Kürzungen der Sozialausgaben: Die lange Liste der Grausamkeiten
Bund, Länder und Kommunen schlagen indiskutable Sozialkürzungen vor – ausgerechnet auf Kosten von Menschen, die ohnehin keine Lobby haben.
G espart wird bei denen, die keine Lobby haben. So lässt sich das Papier knapp zusammenfassen, das eine Gruppe aus Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Ihr Auftrag lautete, sich Gedanken zu machen, an welcher Stelle Sozialausgaben gespart werden können.
Herausgekommen ist eine lange Liste sozialer Grausamkeiten: Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung soll massiv eingeschränkt, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll begrenzt, minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren sollen in schlechtere Unterkünfte gesteckt werden. Die Hilfen für junge Erwachsene, die in Heimen aufgewachsen sind und keine familiären Netzwerke haben, werden für verzichtbar erklärt.
Nun ist zu diesem Zeitpunkt nicht klar, ob die Vorschläge oder welche von ihnen umgesetzt werden. Aber dass sie überhaupt für diskutabel gehalten werden, sagt schon einiges über den Zustand der Republik. Diese Liste ist nicht nur ein Angriff auf vulnerable Gruppen, sie ist ein Angriff auf den Sozialstaat als Ganzes. Die Vorschläge, so unterschiedlich sie auch sind, haben eines gemeinsam: Gesellschaftliche Errungenschaften fallen derzeit der grassierenden Kürzungsideologie zum Opfer.
Dass Menschen mit Behinderungen ausschließlich als Kostenfaktor betrachtet werden, ist aus einer menschenrechtlichen Perspektive klar zu verurteilen. Das, was Menschen ohne Behinderung selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen, nämlich selbst bestimmen zu wollen, wie sie wohnen, wie sie ihre Freizeit und ihr Leben gestalten, ist für Menschen mit Behinderung ungleich schwerer. Wenige Wohnungen sind barrierefrei, nicht alle Arztpraxen und Geschäfte sind zugänglich, ganz zu schweigen von Bussen und Bahnen oder Arbeitsplätzen.
Kosten, die entstehen
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagt zu Recht: „Wer nicht ausgegliedert ist, muss auch nicht eingegliedert werden.“ Die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe, die beklagt werden, sind auch die Kosten, die durch fehlende Inklusion entstehen. Anstatt nun die zu bestrafen, die diskriminiert werden, könnten private Akteure stärker in die Pflicht genommen werden.
Insofern ist das Papier auch ein Zeugnis dafür, wie wenig visionäres Denken in den Köpfen politischer Entscheidungsträger*innen steckt. Egal ob es ums Bürgergeld, die Rente oder andere sozialpolitische Diskussionen geht, es wird kaum noch inhaltlich diskutiert, was gesellschaftlich erwünscht ist und wie es erreicht werden kann: eine auskömmliche Absicherung im Alter, echte Teilhabe, Bildungsgerechtigkeit, Bekämpfung von Kinderarmut.
Ausgerechnet die, die gern wirtschaftlichen Verstand für sich beanspruchen, denken nicht über die Folgekosten nach, die solche drastischen Einschnitte verursachen können. Dabei wären Investitionen in Inklusion und Bildung nicht nur aus menschenrechtlicher Sicht notwendig, sie würden sich auch wirtschaftlich auszahlen.
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