Medienrechtler über heikle Berichte: „Das ist eine Frage des Risikos“
Bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt dürfen Medien nicht einfach von anderen abschreiben, sagt Rechtsanwalt Jasper Prigge. Es müsse eine eigene Rercherche stattfinden, sonst könne es teuer werden.
taz: Unsere Leser:innen könnten sich fragen, warum Medien wie die taz nicht über die Vorwürfe sexualisierter Gewalt berichten, über die gerade die gesamte Republik spricht. Warum tun die das nicht?
Jasper Prigge: Das nennt man Verdachtsberichterstattung. Das Problem daran ist: Medien wissen in diesen Fällen oft nicht sicher, was passiert ist, die Journalist*innen waren nicht dabei. Jedes Medium muss prüfen, ob ausreichende Beweistatsachen vorliegen und ein geregeltes Verfahren einhalten.
ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er vertritt aktuell zum Beispiel den Berliner Buchladen zur Schwankenden Weltkugel.
taz: Wie sieht das aus?
Prigge: Betroffene müssen mit Rechercheergebnissen konfrontiert werden. Dafür muss überhaupt erst einmal eine Recherche stattfinden. Es reicht nicht, auf ein anderes Medium zu verweisen à la „wie der Spiegel berichtet“. Denn man weiß ja gar nicht, was das andere Medium recherchiert hat, ob das belastbar ist und so weiter. Deswegen muss jedes Medium solche Fälle selbst nachrecherchieren.
taz: Dass eine Zeitung wie die taz eine andere nicht zitieren darf, ist eine Einschränkung der Pressefreiheit – wenn auch eine rechtmäßige. Wie wird die gerechtfertigt?
Prigge: Es stimmt, die taz genießt Pressefreiheit, das ist richtig. Aber die ist nur in dem Maße gewährleistet, in dem die Rechte Dritter nicht verletzt werden, zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht von Beschuldigten. Um zu berichten, reicht jedenfalls nicht aus, dass jemand eine Strafanzeige gegen irgendwen gestellt hat. Selbst wenn Ermittlungen geführt werden, reicht das nicht unbedingt. Denn die Staatsanwaltschaft muss schon bei einem Anfangsverdacht tätig werden, wofür die Hürde sehr niedrig ist. Gerade bei Verdachtsberichterstattung ist die Sorgfaltspflicht wichtig.
taz: Worin besteht die?
Prigge: Journalist*innen müssen prüfen, ob an Vorwürfen, die Betroffene erheben, etwas dran ist. Dazu gehört aber auch, zu gucken, was dagegen spricht. Denn es kann sich ja – durch eine ordentliche Recherche – herausstellen, dass die Vorwürfe nicht stimmen. Gesehen haben wir das mal im Fall des zu Unrecht bezichtigten Politikers Gelbhaar. Das ist zwar ein absoluter Ausnahmefall, aber Falschbeschuldigungen sind eben auch möglich.Deshalb muss geschaut werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die Vorwürfe stimmen. Gibt es objektive Quellen neben der Aussage der Betroffenen, die das Ganze plausibel erscheinen lassen?
taz: Das ist gerade bei sexualisierter Gewalt oft schwierig. Da gibt es oft keine Zeugen, es steht Aussage gegen Aussage. Was wären denn da „objektive Quellen“?
Prigge: Ja, das ist eine Schwierigkeit. Aber Quellen, das kann alles Mögliche sein, zum Beispiel Chatverläufe, Anrufprotokolle. Dann kann zumindest überprüft werden, ob es stimmt, dass die Person an dem Tag an dem Ort war, um zu sehen, ob das alles glaubhaft ist.
taz: Andere Medien machen das aber. Die berichten über spektakuläre Nachrichten und schreiben „wie der Spiegel recherchiert hat“. Wieso machen die das?
Prigge: Das ist eine Frage des Risikos. Wenn ich bei Gericht unterliege, kann es teuer werden. Manche Medien, gerade im Tabloid-Bereich, kalkulieren das ja ein. Es kommt aber auch darauf an, wie berichtet wird, zum Beispiel, ob es nur heißt, dass es eine Auseinandersetzung gibt oder ob die Vorwürfe wiederholt werden.
taz: Die Reglungen sind ja nachvollziehbar. Aber benachteiligen sie nicht strukturell kleinere Medien, die weder die Ressourcen haben, in kürzester Zeit alles selbst nachzurecherchieren, noch sich verklagen zu lassen?
Prigge: Das ist ein wunder Punkt im Presserecht. In der Rechtsprechung wird auch immer wieder der Grundsatz betont, dass kleine Medien sorgfältig recherchieren müssen – aber nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Man nennt das auch „gleitenden Sorgfaltsmaßstab“. Das Problem ist, es lässt sich schwer operationalisieren, was das in konkreten Fällen für Medien heißt, also wie viel sie im Einzelfall recherchieren müssen. Mein Eindruck ist, dass bei den Pressekammern am Ende gar kein großer Unterschied zwischen den Medien gemacht wird. Und das ist ein Problem, das gelöst werden müsste.
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