Gesetzentwurf zu sexualisierter Gewalt: Grüne fordern Schutz vor Deepfakes
Die Grünen im Bundestag wollen unbefugte sexualbezogene Aufnahmen und Bildmanipulationen unter Strafe stellen. Am Donnerstag diskutiert der Bundestag.
Eigentlich wollten die Grünen die Bundesregierung vorführen, nun kam es eher andersherum. Nachdem Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Januar einen Gesetzentwurf gegen sexuelle Deepfakes und andere digitale Übergriffe angekündigt hatte, wollten die Grünen in dieser Woche einen eigenen Gesetzentwurf präsentieren und auf die vermeintliche Untätigkeit von Hubig verweisen. Stattdessen zirkulierte am Wochenende aber bereits der Entwurf der Ministerin – nachdem der Spiegel eine Recherche über mutmaßliche digitale sexualisierte Gewalt des Schauspielers Christian Ulmen gegen seine Ex-Frau, die Moderatorin Collien Fernandes, veröffentlicht hatte. Die Grünen stehen nun als Nachzügler da.
In der Sache wollen beide Gesetzentwürfe das sexuelle Selbstbestimmungsrecht stärken und bisherige Strafbarkeitslücken schließen. Unterschiede gibt es eher im Detail.
Sowohl Hubig als auch die Grünen schlagen einen neu formulierten Paragraf 184k im Strafgesetzbuch vor. Bisher geht es dort um das sehr begrenzte Delikt des Upskirtings und Downblousings, also um unbefugte Aufnahmen unter den Rock oder in den Blusenausschnitt. Beide Gesetzentwürfe wollen aus Paragraf 184k eine Norm machen, die keine Lücken mehr lässt, sondern umfassenden Schutz bietet. Hubig gibt der Norm die Überschrift „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“, die Grünen bevorzugen „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“.
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
Im Entwurf der Grünen, der von der Abgeordneten Lena Gumnior vorbereitet wurde, geht es zunächst um nicht manipulierte „sexual bezogene“ Bildaufnahmen. Wer solche Aufnahmen unbefugt (also ohne Zustimmung) herstellt, weitergibt oder öffentlich zugänglich macht, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen müssen. Darunter sollen Aufnahmen in der Sauna fallen (die bisher nicht strafbar waren, wenn es sich um eine öffentliche Sauna handelte), Aufnahmen vom bekleideten Po einer Joggerin oder die unbefugte Weitergabe von einst einvernehmlich hergestellten Sexaufnahmen nach dem Ende der Beziehung (revenge porn).
Wann aber ist eine Aufnahme „sexual bezogen“? Laut Begründung des Grünen-Entwurfs geht es um Darstellungen, „in der die Sexualität der abgebildeten Person im Vordergrund steht oder aufgrund von äußeren Merkmalen, Aufnahmeumständen oder sozialer Konnotation eine sexualisierte Wahrnehmung erzeugt“. Dies umfasse auch Situationen, „in denen Bekleidung, Positionierung oder Handlungen der abgebildeten Person eine sexualisierte Objektifizierung bewirken“.
In einem zweiten Absatz der von den Grünen vorgeschlagenen neuen Strafnorm geht es dann um manipulierte Bildaufnahmen, inklusive Deepfakes, die mithilfe von KI erzeugt wurden. Bestraft werden soll, „wer eine Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht“. Bestraft würde demnach nur, wer einen sexuellen Deepfake erzeugt, und diesen auch weitergibt. Weder das bloße Erzeugen noch das bloße Weitergeben eines fremden Deepfakes wären demnach strafbar. Der Hubig-Entwurf geht hier weiter, weil an der entscheidenden Stelle kein „und“, sondern ein „oder“ steht.
Beide Gesetzentwürfe sehen für die Strafhöhe durchgängig, also auch bei Deepfakes, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Grünen schlagen darüber hinaus noch einen „besonders schweren Fall“ mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis drei Jahren vor, wenn der Täter seine Stellung als Amtsträger (etwa als Polizist), Arzt oder Pfleger ausnutzt, oder wenn er Vorgesetzter in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ist.
Über den Gesetzentwurf der Grünen wird am Donnerstag im Bundestag beraten.
Petition gegen Deepfakes mit 40.000 Unterschriften
Am Donnerstag hatte der Spiegel eine Recherche veröffentlicht, in der es um Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen geht. Er soll ihr über Jahre digitale Gewalt angetan haben. Am Sonntag waren daraufhin zehntausende Menschen deutschlandweit gegen digitale sexualisierte Gewalt auf die Straße gegangen. Eine am Montag gestartete Petition mit dem Titel „In Solidarität mit Collien Fernandes – 10 Forderungen an die Bundesregierung“ hatte einen Tag später bereits 40.000 Unterschriften.
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