf der Suche nach Halt.

Die 28-Jährige arbeitet seit zwei Jahren in der Finishing-Abteilung von Fiat Fashion. „Die meisten Produkte, an denen ich arbeite, sind für den Lidl-Auftraggeber bestimmt“, sagt sie. Ein pinkfarbener Schal, eine Orna, bedeckt ihren Kopf. Sie rafft den Stoff und streicht ihn mit den Fingern glatt, während sie zu erzählen beginnt, was geschah. Um ihre Schilderung einzuordnen, hat die taz mit weiteren Beschäftigten der Fabrik, mit der örtlichen Gewerkschaft sowie mit Menschenrechtsorganisationen gesprochen.

Am 16. August 2025 hatte Nazma Begum schon fast Feierabend. „Gegen 18 Uhr habe ich einen Karton für Lidl mit einem Sweater vorbereitet. Dabei ist der Karton aufgerissen“, erzählt Begum. Daraufhin sei der Abteilungsleiter an ihr Arbeitsbrett gekommen. „Mein Chef hat das gesehen und den Karton abgelehnt, also habe ich ihn ausgetauscht.“

Damit hätte es erledigt sein können. Doch der Abteilungsleiter soll dann gefragt haben: „Wie ist das passiert? Warum ist der Karton aufgerissen?“ Er soll angefangen haben, laut zu schimpfen. Nach Nazma Begums Schilderung habe der Abteilungsleiter sie als „Hure“ beschimpft und sie mehrmals mit dem Brett geschlagen. „Ich habe angefangen zu weinen. Alle im Raum haben das gesehen“, sagt sie.

In den Beschwerden, die später bei der Branchenorganisation BGMEA (Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association) und dem bangladeschischen Arbeitsministerium getätigt werden, heißt es, der Abteilungsleiter habe sie geschlagen und beleidigt. Dieses Verhalten sei ein schwerer Verstoß gegen das Arbeitsrecht und gegen den Umgang am Arbeitsplatz.

Nazma Begum erzählt, sie sei zu einem Vorgesetzten gegangen. Als sie ihm berichtete habe, was passiert sei, habe er gesagt: „Er ist doch wie dein Bruder, deshalb hat er dich geschlagen. Verzeih ihm.“ Als ihr auch ein weiterer Vorgesetzter nicht geholfen habe, sei sie wieder zurück zum ersten Vorgesetzten gegangen und habe auf eine Klärung bestanden. „Da hat dann der Abteilungsleiter meine Hand genommen und um Vergebung gebeten. Ich hatte Angst und habe nur gesagt, dass er so etwas bitte nie wieder machen soll“, sagt sie.

Als Begum an diesem Abend nach Hause geht, spult sie das Geschehene in ihrem Kopf immer wieder ab, so erzählt sie es ein halbes Jahr später: was ihr Abteilungsleiter ihr antat, was der Vorgesetzte daraufhin sagte. Verzeih ihm. Wie ihr Abteilungsleiter sie um Vergebung bat. Doch sie kann ihm nicht vergeben.

Ein Riesenbusiness, das Abhängigkeiten schafft

Mehr als 84 Prozent der Exporterlöse Bangladeschs stammen aus der Textil- und Bekleidungsindustrie. Bangladesch ist von ihr abhängig – von der Textilindustrie und somit auch abhängig von Deutschland, dem größten europäischen Absatzmarkt. Im Geschäftsjahr 2023/24 exportierte Bangladesch Waren im Wert von über vier Milliarden Euro hierher – ein Großteil davon Textilien. Rund 4,5 Millionen Menschen arbeiten in der Textilindustrie, die meisten von ihnen sind Frauen wie Nazma Begum. Als wirklich sicher galt ihr Arbeitsplatz nie.

… und in Deutschland konsumiert Foto: Jochen Tack/picture alliance

Der Ort, an dem wir Begum zum ersten Mal treffen, liegt unweit vom Memorial of Rana Plaza Collapse. Das Denkmal erinnert an die Katastrophe im April 2013, als das Fabrikgebäude Rana Plaza einstürzte, mehr als 1.130 Nä­he­r*in­nen in den Tod riss und mehr als 2.500 Menschen verletzte. In dem Fabrikgebäude wurde auch für deutsche Firmen produziert.

