Urteil zu rechter Gewalt: Sechseinhalb Jahre für Neonazi-Intensivtäter
Sind die Baseballschlägerjahre zurück? Ein Neonazi konnte in Halle über Monate prügeln, schlagen und schießen, ohne dass er festgenommen wurde.
Sechseinhalb Jahre Haft für ein halbes Dutzend bewaffneter Gewalttaten lautet das Urteil, das die Jugendkammer des Landgerichts Halle am Mittwoch gegen Lucas K. (25) verhängte. 11 Straftaten – darunter versuchte schwere und gefährliche Körperverletzungen, Bedrohungen, rechtsextreme Propagandadelikte und Beleidigungen – hatte die Anklage dem einschlägig vorbestraften 25-Jährigen vorgeworfen.
Drei weitere Rechtsextreme im Alter von 21 bis 35 Jahren verurteilte das Landgericht wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung und Propagandadelikten zu Haftstrafen zwischen 10 und 12 Monaten und einer Jugendstrafe von 50 Arbeitsstunden. Da einer der Angeklagten zum Tatzeitpunkt unter 21 ist, findet der gesamte Prozess vor der Jugendkammer statt. Die jungen Männer waren nach Überzeugung des Gerichts zusammen mit Lucas K. an einem Angriff auf einen schwarzen Polizeibeamten und dessen hochschwangere Partnerin Ende März 2025 in Halle beteiligt.
Dass Lucas K. zu diesem Zeitpunkt eigentlich im Gefängnis hätte sitzen müssen, wenn die Ermittlungsbehörden eine vorherige Serie von bewaffneten Angriffen ernst genommen hätten, wird im Prozessverlauf deutlich.
Scheinbar unbeeindruckt, die Arme verschränkt, die als SS-Symbol strafbaren Sig-Runen und Hass-Tätowierungen auf den Fingerrücken verdeckt, hört Lucas K. am Mittwoch zu, während Staatsanwalt Benedikt Bernzen ihn im Plädoyer als „überzeugten Nazi“ und „gefährlichen Gewalttäter mit festen Feindbildern“ beschreibt. K. sei für die Gesellschaft gefährlich, betont Bernzen. Als der Staatsanwalt das Instagram-Profil von K. unter dem Benutzernamen @18_nationalsozialist88 und der verbotenen NS-Parole „Sieg Heil“ in weißer Frakturschrift beschreibt, grinst Lucas K.
Glatze, Bomberjacke, Springerstiefel
Sowohl auf Social Media als auch in der Öffentlichkeit präsentierte er sich bis zu seiner Verhaftung Ende März 2025 im klassischen Naziskin-Outfit der 90er Jahre: Glatze, schwarze Bomberjacke mit dem Slogan „Ostdeutschland: härter als der Rest“, Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln, schlagbereite schwarze Handschuhe, schwarzer Schlauchschal mit Totenkopf und ausgebleichte Jeans. Sein Ziel: Angst und Hass zu verbreiten – davon sind Staatsanwaltschaft und Gericht überzeugt.
Minutiös rekonstruiert Staatsanwalt Bernzen, wie die Serie des Schreckens am 7. November 2024 begann. Der damals 26-jährige Student Jan S. (Name geändert) hatte im Prozess als Zeuge beschrieben, wie Lucas K. mittags in einer Straßenbahn der Linie 8 in Halle lautstarke Rechts-Rock-Musik abspielte und die Parolen „Sieg Heil“ und „N*** verrecke“ unüberhörbar durch den vollbesetzten Waggon dröhnten.
Er habe kurz gezögert, sagte Jan S., bis er den Mann mit dem Stacheldraht-Tattoo auf der Stirn aufforderte, die Musik auszumachen. Dessen Reaktion: Erst beschimpfte er Jan S. als „Zecke“, dann zeigte K. ein etwa 25 cm langes Messer und drohte, er werde den Studierenden abstechen.
Zudem zückte K. sein Handy, machte ein Foto mit der Ankündigung, er werde ihn finden „und fertig machen“ und schlug dem 26-Jährigen schließlich mit der Faust so heftig ins Gesicht, dass der gegen das Fenster der Straßenbahn prallte.
Mit Hammer, Stahlkugeln und Gaspistole
14 Tage später wiederholte sich an der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 8 in Halle-Trotha eine ähnliche Szene: K. bedrohte zwei Passagiere mit einem Maurerhammer und forderte, sie sollten stehen bleiben, er würde ihnen ansonsten den Hammer auf den Kopf schlagen. Den beiden gelang es zu fliehen.
Ende Januar 2025 traf Klara S. (Name geändert) in einem Bus in Halle-Trotha auf K. Die junge Frau trug einen Beutel mit der Abkürzung „FCKNZS“. „Scheiß Zecke! Ich find dich! Ich schlag dich zusammen! Ich schlag dich tot!“, drohte K. ihr und zeigt den White-Power-Gruß. Klara S. gelang es, unverletzt zu entkommen. In den folgenden Wintermonaten fuhr die junge Frau nur noch mit dem Fahrrad, zu groß war die Angst davor, K. erneut zu begegnen.
Mitte Februar 2025 beleidigte K. drei Schüler einer freien Schule im Alter von 15 bis 17 Jahren beim Pauseneinkauf in einem Supermarkt in Halle-Trotha als „Zecken“. K. verfolgte die Teenager aus dem Supermarkt, fiel unvermittelt einen der Schüler von hinten an und nahm ihn in den Schwitzkasten.
