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Deutsche GrenzkontrollenWeniger als 1.000 Asylsuchende an Grenzen zurückgewiesen

Nur ein kleiner Anteil derer, die bei der Einreise zurückgewiesen werden, hat ein Schutzbegehren vorgebracht. Bundesrat billigt europäische Asylreform.

Beamte der Bundespolizei kontrollieren an der deutsch-französischen Grenze aus Frankreich kommende Reisende Foto: Marijan Murat/dpa

afp/dpa | Die Zahl der unerlaubten Einreisen nach Deutschland hat sich an den einzelnen Grenzabschnitten im vergangenen Jahr sehr unterschiedlich entwickelt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, traf die Bundespolizei an den Grenzen zu Polen und der Schweiz 2025 deutlich weniger Menschen ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel an als im Vorjahr. Aus den Niederlanden kommend, gab es dagegen im vergangenen Jahr 4.494 unerlaubte Einreisen. 2024 waren dort den Angaben zufolge 2.863 Einreisen ohne Erlaubnis aufgefallen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und der niederländische Migrationsminister, Bart van den Brink, vereinbarten diese Woche bei einem Treffen in Berlin, zu prüfen, wie die Zusammenarbeit bei Kontrollen im Grenzgebiet gestärkt werden könne. Einen leichten Anstieg verzeichnete die Bundespolizei an 2025 der Grenze zu Frankreich – rund 10.500 Einreisen nach rund 9.600 unerlaubten Einreisen im Jahr zuvor.

Dobrindt hatte direkt nach seinem Amtsantritt am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Fortan sollten zudem auch Asylsuchende an den deutschen Landgrenzen zurückgewiesen werden können. Zuvor waren lediglich Menschen ohne Asylgesuch sowie Ausländer mit Wiedereinreisesperre zurückgewiesen worden. Ausnahmen von der neuen Regelung gelten für vulnerable Gruppen wie etwa Schwangere, Kranke und Kinder.

Wie die Bundespolizei zu Jahresbeginn bekannt gegeben hatte, waren im vergangenen Jahr 62.959 unerlaubte Einreisen festgestellt worden. Das entsprach einem Rückgang um etwa 25 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp zwei Drittel der als unerlaubt eingereist festgestellten Ausländer wurden zurückgewiesen. Unter ihnen waren laut Bundesregierung allerdings nur wenige Menschen, die ein Schutzbegehren äußerten.

Viele Afghanen unter zurückgewiesenen Asylsuchenden

Von Mai bis Ende Dezember wurde nach Angaben der Bundesregierung 996 Asylsuchenden die Einreise nach Deutschland verweigert, weil sie aus einem „sicheren Drittstaat“ kamen, ein anderer EU-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist oder von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Unter denjenigen, die von der Polizei an der Grenze zurückgewiesen wurden, nachdem sie ein Asylgesuch vorgebracht hatten, waren gemäß der Antwort der Regierung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, besonders viele Menschen aus Afghanistan, der Türkei und Algerien.

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, hat eine Theorie zum geringen Anteil Geflüchteter unter den Zurückgewiesenen. Sie sagt: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelte es sich bei vielen der Betroffenen um Flüchtende, deren Asylgesuch die Bundespolizei aber nicht registrierte.“ Sie erwarte von der Bundesregierung ein Ende der Binnengrenzkontrollen.

Bundesrat macht Weg für umstrittene europäische Asylreform frei

Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene europäische Asylreform frei gemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag die bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetze, mit denen das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Reform zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende in die EU kommen. Die bislang umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts soll am 12. Juni in Kraft treten.

Die nun von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetzentwürfe enthalten zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende auch in Deutschland. So sollen die Länder das Recht bekommen, sogenannte Sekundärmigrationszentren einzurichten. Dort können Antragstellende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten, zentral untergebracht werden. Von dort sollen sie dann nach Abschluss des Verfahrens unmittelbar in die zuständigen Mitgliedstaaten zurückgeführt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit ausgeweitet werden, für bestimmte Personengruppen bereits am Flughafen Asylverfahren auszuführen.

Ein Kernpunkt der EU-weiten Reform ist, dass Asylverfahren künftig bereits vor der Einreise an den Außengrenzen der Europäischen Union bearbeitet werden können. Die Asylentscheidungen sollten innerhalb weniger Tage oder Wochen getroffen werden. Dies bringe mehr Klarheit für Schutzsuchende und entlaste die Verwaltung, argumentiert die Bundesregierung.

Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens

Das Geas sieht zudem eine sogenannte Asylverfahrenshaft vor. Diese ermöglicht die Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens – etwa zur Identitätsklärung oder um zu verhindern, dass sie untertauchen. Die Haft dient der beschleunigten Rückführung und kann unter Umständen auch Familien und Kinder betreffen.

Für Asylsuchende enthält das Gesetz aber auch Verbesserungen. Sie sollen bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Dies gilt allerdings nicht für Menschen, die ihren Mitwirkungspflichten im Asylverfahren nicht nachgekommen sind.

Mit dem Geas will die Europäische Union auf die Herausforderungen in der Migrationspolitik reagieren. Für alle EU-Staaten sollen die gleichen Regeln gelten, wie Asylverfahren ablaufen sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass überall nach denselben Standards entschieden wird – unabhängig davon, in welchem Land ein Asylantrag gestellt wird.

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