DUH-Chef über Klimaschutzprogramm: „Das ist Augenwischerei“
Das neue Klimaschutzprogramm von Schwarz-Rot ist verheerend, sagt Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe. Sie wird dagegen vorgehen.
taz: Herr Resch, Sie haben das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung begutachtet: Wie fällt ihr Urteil aus?
Jürgen Resch: Verheerend. Im Klimaschutzgesetz ist festgelegt, dass die deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden müssen, es sind aber erst 49 Prozent geschafft. Um das Klimaziel zu schaffen, müssten in den Jahren bis 2030 jährlich zusätzlich 30 Millionen Tonnen eingespart werden, im vergangenen Jahr schaffte Deutschland aber nur 0,9 Millionen. Nicht einmal der unabhängige Expertenrat der Bundesregierung hält dieses Programm für nachvollziehbar oder ausreichend, wir sollen mit Taschenspielertricks abgespeist werden.
taz: Nun hat aber das Bundesverwaltungsgericht Ende Januar geurteilt, dass die Regierung ein geeignetes Klimaschutzprogramm vorlegen muss. Und die Regierung behauptet, dass dieses Programm „geeignet“ sei. Was nun?
Resch: Wir haben mit dem Urteil einen vollstreckbaren Titel und werden deshalb jetzt auch den Weg der Vollstreckung einleiten.
taz: Das bedeutet was?
Resch: Zuerst werden wir die Regierung auffordern, mitzuteilen, ob dieses Programm nicht nur das Programm ist, das von Gesetzes wegen soundso zu erstellen gewesen wäre, sondern auch das Programm sein soll, das zur Umsetzung des Urteils zu erstellen ist. Denn das Programm reicht nicht, um das Urteil zu erfüllen. Ein Beispiel: Der Plan rechnet damit, dass 800.000 E-Autos gefördert werden, der Verkehr also treibhausgasärmer wird. Aber in diese Förderung werden zum Beispiel auch achtzylindrige Porsche V8 einbezogen, die nur einen sehr kleinen elektrischen Zusatzmotor haben. Das ist Augenwischerei. Anderes Beispiel: die Bundesregierung plant im Gebäudebereich beim sogenannten „Heizungsgesetz“ Klimaschutz quasi abzuschaffen, sieht aber im Klimaschutzprogramm keine kompensierenden Maßnahmen vor.
taz: Was, wenn die Bundesregierung nicht nachbessert?
Resch: Dann wird auf Basis des Urteils ein Vollstreckungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht begonnen. Sie können sich das so vorstellen: Wenn jemand etwas tun muss, zu dem er gerichtlich verurteilt wurde, wird auf der ersten Stufe durch das Gericht ein Zwangsgeld angedroht. So wäre es auch hier.
taz: Was wäre denn eine Nachbesserung im Klimaschutzprogramm, die die Deutsche Umwelthilfe zufriedenstellen würde?
Resch: Es geht nicht darum, uns zufriedenzustellen, es geht um die Einhaltung von Recht und Gesetz. Helfen würde beispielsweise ein Tempolimit auf den deutschen Straßen, das erwähnt beispielsweise auch der Expertenrat als mögliche „kosteneffiziente und schnell umsetzbare Maßnahme“. Im Verkehr werden heute mehr Treibhausgase ausgestoßen als 1990. Aber selbstverständlich kann solch ein Tempolimit nur ein Teil der Nachbesserung sein: Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes könnten damit jährlich 11 bis 12 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart werden. Das ist noch nicht einmal die Hälfte jenes Fehlbetrages, der aktuell für das 2030-Ziel fehlt.
taz: Nehmen wir einmal an, die Bundesregierung ignoriert das Zwangsgeld. Was dann?
Resch: Das Zwangsgeld wird verdoppelt. Wirkt das immer noch nicht, wird Zwangshaft angeordnet.
taz: Wenn man sich in den Ministerien umhört, hält sich die Angst vor solchen Schritten in Grenzen.
Resch: Bei der Luftreinhaltung haben wir schon einmal bewiesen, dass wir erfolgreich sein können: Gegen die Verantwortlichen in Stuttgart oder München wurden so lange Zwangsgelder erhoben, bis sie Fahrverbote für Dieselmotoren verhängten.
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