Die Verantwortung deutscher Unternehmen ist seit 2023 durch das LkSG gesetzlich festgeschrieben. Sie müssen etwa die Umweltfolgen, die Unternehmensführung und die Einhaltung von Menschenrechten ihrer Lieferanten überprüfen. Erfährt das Unternehmen von einer Menschenrechtsverletzung, muss es unverzüglich eine Risikoanalyse durchführen, das Problem lösen und Präventionsmaßnahmen einführen. Tut es das nicht, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingeschaltet werden.

Tatsächlich hat sich seit Rana Plaza einiges verändert. Nach jahrelangen Protesten wurde der Mindestlohn 2023 von 8.000 auf 12.500 Taka im Monat erhöht – umgerechnet knapp 90 Euro. Die Fabrikgebäude gelten als sicherer.

NGOs berichten über Gewalt am Arbeitsplatz

Aber stabile Mauern allein schaffen keinen sicheren Arbeitsplatz. Zusammenfassend heißt es in den Berichten verschiedener Menschenrechtsorganisationen, die Arbeitsbedingungen seien kaum besser, manche berichten sogar, sie hätten sich durch Inflation und die Pandemie gar verschlechtert. So sind etwa sexualisierte Gewalt und Belästigung in Fabriken der Bekleidungsindustrie weit verbreitet: Laut einer Studie der Nichtregierungsorganisation ActionAid haben rund 80 Prozent der bangladeschischen Arbeiterinnen Übergriffe am Arbeitsplatz entweder selbst erlebt oder beobachtet. Das Problem: Die meisten von ihnen kennen ihre Rechte kaum und wissen nicht, wie weit diese reichen.

So ging es auch Nazma Begum. Doch am Morgen nach dem Vorfall will sie etwas unternehmen. Begum hat Glück: Ihre Fabrik hat eine eigene Gewerkschaft, die Fiat Fashion Workers Union, und die arbeitet unter dem Schirm der größten Gewerkschaft für Textilarbeiter des Landes: der National Garment Workers Federation (NGWF). „Am nächsten Tag habe ich mit Mitgliedern der Gewerkschaft gesprochen, ihnen alles erzählt und Gerechtigkeit gefordert“, sagt sie. Wie viel sie damit anstoßen würde, war ihr nicht bewusst.

Drei Tage später, am 20. August 2025, wird in einer Mitteilung von Fiat Fashion am Fabrikgebäude zu lesen sein, dass einige Arbeiter um 8.05 Uhr ihre Arbeit niedergelegt und die Abläufe im Werk erheblich gestört hätten. Gegen 12 Uhr hätten sie ihre Arbeitsplätze verlassen. In der Mitteilung erklärt die Leitung eine unbefristete Schließung.

Kurz darauf gibt es einen neuen Aushang. Darauf stehen 57 Namen von Arbeiter*innen, die nach Darstellung der Fabrikleitung an den Protesten beteiligt gewesen sein sollen. Sechs von ihnen sind gewählte Gewerkschaftsvertreter. Auch als die Fabrik auf Druck der Gewerkschaft wieder öffnet, wird ihnen untersagt, das Gebäude zu betreten.

Nach dem Protest: Drohungen

Die taz hat zwölf der betroffenen Ar­bei­te­r*in­nen getroffen und mit ihnen gesprochen. In ihrer Version der Geschehnisse seien sie gemeinsam zum Vorgesetzten gegangen und hätten Konsequenzen für den Abteilungsleiter gefordert. Es habe keine Lösung gegeben, aber auch keine weitere Auseinandersetzung.

Das Treffen mit den Ar­bei­te­r*in­nen findet im Februar 2026 in Dhaka statt, im Hauptsitz der NGWF. Die meisten Anwesenden stehen, Nazma Begum und zwei weitere Frauen sitzen. Viele von ihnen wurden bedroht und mussten aus Sicherheitsgründen sogar ihr Zuhause verlassen. Sie berichten von Drohungen durch lokale Akteure sowie von anonymen Anrufen, die ihnen nahelegt hätten, nicht weiter gegen Fiat Fashion zu protestieren. Darüber hinaus forderten die Vermieter von drei Beschäftigten – darunter auch Gewerkschaftsmitglieder – diese ohne ersichtlichen Grund auf, ihre Wohnungen zu verlassen, sagen sie.

