Sparvorschläge im Gesundheitswesen: Auf die roten Linien achten
Die Finanzkommission Gesundheit ist mit ihrem neuen Gutachten um soziale Ausgewogenheit bemüht. Doch es gibt No-Gos.
D ie Gesundheitskommission hat einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, wie man das Milliardenloch bei den gesetzlichen Krankenkassen stopfen könnte. Die Gesundheitsministerin will sich daran orientieren. Der Katalog dürfte für Shitstürme sorgen – bei Ärzt:innen, Pharmaherstellern, in der Versichertengemeinschaft und bei Patient:innen. Auch der Finanzminister wird nicht begeistert sein. Die Kommission war um eine gewisse soziale Ausgewogenheit bemüht.
Es ist richtig, die Ausgaben für die Krankenversicherten im Bürgergeld künftig aus Steuermitteln finanzieren zu wollen und auch dafür die Tabak- und Alkoholsteuer zu erhöhen und eine Zuckersteuer vorzuschlagen. Es ist auch richtig, die Anstiege in den Preisen für Arzneimittel künftig auf den Anstieg in den Löhnen der Beitragszahler:innen zu begrenzen, wie es die Kommission empfiehlt.
Heikler wird es bei dem Vorschlag, dass sich bisher beitragsfrei mit dem Ehemann versicherte Ehepartner:innen, wenn sie keine kleinen Kinder mehr betreuen, eigenständig krankenversichern müssen. Es reicht zwar schon ein „Midijob“ in Höhe von 700 Euro, um einen eigenen Schutz zu bekommen. Härtefälle, etwa von kranken Partner:innen, sollten aber von dieser Pflicht ausgenommen werden.
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Einen Proteststurm der Ärzt:innen dürfte der Vorschlag auslösen, dass Ärzt:innen künftig keine Zuschläge mehr bekommen, wenn sie Patient:innen mit Dringlichkeit behandeln. Werden sie abgeschafft, müssen aber andere verlässliche Zugänge zu Praxen geschaffen werden.
Die Kommission empfiehlt höhere Zuzahlungen bei Arzneimitteln in den Apotheken. Das sollte für viele Versicherte zu stemmen sein. Stellt man aber die Höhe des Krankengeldbezugs infrage, wie es die Gutachter ebenfalls vorschlagen, so ist das ein soziales No-Go. Es werden zwar mehr Belastungen auch für die Versicherten und die Steuerzahler:innen kommen – umso wichtiger ist es, rote Linien zu definieren, die nicht überschritten werden dürfen.
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