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Armut und KnastMehr Fälle „Fahren ohne Fahrschein“ als gedacht

Die Hälfte der Menschen, die in Berlin ohne Ticket erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, gehen ins Gefängnis. Die meisten sind arm und wohnungslos.

Keine schöne Aussicht: einsitzen statt Geldstrafe (hier die JVA Plötzensee) Foto: Florian Boillot

In Berlin kommen weit mehr Menschen für das Fahren ohne Ticket ins Gefängnis als bisher angenommen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie der Universität Köln hervor. Über alle Delikte hinweg geht etwa ein Drittel der Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, ins Gefängnis, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Beim Fahren ohne Ticket sind es sogar 50 Prozent. Bisher waren Schätzungen davon ausgegangen, dass nur jede siebte Person dafür ins Gefängnis geht, also knapp 14 Prozent.

Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat, die in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches unter das „Erschleichen von Leistungen“ fällt. Möglich sind Geld-, aber auch Freiheitsstrafen. Bisher gab es lediglich Schätzungen, wie viele Menschen wegen Paragraf 265a ins Gefängnis kommen. Klar war bisher schon, dass die meisten Menschen, rund 95 Prozent, eine Geldstrafe erhalten, nur 5 Prozent eine Freiheitsstrafe. Wer das Geld nicht zahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe ableisten.

Im Auftrag des Kriminologischen Dienstes von Berlin haben sich Nicole Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität Köln mit der „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin – unter besonderer Berücksichtigung schwer erreichbarer Personen“ befasst. Dafür haben sie sich 49.244 Fälle von Geldstrafen aus den Jahren 2022 und 2023 angeschaut. Darunter waren 77 Prozent Männer und 23 Prozent Frauen zwischen 19 und 87 Jahren mit einem monatlichen Höchsteinkommen von unter 1.000 Euro.

Arm, arbeitslos, wohnungslos

Die meisten dieser Fälle wurden per Strafbefehl entschieden – also ohne Gerichtstermin. Insgesamt wurden 65,5 Prozent der Geldstrafen getilgt. 32,6 Prozent wurden mindestens teils durch Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen. Bei Menschen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein eine Geldstrafe erhielten, war die Rate wesentlich höher: 50,6 Prozent saßen mindestens einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe ab. Bei Diebstahl waren es 40 Prozent.

Dies deutet darauf hin, dass die Menschen, die wegen dieses Delikts verurteilt werden, ärmer sind, schreiben die Autorinnen in der Studie

Im Mittel sollten die Menschen für Fahren ohne Fahrschein Geldstrafen in Höhe von 54,9 Tagessätzen á 16,10 Euro zahlen, wobei der Tagessatz im Durchschnitt aller Delikte bei 22,30 Euro lag. „Dies deutet darauf hin, dass die Menschen, die wegen dieses Delikts verurteilt werden, ärmer sind“, schreiben die Autorinnen in der Studie.

„Die Menschen lösen kein Ticket, weil sie kein Geld haben“, ergänzt Bögelein auf taz-Nachfrage, „viele leben in äußerst prekären Bedingungen, sind lange schon arbeitslos und viele sogar wohnungslos, viele haben mit Suchtthemen zu tun.“ So bleibe ihnen nichts anderes übrig, als wegen einer Geldstrafe in Haft zu gehen.

Weniger Menschen im Gefängnis, dennoch steigende Kosten

Im Februar hatte eine Parlamentarische Anfrage der SPD ergeben, dass in Berlin insgesamt immer weniger Menschen ins Gefängnis gehen, die Kosten im Justizvollzug jedoch weiter steigen. Die Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Jan Lehmann sprachen gegenüber der taz von einem ineffizienten Justizsystem.

Laut der Anfrage waren 2025 rund 22 Prozent der Erstaufnahmen in Berlin auf Ersatzfreiheitsstrafen zurückzuführen. Da ein Hafttag etwa 225 Euro kostet, gab Berlin damit 2025 mindestens 5 Millionen Euro aus, um das Fahren ohne Ticket zu bestrafen – von Menschen, die Fahrkarten im Wert von 4 Euro nicht gezahlt haben und sich die Geldstrafen einfach nicht leisten können. Der Studie der Universität Köln zufolge brauchen die Betroffenen für die Tilgung von 60 Tagessätzen 3 Jahre.

Auf taz-Anfrage forderte Lehmann nun das Entkriminalisieren des Fahrens ohne Ticket. Vorstellen könne er sich auch ein besseres Angebot bei Sozialtickets oder gar die fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV in Berlin.

