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Ermittlungen in DeutschlandStaatsanwaltschaft bejaht Anfangsverdacht gegen Schauspieler Ulmen

Im November 2024 stellte Collien Fernandes eine Strafanzeige gegen unbekannt. Die Ermittlungen wurden zunächst eingestellt. Nun kommt Bewegung in das Verfahren.

Collien Fernandes auf der Bühne auf dem Hamburger Rathausmarkt während der Demonstration gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen Foto: Marcus Brandt/dpa

dpa/afp | Nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen unbekannt hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein die Ermittlungen wieder aufgenommen. Dies sei nach „Prüfung der Medienveröffentlichungen“ geschehen, teilte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe sieht einen Anfangsverdacht gegen Ulmen. Die Auswertung der Berichterstattung des Magazins Spiegel über den Fall habe zu einer Bejahung des Anfangsverdachts geführt, erklärte die Ermittlungsbehörde am Freitag. Strafrechtlich gehe es um den Vorwurf der Nachstellung.

Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Es sollen sich nun weitere Prüfungen in der Sache anschließen, wie Müller-Rakow sagte. Weitere Auskünfte seien aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.

Anzeige im November 2024 gestellt

Nach früheren Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte die Geschädigte im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, da durch eine unbekannte Person ein Fake-Account von ihr erstellt worden sei. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, „weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist“, sagte Müller-Rakow.

Sie sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei und somit Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte im Tagesspiegel dieser Darstellung widersprochen.

Diskussion über digitale Gewalt

In den vergangenen Tagen gab es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt.

Vorausgegangen war ein Spiegel-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, erhoben hatte. Die Schauspielerin hat auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte sie am 19. März.

Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“.

Bundesrat stellt sich hinter Opfer digitaler Gewalt

Der Bundesrat hat sich solidarisch hinter die Opfer digitaler Gewalt gestellt und alle Formen sexualisierter Gewalt verurteilt. In einer Entschließung begrüßten die Länder die Absicht der Bundesregierung, ein digitales Gewaltschutzgesetz vorzulegen. Sie riefen dazu auf, dieses zügig zu verabschieden.

„Es ist überfällig, dass Deutschland ein digitales Gewaltschutzgesetz bekommt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Ihre Regierung hatte den Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht.

Die aktuelle Debatte über digitale Gewalt wurde durch schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, ausgelöst. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Schwesig sagte, vor allem Frauen erlebten tagtäglich digitale Gewalt, und zwar überwiegend von Männern. „In dem Moment, wo Frauen sich öffentlich äußern, Gesicht zeigen, werden sie, weil sie Frauen sind und auch Mädchen, beleidigt, sie erleben Hass und Hetze und sie erleben sexualisierte Gewalt. Dagegen muss der Staat mit aller Härte vorgehen.“

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