Konservativ-rechte Asylpolitik: Abschiebungen ohne Grenzen dank „Return Hubs“
Das EU-Parlament stimmt über ein neues Rückführungsgesetz ab. Konservative und Rechtsextreme wollen den Mitgliedsstaaten dabei freie Hand geben.
Die Aufregung über die heimliche Abstimmung in Whatsapp-Gruppen zwischen der konservativen EVP und drei rechtsextremen Fraktionen im EU-Parlament vor zwei Wochen war groß – so groß, dass fast aus dem Blick geriet, bei welchem Thema die Parteien an einem Strang gezogen hatten. Es war die neue Rückkehrverordnung der EU, die die Möglichkeiten zur Abschiebung erheblich erweitern soll. Heute steht das Thema im Brüsseler Parlament final zur Abstimmung.
(Anm. der Redaktion: Das EU-Parlament hat inzwischen für die Abschiebungen gestimmt).
Konservative und die drei Rechtsaußenfraktionen Konservative und Reformer (EKR), Patrioten für Europa (PfE) und Europa der Souveränen Nationen (ESN) hatten am 9. März im Innenausschuss den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission verschärft. Und auch wenn EVP-Chef Manfred Weber (CSU) am Mittwochabend bei Markus Lanz versicherte, dass es „in der Frage keine inhaltliche Zusammenarbeit“ gegeben habe: Mit der verschärften Fassung, über die heute entschieden werden soll, haben sich Konservative und extreme Rechte gegen die EU-Kommission sowie Sozialdemokraten, Linke und Grüne im EU-Parlament durchgesetzt.
Die Rückkehrverordnung soll es erleichtern, Ausreisepflichtige – vor allem abgelehnte Asylbewerber:innen, aber auch Menschen, die kein Asylverfahren durchlaufen dürfen oder wollen – aus der EU zu entfernen. Und das möglichst auch dann, wenn sie nicht in ihr eigenes Herkunftsland abgeschoben werden können. Dazu werden unter anderem Meldepflichten verschärft, Inhaftierungsmöglichkeiten erweitert und Rechtsmittel eingeschränkt.
Freie Hand für die EU-Mitgliedsstaaten
Vor allem aber soll es leichter werden, Menschen in Drittstaaten abzuschieben. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hatte dazu im Oktober 2024 den Aufbau sogenannter Return Hubs als „innovativen Weg gegen illegale Migration“ angeregt. Bei den Return Hubs dürfte es sich faktisch um Internierungslager außerhalb der EU handeln, in die Menschen für unbestimmte Zeit gebracht werden, die die EU loswerden will. Im März 2025 legte sie einen entsprechenden Entwurf für die Rückführungsverordnung vor, im Dezember 2025 stimmten die EU-Innenminister zu.
Von der Leyen wollte die Verhandlungen und die Umsetzung der dazu nötigen Abkommen mit Drittstaaten EU-weit zentralisieren. Zudem sollte es einen Mechanismus zur Überwachung geben.
EVP und Rechtsextreme setzten aber durch, dass die Mitgliedsstaaten weitgehend freie Hand haben sollen, wie und mit wem sie über den Aufbau neuer Lager verhandeln. Und auch Familien mit Kindern sollen in die Return Hubs gebracht werden dürfen.
Sehr wahrscheinlich ist, dass die Betreffenden für längere Zeit in den Return Hubs bleiben müssen – denn könnten sie direkt in ihr Herkunftsland gebracht werden, würden sie gleich dorthin gebracht.
Return Hubs „idealerweise in afrikanischen Staaten“
Die entscheidenden Fragen sind also nun ins Belieben der Mitgliedstaaten gestellt: Welche Jurisdiktion, welche Standards – jene der EU oder jene des Landes, in dem der Return Hub liegt – sollen für die Untergebrachten gelten? Dürfen sie die Einrichtungen tagsüber verlassen oder werden sie eingesperrt? Wer soll für die weitere Ausreise in das jeweils Herkunftsland zuständig sein? Wie lange sollen die Betreffenden maximal in den Zentren bleiben müssen? Was geschieht, wenn nach Ablauf dieser Zeit keine Ausreise in das Herkunftsland möglich ist?
Beim EU-Innenministertreffen im Januar in Nikosia auf Zypern richteten Deutschland, Österreich, Dänemark, die Niederlande und Griechenland eine Arbeitsgruppe ein, um die Return Hubs vorzubereiten. Noch 2026 solle es mögliche Vereinbarungen mit Drittstaaten geben, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Return Hubs sollen „idealerweise in afrikanischen Staaten entstehen, die bereit wären, abgelehnte Asylbewerber aufzunehmen“, meinte der griechische Migrationsminister Thanos Plevris.