Initiativen wie der Freiheitsfonds, die sich seit Jahren gegen die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen, fordern hingegen, Delikte wie das Fahren ohne Fahrschein gänzlich zu entkriminalisieren. Betroffene müssten dann weder in den offenen noch in den geschlossenen Vollzug. Ähnliches haben auch die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen mit kürzlich eingereichten Gesetzesentwürfen vor. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein vorstellen.

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16 Kommentare

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  • Ja gut, ist es unverhältnismäßig jemanden und Gefängnis zu schicken für fahren ohne Ticket? Ja natürlich. Deswegen geht auch nur der ins Gefängnis der nicht zahlen will oder kann.



    Aber was ist die Alternative? Keine Strafen? Warum soll dann überhaupt irgendjemand für die Karte zahlen?

    Was hier allerdings überhaupt nicht angesprochen wird. Niemand wird gezwungen schwarz zu fahren. Je bagatelliger das wird, desto mehr Leute werden es einfach tun. Und irgendwann sieht es dann keiner mehr ein auch nur einen Cent dafür zu bezahlen, wenn es keine Konsequenzen wird.

    Ich stimme ja zu, dass Gefängnis ganz sicher nicht die beste Lösung ist. Geldstrafe ist die beste. Und wer nicht zahlen kann, oder will sollte die Strafe dann gemeinnützig abarbeiten bevor er ins Gefängnis kommt. Aber dann schreien die Leute wahrscheinlich Zwangsarbeit... Ja stimmt.. Das sind Sozialstunden auch. Es geht ja um eine erzieherische Maßnahme bzw Strafe fürs schwarz fahren.

  • Wer hat denn eigentlich eingeführt dass Schwarzfahren eine Straftat ist ?

  • "gab Berlin damit 2025 mindestens 5 Millionen Euro"

    OMG. Davon kann man vielen Leuten ein Deutschlandticket bezahlen!

  • Man muss es mal von der Seite her sehen, dass unserem ohnehin schon fragilen Sozialstaat inzwischen von der Regierung der letzte Rest gegeben wird.

    So, wie alle Regierungen die Immobilienbranche bisher nahezu unreguliert gelassen haben - Mieten dürfen bis weit über ein ansatzweise gerechtfertigtes Niveau erhöht werden - ist es möglicherweise die nächste einzige Möglichkeit ein Dach über dem Kopf zu bekommen: Schwarzfahren und dann in den Knast gehen. Besser und sicherer als das Leben auf der Straße möglicherweise.

    Wohnen ist ein Grundrecht und sich die Taschen leistungslos damit vollzumachen, dass man MieterInnen auspresst, darf nicht geduldet werden. Ein Staat, der es nicht schafft, ein so grundlegendes Bedürfnis seiner Bewohner zu befriedigen, ist eine bedauernswerte Staatsleiche. Sich als drittreichste Volkswirtschaft zu brüsten macht es nicht besser, sondern schlimmer. Wenn unsere Regierung mal wieder auf Deutschland stolz sein will, sollte sie das angehen. Aber die armen moral- und skrupellosen Würstchen dort geben sich ja mit Lobbypolitik zufrieden. Die Geschichte wird urteilen: armselige Loser. Was ein Land!

  • Dies deckt auch einen Fehler in der Rechtsprechung auf: Bislang gingen Strafrichter*innen davon aus, dass ein Leistungsempfänger mehr oder weniger seinen Regelsatz zur Verfügung hat, also mit einem Tagessatz von 10 bis 15 EUR taxiert werden sollte.



    Tatsächlich haben diese Menschen das Geld aber eben nicht "zur Verfügung", weil dieser Tagessatz tief ins Existenzminimum greift. Sie können die Strafen also nicht ableisten. Das zeigt auch die genannte Studie, nach der sie für die Tilgung von 60 Tagessätzen ganze drei Jahre benötigen. Deshalb hat das LG Nürnberg (12 Kls 505 Js 503/22) den Tagessatz zuletzt auf 5 EUR reduziert. Das könnte wegweisend sein.

  • Zumindest bei den "schwarzfahrenden" Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ich über Jahrzehnte betreute, konnte ich mit den Stadtwerken Ratenzahlungen der fälligen 60,00 € (oder in einigen Fällen auch höheren Beträge) erreichen. So ist es nie zu einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung gekommen. Gleichzeitig habe ich natürlich dafür gesorgt, dass sie sich von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln ermäßigte Monatskarten kauften. Die Mitarbeiter der Stadtwerke waren froh, dass sie ein Verfahren weniger auf dem Tisch hatten, die Jugendlichen, weil sie ein eventuelles Gerichtsverfahren vom Hals hatten.