Zwar gelang es dem ältesten Schüler, K. zum Loslassen zu bewegen. Doch dann zog der Neonazi unvermittelt eine mit 4,5 mm Stahlkugeln aufmunitionierte Gaspistole der Marke Glock und schoss dreimal. Eine der Stahlkugeln traf den 15-Jährigen am Hinterkopf; eine weitere durchschlägt die Jacke seines Begleiters.
Den Schülern gelang es, sich in das Schulgebäude zu retten und die Polizei zu verständigen. Detailliert beschrieben sie den Beamt:innen einen Naziskin mit einer auffälligen Tätowierung, schwarzer Bomberjacke und Schlauchschal mit Totenkopf. Das deckte sich mit Aussagen von Zeug:innen der vorherigen Angriffe.
Personalien festgestellt, nach Hause geschickt
Doch wieder wurde kein Täter ermittelt, niemand festgenommen. Dabei ist K. in seinem Wohnblock in Trotha als Rechter bekannt. Am 14. März 2025 zog K. erneut unvermittelt an einer Bushaltestelle in Halle-Trotha die umgebaute Gaspistole und schoss einem Passanten direkt ins Gesicht. Weil der Mann sich zur Seite drehte, verletzte die Stahlkugel nur sein Ohr. Zur Überraschung des Verletzten wurde Lucas K. noch vor Ort von Polizeibeamten kontrolliert – eine Nachbarin aus dem nahegelegenen Wohnblock hatte den Notruf über einen bewaffneten Mann informiert.
Doch die Beamten, die auf den blutenden Passanten und Lucas K. trafen, stellten lediglich die Personalien fest und nahmen ihm die Waffe ab. Dass Lucas K. unter zweifacher Bewährung steht und die Waffenbehörde ihm das Tragen einer Waffe amtlich untersagt hat, fiel den Beamten nicht auf. K. konnte nach Hause gehen.
Zehn Tage später kamen Andreas N. (Name geändert) und seine hochschwangere Lebensgefährtin nachmittags vom Einkaufen in Halle-Trotha. Vor Gericht beschrieb der Polizeibeamte eine beängstigende Szene mit K. und dessen drei Begleitern auf einem Parkplatz: Auf dem Weg zum Auto wurde aus der Gruppe der vier Rechten direkt der Hitlergruß gezeigt; es fielen „Sieg Heil“-Rufe und rassistische Beleidigungen wie „N***vieh“.
Ein Versuch von Andreas N., verbal zu deeskalieren, scheiterte. Die Rechten stürmten auf ihn und die im neunten Monat schwangere Frau zu – an der Spitze Lucas K. mit einem Teleskopschlagstock, mit dem er Andreas N. am Kopf treffen wollte. N. konnte sich in letzter Minute zur Seite drehen und erlitt lediglich eine leichte Prellung. Erst als Passant:innen sich zu dem angegriffenen Paar stellten und den Notruf verständigten, verließen die Rechten den Tatort. Wenig später nahmen Polizisten Lucas K. fest, ein Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an.
Tagtägliche Erfahrungen von Rassismus
Zum Prozess wird K. aus der JVA Raßnitz vorgeführt. Dort hat er in seiner Zelle ein Hakenkreuz und SS-Runen eingeritzt. Er sei seit seinem 15. Lebensjahr ein Rechter, hatte Lucas K. gegenüber einer Gutachterin gesagt, das verbinde ihn mit seinen Mitangeklagten und einigen seiner Brüder. Zwei seiner jüngeren Brüder waren als „Deutsche Jugend Zuerst“ im September 2024 in Berlin an einem bewaffneten Angriff auf Wahlkämpfer:innen der SPD beteiligt und wurden dafür zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt.
Die Verteidiger:innen von Lucas K. und dessen Mitangeklagten versuchen, die jeweiligen Drogen- und Alkoholabhängigkeiten ihrer Mandanten und ihre desolaten familiären Verhältnisse strafmildernd geltend zu machen. Das lehnt das Gericht mit dem Verweis darauf ab, dass bei Lucas K. null Promille nach dem Angriff festgestellt worden seien und alle Zeugen das koordinierte Vorgehen der Rechten beschrieben.
Andreas N. wuchs zur Jahrtausendwende als Schwarzer Jugendlicher in Halle-Silberhöhe auf und ging nach der Schule in den Polizeidienst. Die tagtägliche Erfahrung von Rassismus, die er seit einiger Zeit im Alltag mache, erinnere ihn an seine Kindheit und Jugend in den 90er Jahren und zur Jahrtausendwende, sagt der 33-Jährige nach seiner Zeugenaussage zur taz. Der Unterschied: Die Täter von heute kämen aus allen Altersgruppen.
Hoffnung auf eine Besserung habe er nicht. Entsprechend vorsichtiger seien seine Partnerin und er seit dem Angriff auf dem Netto-Parkplatz vor einem Jahr geworden. Den Prozessausgang kommentiert Andreas N. nüchtern. Er sei realistisch: „Welche Strafe soll denn die Haltung des Haupttäters ändern?“
Student Klaus A., dessen Zivilcourage gegen den lautstarken Rechts-Rock in der Straßenbahn das Gericht explizit würdigt, ist überzeugt: Mit der langen Haftstrafe soll die Gesellschaft geschützt werden.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert