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Recht gegen GefühlDas Comeback der Unschuldsvermutung

Der Fall Ulmen/Fernandes zeigt: Sind Vorwürfe öffentlich, wird die Unschuldsvermutung zur Kampfparole. Wen sie wirklich schützt – und wovor nicht.

Demonstration gegen digitale sexuelle Gewalt in Berlin am 22. März Foto: Christian Mang/reuters

Sie wird vor allem dann teils emotional verteidigt, wenn es um Vorwürfe der sexualisierten Gewalt, Machtmissbrauch und #MeToo geht. Bei den Vorwürfen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann war das so, und jüngst im Fall Christian Ulmen, dessen ehemalige Partnerin Collien Fernandes ihm unter anderem vorwirft, pornografische Deepfakes von ihr im Netz verbreitet zu haben.

„Es gilt die Unschuldsvermutung“: Was für die einen wie eine Grundregel in Debatten klingt, scheint für andere an Verharmlosung und „Täterschutz“ zu grenzen. Zeit für eine juristische Einordnung.

Der Begriff „betrifft ausdrücklich nur die öffentliche Gewalt, also Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Behörden“, sagt Rechtswissenschaftler Karl-Nikolaus Peifer, Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität Köln auf taz-Anfrage. Die Unschuldsvermutung sei in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der deutschen Verfassung als rechtsstaatliches Prinzip geregelt. Das bedeute auch: „Privatpersonen sind nicht an die Unschuldsvermutung gebunden.“

Nicht nur in Medienberichten, auch in Social-Media-Beiträgen und in Kommentarspalten beruft man sich dennoch gern darauf. Das klingt dann so: „Ist man rechtsextrem oder Frauenhasser, wenn man das Prinzip der Unschuldsvermutung und das rechtsstaatliche Prinzip der Aufklärung hochhält?“, fragt die Autorin Esther Bockwyt zu der Spiegel-Recherche über Ulmen auf Facebook.

„Die Unschuldsvermutung schützt vor dem Staat. Nicht vor der Wahrheit“, meinen andere dagegen, und weiter: „Wer trotz eines Eingeständnisses weiterhin Beweise fordert, bezichtigt Collien Ulmen-Fernandes indirekt der Lüge.“

Für die Äußerungen von Collien Fernandes, die unter anderem davon spricht, ihr Ex-Mann habe sie „virtuell vergewaltigt“, gelte die Unschuldsvermutung nicht, sagt Rechtswissenschaftler Peifer. Anders sei das im Fall der Medien, die in ihren Selbstkontrollmechanismen vorgesehen haben, dass auch sie sich an die Unschuldsvermutung halten.

Im Pressekodex heißt es dazu unter Ziffer 13: „Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.“

Zusatzbestrafung

Eine Person dürfe als Täterin oder Täter bezeichnet werden, wenn sie ein Geständnis abgelegt habe und Beweise gegen sie vorlägen, heißt es weiter, oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen habe. Ziel der Berichterstattung dürfe in einem Rechtsstaat nicht eine „soziale Zusatzbestrafung“ Verurteilter mithilfe eines „Medienprangers“ sein: „Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.“

Bei der Berichterstattung im Spiegel habe er den Eindruck, dass die Recherche sorgfältig durchgeführt wurde, sagt Karl-Nikolaus Peifer. „Aber natürlich kann man in einem langen Artikel immer Passagen finden, die möglicherweise angreifbar sind.“ Das müssten dann Gerichte entscheiden.

Diese sagten: Immer dann, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind, müssen Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz gegeneinander abgewogen werden. „Die Presse würde also nach zivilrechtlichen Maßstäben rechtswidrig handeln, wenn sie die Unschuldsvermutung nicht beachtet.“

Als prominentes Beispiel gilt der Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann. Er wurde 2010 wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung angeklagt und später freigesprochen. Im Nachgang erhob Kachelmann gegenüber der Bild, der Bunten und Focus Schmerzensgeldforderungen.

Gegen die Bild zog er dafür sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und siegte. Der Springer-Verlag musste ein Schmerzensgeld in Höhe von 395.000 Euro zahlen. „Die Berichterstattung über die Intimsphäre des Paares war viel zu weitgehend“, sagt Karl-Nikolaus Peifer. „Da war die Presseberichterstattung sicherlich übergriffig.“

Auch im Fall des Rammstein-Sängers Till Lindemann sei das Verfahren später eingestellt worden, „obwohl es auch da eine sehr starke Berichterstattung gab, die auch als vorverurteilend verstanden werden konnte“.