Zu all den offenen Fragen geben sich die Regierungen zugeknöpft. Beim Innenministerium in Berlin heißt es, nähere Auskünfte könnten „nicht erteilt werden“. Dänemark verweigert auf taz-Anfrage jede Auskunft. Die Niederlande versichern lediglich – ebenso wie die EU-Kommission –, dass alles „stets im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht“ stehen werde.
Ein Sprecher von Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) lässt immerhin wissen, dass Karner „so rasch als möglich in die Umsetzung kommen“ wolle. Details könnten nicht bekanntgeben werde, „weil das Gespräche behindern könnte“. Das Projekt könne nur dann gelingen, wenn man die entsprechenden Vorarbeiten „diskret und konsequent mache“, so Karner. Dass nur diese fünf EU-Länder an den Zentren arbeiteten, liege an den schwierigen Verhandlungen mit möglichen Partnerstaaten.
Sorgen der potenziellen Aufnahmeländer
Tatsächlich ist völlig offen, ob und wenn ja welche Staaten sich unter welchen Bedingungen auf solche Return Hubs einlassen werden. Ähnliche Vorstöße in der Vergangenheit waren stets ohne Ergebnis geblieben. Zu groß ist die Sorge bei den Partnerstaaten, die zunächst nur vorübergehend in die Return Hubs gebrachten Menschen dauerhaft im Land zu haben.
Hoffnungen richteten sich zunächst auf Uganda. Dort hatten seit September 2025 zuerst die Niederlande, im Januar dann Österreich und die USA angefragt, ob das Land abgelehnte Asylbewerber, etwa aus Ostafrika, gegen Bezahlung aufnehmen würde. Präsident Yoweri Museveni zeigte sich zunächst offen, solange es sich nur um Afrikaner handeln würde, keine Kriminellen geschickt und die Überstellung freiwillig, also nicht gegen den Willen der Betroffenen erfolge.
Dem Vernehmen nach boten die USA 10.000 Dollar pro Abschiebung an. Das Kabinett lehnte alle Anfragen zunächst ab. Kritik gab es auch deshalb, weil die aus Europa oder den USA Abgeschobenen wohl anders als die regionalen Flüchtlinge in Uganda – die meist mit einer kleinen Parzelle Land und Saatgut auf Selbstversorgung gestellt sind – hätten behandelt werden müssen. Eine Zweiklassenaufnahme ist im Land unpopulär. Ende März einigte sich die Regierung aber zunächst mit den USA. Die Grenzpolizei ICE darf nun Afrikaner aus anderen Staaten nach Uganda abschieben.
Italien betreibt bereits einen Return Hub
Genannt wurde von verschiedenen Seiten auch Albanien als Standort für Return Hubs. Dort hatte Italien 2024 zwei Lager zur Unterbringung von insgesamt 3.000 Geflüchteten aufgebaut. In denen sollten ursprünglich Menschen untergebracht werden, die auf dem Weg nach Europa auf dem Mittelmeer abgefangen werden. In Albanien sollten diese ein Asylverfahren durchlaufen und danach gegebenenfalls nach Italien ausreisen dürfen oder direkt aus Albanien abgeschoben werden. Italienische Gerichte hatten dies allerdings untersagt, nachdem die Lager fertiggestellt waren.
Am 17. Februar schickte Italien dann per Charterflug rund 40 Personen ohne Aufenthaltsrecht aus italienischen Internierungslagern nach Albanien und nahm damit faktisch den ersten Return Hub in Betrieb. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, dieses Vorgehen sei vom neuen EU-Recht gedeckt. Ob Albanien dies auf Dauer mitmacht und auch den Transfer Geflüchteter aus anderen EU-Staaten zulässt, ist unklar.
In anderen Medienberichten war von Verhandlungen mit Ländern in Zentralasien die Rede, womit wohl Usbekistan und Kasachstan gemeint sein dürften. Doch Näheres ist nicht bekannt.
„Ein schändliches Bündnis“
Silvia Carta vom EU-Netzwerk für den Schutz undokumentierter Migrant:innen (PICUM) sagte, die Abstimmung im Parlament „besiegelt ein schädliches Bündnis zwischen Mitte-rechts- und rechtsextremen Kräften, nachdem wochenlang hinter den Kulissen verhandelt wurde, um die letzten verbleibenden Schutzmaßnahmen zu beseitigen.“ Hunderttausende Menschen, darunter auch Kinder, würden europaweit der Gefahr der Inhaftierung ausgesetzt, die Mitgliedstaaten könnten Familien auseinanderreißen und sie in Länder schicken, „in die sie noch nie einen Fuß gesetzt haben“.
Nach der Abstimmung im Parlament am Donnerstag steht der sogenannte Trilog an, die finalen Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.
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