Kriegsdienstverweigerung: Die schwere Suche nach dem Gewissen
Wer unter keinen Umständen zur Bundeswehr möchte, hat gute Chancen auf eine Kriegsdienstverweigerung. Doch die Begründung muss gut überlegt sein.
„Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen“ – so schreibt Oskar es auf die erste Seite seines Antrags. Links oben auf dem Papier steht eine Adresse im Kölner Westen, rechts daneben seine eigene. Alles ist sauber formatiert, Oskar ist sich seiner Sache eigentlich auch sicher.
Nur, was ist das eigentlich, ein Gewissen? „Ich habe meins schon länger, das weiß ich“, sagt Oskar, „was genau das ist, kann ich aber nicht so richtig festmachen.“
Dass Oskar über sein Gewissen nachdenkt, hat einen Grund: das zum Jahresanfang in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes. Es sieht vor, dass alle Jungen Männer ab dem Jahrgang 2008 – diejenigen also, die in diesem Jahr volljährig werden – verpflichtend gemustert werden. Weil die Kapazitäten dafür bislang noch fehlen, sollen die Musterungen erst ab 2027 flächendeckend stattfinden.
Mit der Pflicht zur Musterung möchte das Verteidigungsministerium die sogenannte Wehrerfassung stärken – also eine Datenbank aufbauen, um zu wissen, wie viele Menschen die Bundeswehr im Spannungsfall tatsächlich aktivieren könnte. Der Wehrdienst soll zwar freiwillig bleiben. Doch trotz Anreizen wie einem höheren Sold ist es unklar, ob die Vergrößerung der Truppe funktionieren wird: Inklusive Reservist*innen soll es bis 2035 460.000 Soldat*innen geben.
Oskar möchte über Frieden reden
Über Monate hatten Politiker über die Bedingungen dieses Gesetzes und ein bisschen auch über die Belange junger Menschen diskutiert. Dabei schienen die Debatten um Krieg und Frieden, um Töten und Getötetwerden, um Sicherheit und Freiheit für einige Jahre beendet. Seit 2011 war die Wehrpflicht ausgesetzt – und einige „weiße Jahrgänge“ wuchsen heran.
Zu diesen Jahrgängen gehört Oskar. 1999 wurde er in einer ländlichen Gegend geboren. Später zog er für sein Studium in die Nähe von Bonn, Volkswirtschaftslehre. Nebenbei arbeitet er heute bei einer Bank. Oskar heißt eigentlich nicht Oskar, will seinen echten Namen aber nicht in der Zeitung wissen, aus Sorge vor beruflichen Konsequenzen.
Politisch interessiert war Oskar schon früh. Die „sogenannte Flüchtlingskrise“, wie er sagt, habe seinen Sinn für Gerechtigkeit geschärft. 2017 trat er in die SPD ein, die damals aus seiner Sicht das Thema Gerechtigkeit am besten anging.
Mit dem Studium hatte Oskar immer weniger Zeit für sein politisches Engagement. Aber nicht nur das hat die Haltung zu seiner Partei verändert, sondern auch die seit 2022 aus seiner Sicht deutlich zu euphorische Position der SPD hinsichtlich der militärischen Verteidigung der Ukraine. „Plötzlich redeten alle über Krieg, aber keiner über Frieden“, sagt Oskar.
Als er vor einigen Monaten bei Instagram einen Post sah, der über die Möglichkeiten zur Kriegsdienstverweigerung informierte, war Oskar längst aus der SPD ausgetreten.
Beratungsstellen stellen sich auf steigende Nachfrage ein
Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung lag 2025 bei knapp 4.000. Mehr waren es seit dem Aussetzen der Wehrpflicht vor 15 Jahren nie. Die Zahlen werden voraussichtlich steigen. Deswegen wappnen sich Beratungsstellen längst für eine steigende Nachfrage, und auch die für die Anträge zuständigen Ämter rüsten personell und strukturell auf.
Weil ein paar Instagram-Kacheln nicht reichten, hat sich Oskar schlau gemacht, wie das geht: verweigern. Er landete auf der Seite der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK). Seit über 130 Jahren gibt es die Gesellschaft, die einst Teil der Friedensbewegung war und heute unter anderem Beratungen für angehende Kriegsdienstverweigerer anbietet.
Oskar schrieb ihr eine E-Mail, die im Postfach von Joachim Osinski landete, einem der Sprecher der DFG-VK-Gruppe Bonn-Rhein-Sieg. Neben Oskar hat Osinski im vergangenen Jahr 44 andere Verweigerungswillige beraten.
Im Zentrum der Kriegsdienstverweigerung steht das Begründungsschreiben. Zwei typische Fehler korrigiert er immer wieder, erzählt Osinski. Erstens schreiben viele eher Essays, in denen sie ihre Meinung zur allgemeinen politischen Lage erklären. Stattdessen soll es aber um das eigene Gewissen gehen, um das „Ich“, nicht ums „Wir“ oder „Man“.
