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Mutmaßlicher Milizenführer vor GerichtAleppo im Saal 145a

In Berlin hat der Prozess gegen Anwar S. begonnen. Es geht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen Mord während des Arabischen Frühlings.

Leerer Gerichtssaal im Kammergericht Berlin Foto: TSP/imago

Der Saal 145a im Kammergericht Berlin ist eigentlich für Hochverrat reserviert. Hier wird sonst über BND-Doppelspionage verhandelt. Doch an diesem Freitagmorgen geht es um einen Fall mit internationalen Dimensionen: In der Glasbox hinter seinen Verteidigern sitzt ein Mann, der gar nicht nach dem furchteinflößenden Milizenführer aussieht, den die Anklage beschreibt: Anwar S., 41 Jahre alt und fünffacher Vater, erscheint in Joggingklamotten und schwarzer Funktionsjacke. Mithilfe einer Dolmetscherin folgt er dem Geschehen über Kopfhörer.

Die Vorwürfe, die Staatsanwältin Antonia Ernst verliest, zeichnen ein Bild systematischer Grausamkeit. Der 1985 in Aleppo geborene S. soll 2011 eine lokale Gruppe der Schabiha-Miliz angeführt haben. Sein Auftrag war laut Staatsanwaltschaft, den Keim des Widerstands gegen den damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad zu ersticken. Unter anderem vor einer Moschee habe er mit seinen Mittätern auf Demonstranten und Widerständige gewartet, sei mit Elektroschockern und Schlagstöcken auf sie losgegangen.

Die Anklageschrift ist eine Reise zurück ins Jahr 2011 zu den zahlreichen Demonstrationen regimekritischer Syrer. Viele der Widerständigen endeten in Gefangenschaft syrischer Geheimdienste. Acht Fälle mit teils mehreren bestätigten Geschädigten, an denen S. beteiligt war, liest die Anklage vor.

Besonders schwer wiegt den Unterlagen zufolge ein Vorfall, bei dem ein Demonstrant nach massiven Misshandlungen einen Herzstillstand erlitt. Die Staatsanwaltschaft wertet diesen Vorfall als Mord aus niedrigen Beweggründen. S. soll zudem seine Opfer nicht nur selbst gequält, sondern auch gezielt dem syrischen Geheimdienst übergeben haben – in vollem Wissen, dass ihnen Folter bevorsteht. Die Betroffenen seien danach teilweise wochen- oder monatelang körperlich wie seelisch misshandelt worden.

Ein syrischer Fall in Berlin

Aber warum sitzen deutsche Richterinnen, Staatsanwältinnen und die Verteidiger an diesem Freitag zusammen? Warum verhandelt ein Berliner Gericht Taten eines Mannes, die er vor 15 Jahren in Syrien begangen hat? Grundlage ist das Völkerstrafgesetzbuch. Es erlaubt der Justiz von Drittstaaten, schwerste Verbrechen wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit zu verfolgen, selbst wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind.

Deutschland nimmt hierbei international eine Vorreiterrolle ein, um Straflosigkeit für Kriegsverbrecher zu verhindern. So wurde 2022 in Koblenz mit Anwar Raslan ein ehemaliger syrischer Geheimdienstoffizier wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Das Urteil war eine Zäsur, da es juristisch feststellte, dass in Syrien ein systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung stattgefunden hatte.

Noch keine Aussage

S., der im September 2025 verhaftet wurde, könnte nun ein ähnlicher Prozess bevorstehen. 2015 kam er selbst als Flüchtling nach Deutschland, lebte zuletzt in Berlin. Auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin Doris Busch geben seine Verteidiger an, er wolle sich an diesem Tag nicht äußern. Während seine Dolmetscherin ihm die Formalien übersetzt, lächelt er sie kurz an und bleibt sonst regungslos. Seine Aussagen beschränken sich auf Personalien. Ob sich das im Laufe des Prozesses ändern wird, lassen die Verteidiger offen.

Zum Ende der Auftaktverhandlung bittet Busch die Dolmetscherin von S. an das Zeugenpult vor sich. Jedoch nicht, um eine Aussage zu tätigen: Sie soll dort stattdessen auf Arabisch Anweisungen ins Mikrofon sprechen. Im Zuschauerraum sitzen zwei Menschen, eine Frau und ein Mann, die später im Prozess als potenzielle Zeugen in Betracht kommen. Busch lässt übersetzen, dass die beiden bis zu ihrer möglichen Aussage dem Verfahren fernbleiben sollen, um unvoreingenommen sprechen zu können.

Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen sind bis einschließlich Juli 2026 20 Verhandlungstage angesetzt. Trotz Gutachten zur damaligen politischen Lage Syriens und Youtube-Videos, die Teile der Auseinandersetzungen zeigen sollen, wird gerade der Umgang mit Zeugen eine Herausforderung für das Gericht. Am 17. April geht es weiter. Dann wird ein Beamter des Bundeskriminalamtes aussagen, der die Ermittlungen im Fall S. geleitet hat.

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