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Die Macht der Big-Tech-UnternehmenWir müssen unsere digitale Freiheit erklagen

Die zerstörerische Kraft der Social-Media-Plattformen ist lange bekannt. Statt Fatalismus braucht es nun den Aktionismus der einstigen Klimabewegung.

Feuer und Flamme für den Gang durch die Gerichte Foto: rgb/imago

D ie destruktive Gestaltungsmacht der Plattformen ist wissenschaftlich und publizistisch durchanalysiert. Aber auch angesichts der erkannten politischen Schäden durch Fake News, der Gefährdung der kognitiven Fähigkeiten und der seelischen Gesundheit der jetzigen und aller künftigen Kindergenerationen, der Verrohung und Brutalisierung von Sprache kommt es bis heute nicht zu effektiven politischen Regulierungsbemühungen. Der europäische Digital Services Act und Digital Markets Act sind Flickenteppiche mit Löchern. Weithin grassiert Fatalismus: Der Kampf gegen die Macht der Plattformen ist gelaufen.

Wirklich keine Abhilfe in Sicht? Ist der letzte publizierte Satz des jüngst verstorbenen Philosophen Jürgen Habermas nur noch rührend, aber nicht mehr von dieser Welt: „In einer schwer vorstellbaren ‚Welt‘ von Fake News, die nicht mehr als solche identifiziert, also von wahren Informationen unterschieden werden könnten, würde kein Kind aufwachsen können, ohne klinische Symptome zu entwickeln.

Es ist deshalb keine politische Richtungsentscheidung, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot, eine Medienstruktur aufrechtzuerhalten, die den inklusiven Charakter der Öffentlichkeit und einen deliberativen Charakter der öffentlichen Meinungen und Willensbildung ermöglicht“?

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Ein verfassungsrechtliches Gebot?

Wenn es ernst wird, übernehmen die Juristen. Genau solche haben in jüngster Zeit das Institut der „intertemporalen Freiheitssicherung“ entwickelt und beschäftigen sich mit der Pflicht des Staates, zu handeln, um künftige Einschränkung von Lebenschancen, also von Freiheit, zu verhindern. Mit diesem Rechtsbegriff hat das Verfassungsgericht 2021 das unzulängliche Klimagesetz der Regierung gekippt.

Möglich wurde das, weil Sophie Backsen von der Insel Pellworm gegen die Regierung geklagt hat: Die Unterlassungen in der Klimakrise von heute beschädigte ihre Freiheiten in ferner Zukunft. Sie hat Recht bekommen. Und die Regierung musste wenigstens nachbessern.

Wenig darauf, in der Coronazeit, hat das Verfassungsgericht ein Recht auf den „unverzichtbaren Mindeststandard von Bildungsangeboten“ proklamiert; auch hier geht es um die irreversible Beschädigung von Freiheitschancen.

Die Zerstörung der Infrastrukturen der politischen Öffentlichkeit, also der Formen der Erörterung, Meinungserarbeitung, Informations- und Entscheidungsfindung, die den notwendigen gesellschaftlichen Wandel ermöglichen und tragen, dürfte die Freiheitschancen kommender Generationen in ungleich stärkerem Maße beschädigen. Wenn Juristen sich der Sache annehmen, könnte es ernst werden. Freiheiten kann man erkämpfen, gesichert werden sie durch das Recht. Also durch Gebote und Verbote.

Ich übertrage versuchsweise die Sprache des Klimaurteils auf die Sicherung der kommunikativen Infrastruktur: Der Staat darf die Voraussetzungen freier öffentlicher Kommunikation nicht so gestalten oder vernachlässigen, dass künftige Generationen ihre Meinungs- und Pressefreiheit nur noch unter erheblich eingeschränkten Bedingungen ausüben können. Die Freiheit der öffentlichen Kommunikation ist intertemporal zu sichern, weil sie eine wesentliche Bedingung der Möglichkeit von Demokratie ist.

Und in den folgenden Leitsätzen könnte stehen, dass, durch den technischen und ökonomischen Wandel der Medienstruktur bedingt, „Gesellschaftlichkeit“ und Demokratie vom Staat durch Regulierung überhaupt erst möglich gemacht werden müssen. Das gilt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wesentlichen Teil dieser Medienverfassung.

Auch die privatwirtschaftlichen Medienunternehmen sind als Öffentlichkeit prägende und gestaltende Kraft ebenso gemeinwohlpflichtig wie im Übrigen alles private Eigentum, dessen Funktion und Nutzung für die Demokratie wesentlich und systemrelevant ist.

Unvereinbar mit dem Grundgesetz

Ein nicht mehr einzuholendes technisches Monopol oder eine überwältigende ökonomische, nicht mehr zu brechende Machtzusammenballung ist also nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, ebenso wie die Dominanz von Plattformen, die nicht den klassischen journalistischen Kriterien und dem Jugendschutz verpflichtet sind. Wer könnte klagen, frage ich meinen Gewährsmann, den Professor für Verfassungsrecht. „Jeder, der geschädigt ist“, antwortet er. Also wir alle.

Es ist zurzeit unrealistisch, dass hier demnächst Prozesse gewonnen werden. Hierzulande und ganz allgemein werden schon solche Überlegungen als undemokratisch akademisch abgekanzelt oder als unrealistisch belächelt. Wie auch das Völkerrecht.

Aber es wäre wohl, um der künftigen Freiheiten und Freiräume willen, sinnvoll, zu klagen. Und vielleicht eine wirkungsvollere Methode der Thematisierung als Demonstrationen oder Leserbriefe. Und wenn das Urteil, so es ergeht, auch nichts unmittelbar bewirkt, es kratzt an der Legitimität von machtvergessenen Volksvertretern.

Aber mit den Plattformen ist die Struktur der Öffentlichkeit bedroht. Und die ist, um mit Alexander Kluge zu sprechen, das Gefäß der Demokratie. Es geht hier also um eine Frage der Volkssouveränität. Wer die Öffentlichkeit zerstört, heißt es bei Kluge, ist ein Geschichtsverbrecher.

Das ist schön gesagt, aber angesichts der faktischen Ohnmacht gegenüber den Demokratie-zerstörenden Wirkungen der Globalisierung und der neo-feudalen Herrschaft der Infrastrukturmonopolisten sind staatsrechtliche Diskussionen zynisch – und auf jeden Fall zahnlos oder bodenlos geworden.

Ein Widerstandsrecht gegen eine Regierung, die es unterlässt, die Grundlagen der parlamentarischen Demokratie zu sichern, ist nicht vorgesehen. Allerdings, es wird es zurzeit ausgeübt, auf die denkbar destruktivste Weise. Während Rechtsradikale, Enttäuschte aller Art und Modernitätsgeschädigte den fragilen Parlamentarismus demontieren, halten kulturschicke Linksradikale und realistische Zyniker die Partie ohnehin schon für verloren.

Preisfrage: Was gefährdet die Demokratie zurzeit stärker: die AfD oder die innere Emigration der gut ausgebildeten Mittelschichten?

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