Die taz hat Fiat Fashion mit diesen und weiteren Vorwürfen konfrontiert und bis Redaktionsschluss keine Antwort erhalten.

Es geht den Ar­bei­te­r*in­nen längst um mehr als um ihre Kollegin. Zum einen, so erzählt ein ehemaliger Vorarbeiter der Fabrik, habe es in der Vergangenheit bereits einen ähnlichen Fall mit demselben Abteilungsleiter gegeben. Zudem sind es aufgeheizte Zeiten: Kurz nach dem Treffen findet die Parlamentswahl in Bangladesch statt, die erste nach dem Sturz von Regierungschefin Sheikh Hasina im August 2024. Hasina, die das Land in den vergangenen Jahren zunehmend autokratisch regierte, wurde infolge von Massenprotesten – getragen vor allem von der jungen Generation – zum Rücktritt gezwungen.

Im Vakuum zwischen Aufstand und Wahl träumen die rund 170 Millionen Menschen im Land von einem Neuanfang, von mehr Gerechtigkeit. Vieles hat sich verändert, und doch bleiben die Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie weitgehend gleich. Gewerkschaften helfen dagegen nur bedingt.

Repression bei gewerkschaftlichem Engagement

Laut einer Studie des Bangladesh Institute for Labour Studies haben 83 Prozent der Fabriken im Land keine Gewerkschaft. Bei den übrigen 17 Prozent wird vermutet, dass viele Gewerkschaften entweder nicht mehr existieren oder kaum aktiv sind. Die Gründung und offizielle Anerkennung von Gewerkschaften gilt in Bangladesch als besonders schwierig. Wer sich gewerkschaftlich engagiert, riskiert seinen Job. Entlassungen, Drohungen, Festnahmen oder schwarze Listen wie im Fall von Fiat Fashion sind keine Seltenheit.

Genau deshalb ist die Verantwortung von Auftraggebern wie Lidl und Gesetze von den Abnehmerstaaten so wichtig: Für viele Ar­bei­te­r*in­nen sind der Druck internationaler Auftraggeber und Lieferkettenregeln die einzige Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Die taz hat Fiat Fashion sowie die zuständige Branchenorganisation BGMEA mit den Vorwürfen konfrontiert. Eine Antwort lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

Doch funktioniert das Lieferkettengesetz? Nazma Begum und ihre Kol­le­g*in­nen stellen es mithilfe ihrer Gewerkschaft auf die Probe.

Die Gewerkschaft reicht nicht nur bei der Fiat-Fashion-Fabrik und den zuständigen bangladeschischen Behörden sowie dem Arbeitsministerium Beschwerden zum Vorgang ein, sondern auch am anderen Ende der Lieferkette. Am 25. August 2025 wendet sich der Präsident der Gewerkschaft schriftlich an Lidl. Er informiert den Konzern über „ernstzunehmende Arbeitsrechtsverletzungen in der Fiat Fashion Ltd.“, davon, dass Nazma Begum von einem Abteilungsleiter „körperliche und verbale Übergriffe“ erfahren habe, sich die Fabrikleitung geweigert habe, den Fall mit der Gewerkschaft und Ar­bei­te­r*in­nen zu besprechen. Er berichtet außerdem von 57 entlassenen Arbeiter*innen, darunter nach Angaben der Gewerkschaft auch Gewerkschaftsmitglieder.

Am anderen Ende der Lieferkette

Er bittet um unverzügliches Handeln: bezüglich der Entlassenen, für einen sicheren und respektvollen Arbeitsplatz, „insbesondere für Frauen“ und um einen Dialog mit der Gewerkschaft. Sechs Tage später schreibt er, dass die Fabrik inzwischen wieder geöffnet sei und bittet mit Nachdruck um Antwort.

Anfang September antwortet die Lieferketten-Compliance-Abteilung von Lidl, dass sie den Fall untersuchen würden und bittet gezielt um weitere Informationen. Diese wurden am Tag darauf übermittelt.