Zwei weitere Dimensionen

Anfang Juni 2023 erhoben mehrere Frauen laut Medienrecherchen Vorwürfe gegen Lindemann, darunter sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch. Die Ermittlungen wurden eingestellt, Gerichte untersagten später zentrale Teile der Verdachtsberichterstattung. Medien mussten entsprechende Aussagen streichen, anpassen oder zurückziehen.

Je prominenter die Personen seien und je stärker das öffentliche Interesse sei, desto größer sei auch die Gefahr, dass die Grenzen der zulässigen Berichterstattung überschritten würden, sagt Peifer.

Die taz kommentierte im Zuge der Ermittlungen damals, auch wenn eine Verurteilung unwahrscheinlich sei: „Konsequenzen muss es trotz allem geben.“ Es wäre falsch, „sich als Gesellschaft auf dem juristischen Vorgehen auszuruhen und sich so aus der Verantwortung zu ziehen“. Das solle aber weder die Ermittlungen kleinreden noch die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen.

Stößt die Unschuldsvermutung in manchen Fällen also an ihre Grenzen? „Ich glaube nicht“, sagt Karl-Nikolaus Peifer. Bei den Vorwürfen gegen Christian Ulmen gebe es zwei Dimensionen, über die man berichten könne.

„Es geht einmal um das gesellschaftliche Phänomen der künstlichen Intelligenz, im konkreten Fall die Deepfakes mit sexualisierten Inhalten.“ Darüber müsse man debattieren. Die andere Frage sei: Wer war es? „Es gibt Situationen, in denen der Täter auf frischer Tat ertappt wird. Da kann man natürlich fragen, ist das nicht eindeutig? Das haben so viele Leute gesehen, das muss doch stimmen.“ Die juristische Praxis zeige aber immer wieder, dass Taten viele Dimensionen hätten.

Ein scheinbar offensichtliches Verbrechen sage noch nichts über das Motiv oder die Situation. „Das muss in einem Gerichtsverfahren gründlich geprüft werden. Hier sollte sich die Presse zurückhalten, indem sie das gesellschaftliche Phänomen schildert, ohne dass sie es personalisiert.“

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2 Kommentare

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  • Die Unschuldsvermutung ist kein „Privileg“, sondern ein Schutzschild. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, die Unschuldsvermutung sei lediglich eine technische Regel für den Gerichtssaal. In Wahrheit ist sie ein ethisches Fundament gegen unser eigenes Bauchgefühl. Wer sagt, er könne sich privat bereits ein Urteil bilden, gibt einem instinktiven Impuls nach, der die Komplexität der Wahrheit ignoriert.



    Wenn wir zulassen, dass eine gut inszenierte Opfererzählung ausreicht, um eine Existenz zu vernichten, dann untergraben wir unbewusst das System, das uns alle schützt. Die Unschuldsvermutung fordert uns auf, gegen unseren ersten Reflex anzuarbeiten – zugunsten einer objektiven Wahrheitsfindung.



    Wir müssen die Kraft aufbringen, Empathie für mögliche Opfer zu empfinden, ohne gleichzeitig die Unschuldsvermutung über Bord zu werfen. Es erfordert einen enormen Mut, bei schweren Vorwürfen nicht sofort in den Chor der Empörung einzustimmen. Es ist unpopulär, zur Zurückhaltung zu mahnen, wenn alle anderen bereits „Schuldig“ tippen. Doch genau diese Disziplin ist der Preis für unsere Freiheit.

  • Das Strafrecht hat seine Regeln und es wird m.M. ein wenig vorschnell auf die Unschuldsvermutung hingewiesen, bzw. diese als Problem abgebildet. Es gibt gute Gründe, dass eine Strafe auf einer Tat basiert, die auch nachgewiesen/bewiesen ist. Sonst besteht die Gefahr, dass Prozesse nicht mehr stattfinden, bzw. das alles am Anfang schon fest steht, weil die Gefühle die Hauptrolle spielen. Mag sein, dass dieser Fall hier einen schalen Beigeschmack hat. Aber niemand kennt das ganze Bild und allte Details. Das gehört auch zur Geschichte.

    ... Ein anderes Thema dürfte das Umgangsrecht der ehemaligen Eheleute und Eltern Ulmen werden.



    Das liegt der Fall anders. Hier dürfte der Kindesvater jetzt mit ziemlichen Problemen rechnen. Und da gilt dann keine Unschuldsvermutung.