  • Geldstrafen sind generell Klassenjustiz und sollten grundsätzlich weg für alle Deliktstypen. Besser wäre zu Sozialstunden zu verturteilen und dabei bei höheren Vermögen einfach mehr Stunden zu verhängen.

    • @Šarru-kīnu:

      „viele leben in äußerst prekären Bedingungen, sind lange schon arbeitslos und viele sogar wohnungslos, viele haben mit Suchtthemen zu tun.“

      Wo wollen Sie die denn einsetzen? Wer nicht arbeitsfähig/psychisch und oder suchterkrankt ist usw, dürfte kaum in der Lage sein, zuverlässig und verwertbar Sozialstunden zu leisten. Da haben dann die Leute vor Ort keinen messbaren Nutzen, aber vielleicht noch zusätzliche Arbeit bei der Betreuung desjenigen, der Sozialstunden ableistet.

    • @Šarru-kīnu:

      Statt Geldstrafe lieber gar keine Strafe oder was? Wenn die Geldstrafe gemessen an der wirtschaftlichen Situation des Verurteilten bestimmt wird, sodaß sie spürbar ist und wirkt, dann ist das sehr sinnvoll. Freiheitsstrafen hingegen kosten den Staat ungeheuer viel Geld.

    • @Šarru-kīnu:

      Ihr Kommentar zeigt das sie Klassenjustiz gut finden nur halt mit härteren Strafen für Reiche.



      Oder wieso sollte sich die Anzahl der geleisteten Stunden ans Vermögen knüpfen.

      • @Hendrik B:

        Die aktuellen Geldstrafen bemessen sich doch auch an der Höhe des Einkommens? Das ist ebenfalls ungerecht, deshalb nehme ich lieber das Vermögen. Wer reich und mächtig ist, hat die Justiz auf seiner Seite, bessere Rechtsbeistände usw. . Diese Täter härter zu bestrafen halte ich deshalb für äußerst zielführend. Jahrhundertelang war die Justiz das Schwert der Mächtigen und Reichen gegen die Armen und Besitzlosen. Jetzt wird das Schwert eben umgedreht.

  • Da sage noch irgendwer, es gäbe keine Zweiklassengesellschaft in D was die juritische Behandlung betrifft. Gerade an diesem Beispiel wird das überdeutlich. Die Manager in den Cum-Ex Betrugsfällen werden nicht selten gar nicht erst belangt - wobei der Schaden den sie verursacht haben, in gar keinem Verhältnis zu einer Schwarz-Fahrt steht. Das Gleiche gilt für die Betrüger in der Autoindustrie, die Abgaswerte fälschen. Gerechtigkeit? Das wird die AgD den Menschen schon vorgaukeln - liefert der Staat doch frei Haus Argumente an die Faschos....

    • @Perkele:

      Maskengeschäft sind der Ersten Fünf-Sterne-Klasse-Gold vorbehalten.

  • In Berlin kostet das Sozialticket für z.B. Bürgergeldberechtigte für den Tarifbereich AB EUR 27,50 im Monat. Man möge darüber streiten, ob das ausgewogen ist, meiner Meinung nach ist das ein faires Angebot.

    • @Goodfella:

      Das ist für Bürgergeldempfänger schon eine ganze Menge Geld. Erst recht, wenn dann noch weitere Mobilitätskosten dazukommen, die damit nicht gedeckt sind (es wird ja oft geklagt, dass man mit dem ÖPNV an vielen Orten und Zeiten verloren ist - das gilt auch für Bürgergeldempfänger).

      Und dann gibt es auch noch diejenigen, die durch die Lücken im System fallen, und nicht einmal Bürgergeld erhalten.

    • @Goodfella:

      Da viele wohnungslos sind, hat das zwei gravierende Folgen. Zum einen wird gar kein Bürgergeld bezogen, da die Betroffenen für das Jobcenter nicht erreichbar sind und die Zahlungen demzufolge eingestellt werden. Zum anderen erhalten sie keine Post. Das heißt, der Strafbefehl erreicht die Betroffenen nicht, sodass sie keine Kenntnis vom Sachverhalt haben. Irgendwann geraten sie in eine Routinekontrolle, bei der festgestellt wird, dass ein Haftbefehl vorliegt. Zum anderen haben obdachlose Menschen mit Migrationshintergrund oft keinen Anspruch auf Bürgergeld.