piwik no script img

Cannabis-Clubs in DeutschlandBitte durchziehen

Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis setzt auf Anbauvereine, um den Schwarzmarkt zu verringern. Aber in der Praxis werden diese behindert.

Ein Vereinsmitglied begutachtet die Cannabispflanzen eines Cannabis Social Club in Niedersachsen Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Aus Berlin

Andreas Hartmann

Die Euphorie war groß in der Kifferszene, als der Gesetzgeber im Rahmen der am 1. April 2024 beschlossenen Teillegalisierung von Cannabis sogenannte Anbauvereinigungen als Hauptbezugsquelle für die legale Versorgung von Graskonsumenten vorsah. Überall in der Republik wurden Pläne geschmiedet, selbst so einen Verein, oft auch Cannabis Social Club genannt, zu gründen. Anbaufläche anmieten, separate Abgabestelle für die frischen Blüten an die Vereinsmitglieder einrichten – so schwer könne das ja nicht sein.

Sogar von ein paar Minijobs wurde geträumt, die dabei entstehen könnten. Gemeinsam so den Schwarzmarkt trockenzulegen, das war das Ziel, von dem man dachte, er sei auch im Sinne des Gesetzgebers.

Doch es kam ganz anders, wie auch der zweite Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes darlegt. Dort heißt es, dass die Anbauvereinigungen bislang ihr „Potenzial nicht entfalten“ konnten. Stand Ende Oktober 2025 seien demnach die Clubs für lediglich 3,5 Prozent der Konsumenten bundesweit die primäre Versorgungsquelle.

Der Hauptgrund für diese Fehlentwicklung ist schnell benannt: Die leidige Bürokratie, die sich allerlei Schikanen ausgedacht hat, um bloß nicht den Eindruck entstehen zu lassen, im Rahmen der Teillegalisierung zu wenig für Gesundheits- und Jugendschutz zu tun.

Strenges Werbeverbot

So wurde beispielsweise ein strenges Werbe- und sogar Informationsverbot erlassen. Mario Gäde, Vorstandsvorsitzender des Berliner Clubs White Lake Weed, meint dazu, dass es deswegen nur logisch sei, dass Konsumenten nicht so richtig auf die Clubs anspringen. Schließlich könnten sie auf deren Webseiten nicht wirklich erfahren, was genau ihnen dort geboten würde.

Dazu kommen allerlei praxisferne Auflagen wie das Gebot, dass jedes Vereinsmitglied sich beim Anbau der Pflanzen persönlich einbringen müsse. Dabei hat sicherlich nicht jeder Gelegenheitskiffer Lust darauf, auch noch zu gärtnern, um sich dafür seine erlaubten 50 Gramm Cannabis im Monat für einen Mitgliedsbeitrag abholen zu dürfen.

Dazu kommt die vom Gesetzgeber vorgesehene strikte räumliche Trennung von Anbau und Abgabe. Was vor allem in großen Städten wie Berlin zu Problemen führt. Platz für ein Gewächshaus findet sich hier fast nur im Speckgürtel oder gleich ganz im Brandenburger Umland. Gleichzeitig würden potenzielle Vermieter in der Innenstadt meist abwinken, wenn sie erführen, dass man gerne eine Gewerbefläche anmieten wolle, um dort als Verein Cannabis abzugeben, beklagen viele Clubaktivisten.

Hat man dann doch einen solchen Ort gefunden, so Gäde, kämen das Bauamt und andere Behörden und achteten penibel darauf, dass auch wirklich alles vorschriftsgemäß möglichst klandestin zugehe, um so Kommerzialisierungstendenzen der Clubs zu verhindern. Wozu die Einhaltung von allerlei Vorgaben gehöre, zu der man sich in einem über 100 Seiten langen Antrag verpflichtet, der nach langer bis zu langer Prüfung genehmigt würde.

Dabei wird von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich mit den Clubs umgegangen. In Bayern, wo CSU-Politiker wie Alexander Dobrindt und Markus Söder offen zugeben, den Clubs das Leben schwer machen zu wollen, ging und geht es immer noch ziemlich zäh voran. In liberaler regierten Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen wurden den Clubs dagegen weniger Steine in den Weg gelegt.

Insgesamt, schlussfolgert die Evaluation, spielen deswegen die Anbauvereinigungen „auf dem Markt für Cannabis nach wie vor kaum eine Rolle“. Und würden demnach auch weniger zur Bekämpfung des Schwarzmarkts beitragen, als sie es könnten. Deswegen heißt es in dem Evaluationsbericht: „Dem Gesetzgeber wird empfohlen, die bisher restriktiven gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen.“

Empfohlen wird sogar, das bislang geltende Konsumverbot in den Clubräumen zu überdenken. Würde dieses fallen, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass man ähnlich wie in den Niederlanden oder Barcelona gemeinsam vor Ort kiffen dürfte, was die Attraktivität der Clubs als soziale Orte beträchtlich steigern dürfte.

Helfen dürfte diesen sicherlich auch, wenn die Bundesregierung, wie derzeit geplant, gleichzeitig den vergleichsweise einfachen Zugang zu medizinischem Cannabis wieder einschränken würde. Wenn man nicht mehr wie bisher auf den sogenannten Telemedizinplattformen kinderleicht an ein Rezept für Cannabis kommt, dafür an die gute Ware aus den Clubs, dann könnte es eventuell doch noch zu dem Boom des Modells der Cannabis Social Clubs kommen.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare