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Krankenkasse und SpardebatteEhe­part­ne­r:in­nen sollen extra zahlen

Die Finanzkommission Gesundheit schlägt Einschränkungen bei der kostenlosen Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenkassen vor. Es folgt Empörung.

Für manche bisher Mitversicherte könnte die Krankenversicherung teurer werden Foto: Political-Moments/imago
Barbara Dribbusch

Aus Berlin

Barbara Dribbusch

Sparvorschläge aus der Finanzkommission Gesundheit, die vorab schon bekannt geworden sind, ernten heftige Proteste. Aus Medienberichten geht hervor, dass die Kommission in ihrem Sparpaket unter anderem den Vorschlag macht, die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenkasse einzuschränken, um Geld zu sparen. Die Vorschläge sollen am Montag vorgestellt werden.

Nach einem Bericht des Handelsblatts soll die kostenlose Mitversicherung für Ehe­part­ne­r:in­nen abgeschafft werden, wenn diese keine Kinder im Alter von unter sechs Jahren betreuen oder Angehörige pflegen. Den bekanntgewordenen Plänen zufolge soll künftig ein Beitrag von monatlich 225 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden, wenn ein:e Ehe­part­ne­r:in vorher kostenlos mitversichert war.

CSU-Chef Markus Söder hat den Vorschlag in der Augsburger Allgemeinen bereits kritisiert, es sei „völlig absurd, Familien zusätzlich zu belasten“. Die Präsidentin des Sozialverbandes, Verena Bentele, erklärte, wer die Familienversicherung abschaffe, „schwächt den sozialen Zusammenhalt“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund mahnte: „Care-Arbeit darf nicht bestraft werden.“

Allerdings geht es bei dem Vorschlag nicht darum, die kostenlose Mitversicherung von Kindern abzuschaffen oder von Eltern, die Kinder betreuen. Es geht, soweit bekannt, nur um Ehepartner:innen, die nicht oder nur wenig arbeiten und keine kleinen Kinder haben.

Anteil der Familienversicherten sinkt

Bisher können Ehe­part­ne­r:in­nen und Kinder beitragsfrei versichert werden, wenn der oder die Haupt­ver­die­ne­r:in in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und das Einkommen der Part­ne­r:in im Monat 565 Euro oder, bei einem Minijob, 603 Euro im Monat nicht überschreitet.

Schätzungsweise wären mehr als eine Million Personen, zumeist Ehefrauen, von der Kürzung betroffen

Von den rund 74 Millionen Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen sind insgesamt 15,6 Millionen Personen beitragsfrei mitversichert, davon aber sind die meisten Kinder und nur etwas über 2 Millionen davon sind Ehepartner:innen. Der Anteil der kostenlos Mitversicherten ist in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen, auch weil immer mehr Mütter arbeiten.

Laut Bundesstatistik lebt die Hälfte der Eheleute in Haushalten ohne Kinder. Schätzungsweise wären also mehr als eine Million Personen, zumeist Ehefrauen, von der Kürzung betroffen.

Schon ein Teilzeitjob führt zur Krankenversicherung

Allerdings kann schon ein Teilzeitjob über der Minijobgrenze, ein sogenannter Midijob, dazu führen, dass eine bislang kostenlos versicherte Ehefrau eine eigene Krankenversicherung bekommt und einen eigenen Krankenversicherungsbeitrag zahlt. Für einen Teilzeitjob von 700 Euro etwa, einem sogenannten Midijob, sind als Arbeitnehmerbeitrag rund 29 Euro monatlich an die Krankenkasse zu zahlen. Die Arbeitnehmerbeiträge dieser gering bezahlten Jobs sind laut Gesetz reduziert.

Die in dem Papier genannte Zahl von monatlich 225 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen könnte also nur gelten, wenn etwa die Frau gar nicht arbeitet. Die 225 Euro entsprechen in etwa dem Mindestbeitrag, der für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte fällig wird.

In der Vergangenheit wurde die kostenlose Mitversicherung oft kritisiert, auch weil sie Ehefrauen davon abhalte, sich eine Tätigkeit zu suchen, die mehr ist als ein beitragsfreier Minijob. Die kostenlose Mitversicherung führe zur „Minijobfalle“, so die Kritik.

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