Am 15. Oktober 2025 informiert die Gewerkschaft Lidl darüber, dass die Fabrikleitung Druck auf Arbeiterinnen und Arbeiter ausübe, es komme zu Todesdrohungen, die Ar­bei­te­r*in­nen verließen aus Angst ihre Wohnungen. Lidl teilt der Gewerkschaft am Folgetag mit, dass die Fabrikleitung die Vorwürfe bestreite. Man untersuche den Fall weiter. Doch wie genau sieht diese Untersuchung aus?

Die taz hat Lidl diese und weitere Fragen zum Fall gestellt. Die Unternehmenskommunikation weist auf den Code of Conduct hin, mit dem „Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit, sowie gegen ein faires und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld“ nicht vereinbar und diese für das Unternehmen inakzeptabel seien. Hinweisen auf mögliche Verstöße gehe das Unternehmen nach – auch in diesem Sachverhalt. Man könne sich jedoch nicht zum konkreten Sachverhalt äußern, da die Untersuchungen derzeit nicht abgeschlossen seien.

Laut den mutmaßlich Betroffenen habe bis heute niemand mit ihnen Kontakt aufgenommen. Seit sieben Monaten haben die 57 Menschen von der Liste kein festes Einkommen. Sahil Hossain, Programmkoordinator der Gewerkschaft NGWF, sagt: „Die Arbeiterinnen und Arbeiter wurden entlassen, sind sie weiterhin in den Datenbanken der Fabrik als Beschäftigte von Fiat Fashion registriert. Dadurch wird ihnen die Aufnahme einer neuen Beschäftigung an anderer Stelle erschwert.“ Hossain sagt, die Entlassungen seien rechtswidrig gewesen.

Nazma Begum hingegen arbeitet weiterhin bei Fiat Fashion. Sie wollte kündigen, aber es sei ihr nicht gestattet worden.

Der Druck muss aus Deutschland kommen

Ohne Ansagen vom anderen Ende der Lieferkette scheinen alle Bemühungen erfolglos. Deshalb schickt Hossain, der seit Monaten an diesem Fall arbeitet, im Februar 2026 eine Beschwerde an das zuständige deutsche Bundesamt, das Bafa. Darin fordert er neben einer Entschädigung für Begum auch eine Wiedereinstellung der 57 aus seiner Sicht rechtswidrig entlassenen Ar­bei­te­r*in­nen und die vollständige Auszahlung der ausstehenden Löhne.

Die taz hat sich beim Bafa zum Stand der Beschwerde erkundigt. Dort heißt es, man könne den Eingang der Beschwerde bestätigen, aber keine Äußerungen zu Inhalt und Ablauf konkreter Verfahren treffen.

Das Bafa ist dafür zuständig, zu überprüfen, ob das deutsche Lieferkettengesetz eingehalten wird und kann Unternehmen verpflichten, einen konkreten Plan zur Behebung von Missständen zu erstellen. Ab April 2023 konnte sie diese Aufgabe das erste Mal unter Beweis stellen. In einer ersten Beschwerde, unterstützt durch die NGOs Femnet und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), ging es um Sicherheitsmängel, fehlende Inspektionen und Arbeitsrechtsverletzungen in der bengalischen Textilindustrie, die Ikea und Amazon beliefert.

Nach Darstellung von ECCHR und Femnet herrschte in diesen Fällen völlige Intransparenz seitens des Bafa. Die beschwerdeführende Gewerkschaft NGWF wurde demnach weder in die weiteren Verfahren einbezogen, noch erhielt sie Informationen. Erst Ende 2025 ergab eine beantragte Akteneinsicht, dass die Verfahren bereits im Vorjahr abgeschlossen worden waren. Konsequenzen für die Unternehmen gab es nicht. Die beschwerdeführende Gewerkschaft und die Betroffenen hatte man darüber nicht informiert.

„Diese Einschränkung der Rechte der Beschwerdeführenden ist höchst problematisch. Es ist fraglich, wie so eine wirksame Durchsetzung seitens der Behörde denkbar ist“, sagt Annabell Brüggemann, Senior Legal Advisor beim ECCHR, auf Anfrage der taz. Dies gelte insbesondere auch angesichts der limitierten Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde vor Ort.