Das Gewissen und der eigene Lebensweg
Daran schließt die zweite Hürde an: „Die Frage nach dem Gewissen in den Kontext des eigenen Lebenswegs zu stellen, erfordert Erfahrung“, sagt Osinski, „und die haben die jungen Leute nicht“.
Auch Oskar spricht viel lieber davon, was er zum Beispiel von dem SPD-Außenpolitiker Michael Roth hält (wenig) oder wie er die Debatten im Land und darüber hinaus wahrnimmt (irritiert). Über mehrere Wochen hinweg schickten sich Osinski und Oskar dessen Antrag immer wieder hin und her. Je besser seine Begründung wurde, desto mehr zweifelte Oskar. Er fragte sich, warum er überhaupt erklären muss, wieso er nicht mit der Waffe in der Hand dienen will. „Das ist immerhin mein Grundrecht.“
Im Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 3, heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Eine Lehre auch aus der Nazi-Zeit. Hier galt: Wer nicht töten wollte, wurde getötet. Besonders viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gab es Ende der 1960er bis in die 1980er Jahre hinein, teilweise über 10.000 jährlich.
In der Regel verweigern vor allem die besonders jungen Menschen ab 18 Jahren. Aber auch alle anderen, bis unter 60-jährigen, können jederzeit verweigern. Wenn der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit den Spannungs- oder Verteidigungsfall ausruft, könnte die Bundeswehr schließlich alle 18- bis 60-jährigen Männer einziehen.
Beweissuche
Das ist auch für Oskar der Grund zu verweigern. Er denke sich, wer weiß schon, wie sich die politische Lage entwickelt und wer in Zukunft in Bundestag und Bundesregierung am Ruder sitzt. Außerdem: Sobald er bestätigt bekommt, dass sein Antrag beim Bund eingegangen ist, kann er nicht ohne Weiteres eingezogen werden – egal, welcher Sonderfall gilt.
Doch was Oskar zur politischen Lage denkt, ist für seine Verweigerung eben nicht wichtig. Um sein Gewissen geht es, das „einfach so in mir wuchs“, wie er sagt. Als Erklärung reicht das nicht. In Zusammenarbeit mit seinem Berater Osinski versuchte Oskar, den Ursprung oder wenigstens den Beweis seines Gewissens zu entdecken.
Und dann fiel es ihm ein.
Sein Parteiaustritt. Die Entscheidung, nicht länger Teil einer Partei zu sein, die für Oskars Gewissen eine nicht vertretbare Militärpolitik fährt, müsste doch Beweis genug dafür sein, dass Oskar ein Gewissen hat und sogar danach handelt.
Amt kommt wohl nicht mehr hinterher
Nach mehreren Wochen, vielen Fragen und einigen Antworten hatte Oskar Mitte Januar endlich seinen vollständigen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung in der Hand. Ja, in der Hand, weil er ihn per Post verschicken musste, an die Adresse im Kölner Westen, wo das Personalmanagement der Bundeswehr sitzt.
Dort prüfen die Beamten zunächst, ob alles vollständig ist: die formelle Verweigerung unter Berufung auf das Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 3, der tabellarische Lebenslauf, das Begründungsschreiben. Ist das alles da, geht der Antrag weiter an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza).
Oskar hat sich das beim Schreiben so vorgestellt: Dort sitzt ein Verwaltungsbeamter, der den ganzen Tag ein Begründungsschreiben nach dem anderen liest. Mal hebt er den Daumen, mal senkt er ihn. Auf die freie Hand stützt er sein Kinn.
Auf mehrfache Nachfrage der taz, ob es möglich wäre, jemanden zu interviewen, der die Anträge bearbeitet, antwortet das Bafza: „Eine Hospitanz kann unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angeboten werden.“ Dazu, wer über die Anträge entscheidet, schreibt das Bundesamt, dass ein Team sowohl mit der juristischen als auch der administrativen Expertise im Einsatz sei. Dieses Team achte vor allem auf die Ernsthaftigkeit der Darlegung und die Plausibilität der Gewissensgründe.
Darüber hinaus stellt auch das Bafza die steigenden Antragszahlen fest. Sukzessive, wie es heißt, passe man die Strukturen an. Begonnen habe dieser Prozess bereits 2022, als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zu einem ersten Anstieg der Anträge geführt hatte. Doch inzwischen steigen die Zahlen so schnell, dass das Amt offenbar nicht mehr hinterherkommt. Seit Jahresanfang darf das Bafza sich deswegen neun statt sechs Monate dafür nehmen, die Anträge zu bearbeiten.
Inzwischen dürfte auch Oskars Antrag auf einem Stapel beim Amt liegen. Eine Eingangsbestätigung ist allerdings noch immer nicht bei ihm angekommen – vier Wochen nachdem er seinen Antrag verschickt hat.
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