Armut und Pflege: Nur noch alle paar Tage gewaschen werden
Armen Haushalten steht für Pflegekosten Hilfe vom Sozialamt zu. Doch laut einer Studie nehmen Betroffene in ambulanter Pflege das selten in Anspruch.
Wer sich nicht mehr alleine waschen kann und keine opferbereiten Angehörigen hat, für den steigen die Lebenshaltungskosten raketenartig in den Himmel. 34 Euro nimmt ein Pflegedienst in Berlin zum Beispiel für die „erweiterte kleine Körperpflege“ am Morgen, inklusive Anfahrt. Dazu gehört die Hilfe beim Verlassen des Bettes, das Waschen von Händen, Gesicht und Intimbereich, Zähneputzen, Kämmen, Ankleiden. Das macht an 30 Tagen im Monat mehr als 1.000 Euro nur für das morgendliche Aufstehen. Wird morgens der Körper komplett gewaschen, wird es noch mal erheblich teurer.
Und ein Tag dauert lang. Für einen Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung mit dem mittleren Pflegegrad 3 kommen schnell über 80 Euro an täglichen Pflegekosten zusammen – wenn man drei Einsätze, darunter das abendliche Zubettgehen, das mittägliche Zubereiten einer Mahlzeit, das Wechseln der Inkontinenzvorlagen und ein bisschen Spülen und Aufräumen zusammenrechnet. Duschen oder anderer Luxus wie Spaziergänge sind da noch gar nicht dabei.
80 Euro pro Tag macht 2.400 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt im Pflegegrad 3 nur knapp 1.500 Euro. Es bleiben 900 Euro Eigenanteil, die selbst von den Pflegebedürftigen zu zahlen sind. Doch was, wenn man sich das nicht leisten kann?
Anika Grashof, langjährige Pflegedienstleiterin und Referentin beim Dienstleister „Familie und Krankenpflege Bochum“, kennt dieses Problem. „Beim Aufnahmegespräch durch den Pflegedienst wird der Bedarf ermittelt und ein Kostenvoranschlag erstellt, aus dem auch der Eigenanteil hervorgeht“, schildert Grashof. „Dann sagen die Betroffenen oft: ‚Das kann ich mir nicht leisten!‘ Und dann wird gekürzt.“
Unterversorgung droht
Statt täglich werde vielleicht nur noch zweimal in der Woche komplett gewaschen. „Dann besteht die Gefahr einer Unterversorgung oder dass die Angehörigen nicht ausreichend entlastet werden“, sagt Grashof.
Pflegehaushalte mit wenig Geld haben Anspruch auf ergänzende „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt, die die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt. In voller Höhe haben beispielsweise Alleinstehende Anspruch darauf, wenn ihr Einkommen unter 1.126 Euro zuzüglich Wohnkosten liegt und bestimmte Vermögensgrenzen gewahrt werden. Dann können der Pflegebedarf ermittelt, der Kostenvoranschlag vom Pflegedienst und die eigenen Einkommensnachweise an das Sozialamt geschickt werden, soweit mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt.
Doch in der Praxis spielt das selten eine Rolle: Nur 1,8 Prozent der 4,2 Millionen Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5, die zu Hause leben und ambulant versorgt werden, beziehen die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Zwar ist auch nur ein Teil von ihnen arm genug, um überhaupt ein Anrecht auf die Leistungen zu haben. Doch selbst aus dieser Teilgruppe realisieren im bundesweiten Schnitt weniger als 20 Prozent ihre Ansprüche gegenüber dem Sozialamt.
Dies ergibt eine Studie des Paritätischen Gesamtverbandes. Zum Vergleich: Von den rund 800.000 Pflegebedürftigen, die in Heimen leben, beziehen 42 Prozent ergänzende Leistungen vom Sozialamt.
Nur ein Fünftel realisiert die Ansprüche
„Die Hilfe zur Pflege findet im ambulanten Bereich nur untergeordnet statt, mit Ausnahme der Stadtstaaten Berlin und Hamburg“, sagt Thorsten Mittag, Pflegeexperte beim Paritätischen Gesamtverband.
Dass in Berlin mehr Pflegebedürftige die Hilfe vom Sozialamt für die ambulante Versorgung in Anspruch nehmen als anderswo, könnte laut Studie an der Vielzahl von Pflegewohngemeinschaften in der Hauptstadt liegen. Sie zählen in der Statistik zur ambulanten Versorgung.
In Hamburg wiederum werde besser, nämlich „leistungserschließend“, beraten, sagt Mittag. Dort liegen den Behörden Fachanweisungen vor, wie mit den Anträgen auf Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich umgegangen werden soll. Der Paritätische Gesamtverband fordert, dass im gesamten Bundesgebiet mehr „leistungserschließend“ beraten wird, erklärt Mittag. „Die Hürden sind zu hoch.“
Bewilligung dauert zu lange
Grashof hat erlebt, dass viele Berechtigte Angst hätten, die Hilfe vom Sozialamt in Anspruch zu nehmen, „auch weil sie eine Stigmatisierung fürchten. Das sind über 80-Jährige, eine Generation, die gearbeitet hat, die sagen: Ich will doch jetzt im Alter nicht zum Sozialfall werden!“, erzählt die langjährige Pflegedienstleiterin.
Es käme zu selten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Sozialamt, auch weil die Bewilligungsverfahren zu lange dauern, sagt Mittag. „Die Pflegedienste können ja nicht in Vorkasse gehen, wenn sie nicht die Sicherheit haben, am Ende das Geld zu bekommen.“ Oft dauern die Bewilligungsverfahren monatelang – obwohl die Pflegebedürftigen nicht so lange warten können.
Laut Studie erhalten etwa 300.000 armutsbetroffene Pflegebedürftige trotz Anspruch keine Hilfe zur Pflege. Die Forscher:innen haben für dieses Ergebnis die Einkommenslagen aus der Statistik, die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit und die Statistiken der Sozialämter miteinander abgeglichen.
Angst vor Streichung des Pflegegeldes
Es gibt noch einen Aspekt, der womöglich eine Zögerlichkeit bei den Anträgen auf Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erklärt. 86 Prozent der Pflegebedürftigen, also 4,9 Millionen Menschen, leben zu Hause. Davon werden 3,1 Millionen ohne professionelle Pflegedienste versorgt und beziehen daher ausschließlich das sogenannte Pflegegeld.
Menschen, denen von den Gutachter:innen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen ein Pflegegrad zugestanden wurde, können wählen, ob ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld oder sogenannte Sachleistungen, also professionelle Hilfe, finanziert. Möglich ist auch eine Kombination.
Das Pflegegeld ist erheblich niedriger als die sogenannten „Sachleistungen“, mit denen die Pflegedienste bezahlt werden. Es geht aber direkt an die Pflegebedürftigen. Das erzeugt einen Konflikt für Armutsbetroffene: Ergänzende Hilfe vom Sozialamt gibt es nur, wenn Bedarfsrechnungen vorliegen, in denen die Kosten für Sachleistungen der Pflegedienste aufgeführt werden. Die Pflegebedürftigen müssten also erstvmal vom Pflegegeld auf Sachleistung umstellen und die Zahlungen der Pflegekasse ausschöpfen, um dann womöglich ergänzende Hilfe vom Sozialamt zu bekommen.
Häusliche Pflege ist „Dunkelfeld“
Betroffene aber wollten „das Pflegegeld nicht verlieren, wenn sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen“, sagt Grashof. Sie kenne keinen Fall, in dem die Menschen Hilfe zur Pflege vom Sozialamt und gleichzeitig Pflegegeld bekommen.
Frühere Studien haben ergeben, dass das Pflegegeld für arme Haushalte auch eine Möglichkeit bietet, laufende Ausgaben eher bestreiten zu können. Dies gilt erst recht für Grundsicherungsempfänger:innen, denn das Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.
Wie genau das Pflegegeld genutzt wird, auf welche körperliche Versorgung vielleicht im Einzelnen verzichtet wird, wie viele Anträge auf Hilfen von den Sozialämtern abgelehnt werden, darüber gibt es bisher kaum Daten. Die häusliche Pflege „ist ein Dunkelfeld“, sagt Thorsten Mittag.
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