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Lachgasverbot für MinderjährigeSchluss mit lustig

Seit Sonntag wird Lachgas nur noch eingeschränkt verkauft. Minderjährige sind vom Erwerb ausgeschlossen. Das Ziel: mehr Gesundheitsschutz. Reicht das?

Seit Sonntag ist der Verkauf von Lachgas eingeschränkt Foto: Julia Kilian/dpa

Es war lange für Minderjährige sehr einfach, sich ein paar Minuten Lachen zu kaufen. Distickstoffmonoxid, besser bekannt als Lachgas und zuletzt vor allem als Partydroge im Fokus der Öffentlichkeit, steht in bunten Kartuschen in Regalen von Kiosken, Spätis und Verkaufsautomaten. Online lässt es sich sogar in diversen Onlineshops sogar per Blitzlieferung bestellen. Dieser Spaß hat seit Sonntag, dem 12. April, aber ein Ende: Bundesweit ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die den Verkauf von Lachgas an Minderjährige, im Onlineversandhandel und in Automaten verbietet.

Denn Lachgas verursacht Gesundheitsrisiken, die auch von der allgegenwärtigen Verfügbarkeit der beliebten Partydroge befeuert werden. Das Gas wird aus Luftballons oder aus Kartuschen eingeatmet und führt zu einem kurz anhaltenden Rausch. Beim unverdünnten Inhalieren direkt aus Kartuschen drohen allerdings Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffmangel und Erfrierungen an Mund und Lippen. Regelmäßiger Konsum kann zu langfristigen Nervenschäden führen bis hin zu Lähmungserscheinungen in Armen und Beinen.

„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Kinder und Jugendliche müssten vor gesundheitlichen Folgen des Lachgaskonsums geschützt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) wurde Ende des Jahres 2025 vom Bundesrat beschlossen und ist nun nach einer Übergangsfrist in Kraft getreten. Neben Lachgas reguliert die Regierung mit der Gesetzesänderung außerdem Herstellung und Handel zweier psychoaktiver Stoffe, die als sogenannte K.-o.-Tropfen missbraucht werden können: GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol).

Nur ein Teil der Lösung

Das Lachgasverbot sei effektiv im Sinne der Verhältnisprävention, erklärt Marc Pestotnik, Referent bei der Fachstelle für Suchtprävention in Berlin. Dabei gehe es darum, gesundheitsförderndes Verhalten durch Anreize oder Verbote zu erzielen. „Richtig ist, dass junge Menschen Lachgas künftig nicht mehr einfach in absurden Mengen am Späti kaufen können“, sagt Pestotnik. Gleichzeitig sei damit aber nur ein Teil der Arbeit geschafft. Zur erfolgreichen Prävention gehöre ebenso die Verhaltensprävention, die auf Aufklärung und Reflexion setzt – genau dies leiste das Gesetz jedoch nicht.

Um Verhaltensprävention kümmert sich zum Beispiel die Fachstelle für Suchtprävention in Berlin durch Informationskampagnen oder Projekte an Schulen. Ihr Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen Verantwortung für ihre eigene Gesundheit beizubringen, damit sie informierte und bewusste Entscheidungen treffen können. Lachgas sei dort allerdings nur ein Thema unter vielen, sagt Pestotnik. Ebenso dringlich sei die Sensibilisierung Jugendlicher zu Themen wie Alkohol, Cannabis oder Nikotin.

Das Lachgasverbot der Bundesregierung bleibe trotz allem ein starkes Signal, das endlich Klarheit und Konsequenzen schaffe, resümiert Pestotnik. Darüber hinaus brauche es neue grundlegende Strategien, die etwa Präventionsangebote in Schulen und Jugendvereinen fördern. Mit den momentanen Einsparungen im Sozialwesen sei das aber nur schwer umsetzbar. Auch die Fachstelle für Suchtprävention selbst ist von Kürzungen im Berliner Doppelhaushalt 2026/2027 betroffen.

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