Ein enger Austausch mit Betroffenen sei demnach eine zentrale Maßnahme, um Unternehmensangaben kritisch zu überprüfen. Dies sei in den Verfahren gegen Ikea und Amazon versäumt worden.

Das Bafa schreibt auf Anfrage der taz, Beschwerdeführende seien, sofern der Hinweis nicht anonym eingegangen wäre, von Anfang an in das Verfahren eingebunden und würden über die Entscheidungen des Bafa informiert. Sie weisen auf das Gesetz hin.

Arbeitsrechte geltend machen

In den meisten Fällen komme es gar nicht zur Anzeige beim Bafa, weil es entweder gar kein Wissen über die Rechte gebe oder aber, weil es durch die fehlende Anonymisierung gefährlich sein könne – bei völlig unklaren Erfolgsaussichten. Der Fall Fiat Fashion zeigt, dass die Folgen über den Jobverlust hinausreichen können.

Um Arbeitsrechte wirksam geltend zu machen, brauche es mehr Schutz der Beschwerdeführer und eine stärkere Anerkennung der Gewerkschaften, sagt Brüggemann vom ECCHR gegenüber der taz.

Das weiß auch Gewerkschafter Sahil Hossain aus Bangladesch. Deshalb fordert er im Schreiben ans Bafa zusätzlich, man solle sich für den Schutz der Gewerkschaftsfreiheit einsetzen und die Gewerkschaft offiziell anerkennen. Lidl müsse Verantwortung übernehmen und über einen verbindlichen Maßnahmenplan für Abhilfe sorgen. Es brauche zudem Schulungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, Gewerkschaftsrechten und Arbeitsrecht sowie die Einrichtung eines sicheren Beschwerdemechanismus in der Fabrik. So sähe eine Verantwortung entlang der Lieferkette aus.

In Deutschland und Europa gibt es derweil einen Rückwärtstrend in Sachen Verantwortung. Nachdem sich Wirtschaftsverbände lautstark und ausdauernd über erschwerte Wettbewerbsfähigkeit und kaum überwindbare bürokratische Hürden beschwerten, wird das vorhandene Recht derzeit schrittweise aufgeweicht.

Zwar reicht die europäische Lieferkettenrichtlinie von 2024 weiter in die Lieferkette hinein als das deutsche Gesetz – in ihr sind Unternehmen für die gesamte Lieferkette verantwortlich und nicht nur für die direkten Zulieferer bzw. durch Hinweise auf Verstöße –, doch Ende 2025 billigte das Europäische Parlament eine Abschwächung der europäischen Lieferkettenregeln. Betroffen davon wären vor allem kleinere Unternehmen unterhalb deutlich höherer Schwellenwerte. Kleine Unternehmen bedeutet in dem Zusammenhang: Nach der neuen Regelung würden selbst Firmen wie Aldi Nord und Süd oder Adidas bald rausfallen – sofern Deutschland gesetzlich nachzieht. „Europa verabschiedet sich damit von seinem eigenen Anspruch, für soziale Mindeststandards und Menschenrechte einzustehen“, sagt der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke dazu.

Ende März 2026. Es ist Zuckerfest, in Bangladesch der wichtigste Feiertag des Jahres. Nazma Begum verbringt ihn mit ihrem Mann und ihrem kleinen Kind. Die Fabrik von Fiat Fashion ist derzeit geschlossen. Vor dem Zuckerfest war der Arbeitsdruck sehr hoch. Nun ist die einzige Zeit im Jahr, in der sie ein bisschen Zeit mit ihrer Familie haben kann.

Viele der entlassenen Ar­bei­te­r*in­nen hatten gehofft, noch vor dem Fest ihren Job zurückzubekommen. Doch nach sieben Monaten ohne festen Lohn ist ihr Leben noch unsicherer geworden. Trotzdem geben sie nicht auf. Sie wollen weiterkämpfen – für ihre Arbeit, für ihre Rechte. Ob das deutsche Lieferkettengesetz ihnen dabei tatsächlich helfen kann, bleibt offen.

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