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Europarat prangert Deutschland an„Übermäßiger Einsatz von Gewalt“

Der Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert den Umgang mit Palästinaprotest in Deutschland. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit sei unverhältnismäßig.

So handzahm wie es hier wirkt, ist die Polizei in Deutschland mit propalästinensischen Demonstrationen seltenst Foto: Stefan Frank/imago

„Unverhältnismäßige Einschränkungen“ von Versammlungen, „übermäßiger Einsatz von Gewalt“ durch die Polizei, „wachsender Druck auf demokratische Freiheiten“ – was nach Zuständen in einem autoritären Staat klingt, sind Befunde einer am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung des Europarats zur Lage in Deutschland.

Dessen Menschenrechtskommissar Michael O’Flaherty war bis vor Kurzem Direktor der EU-Grundrechteagentur FRA. Im Oktober 2025 war er nach Deutschland gekommen. Anlass dafür waren, so steht es in dem der taz vorliegenden Report, Berichte, die ein zweifelhaftes Licht auf die zivilgesellschaftlichen Freiheiten in Deutschland warfen. NGOs hätten den berüchtigten Katalog mit 551 Fragen der CDU-Fraktion vom Januar 2025 als „einschüchternd“ empfunden. Manche Politiker in Deutschland würden Grundrechte teils „als Hindernis für staatliches Handeln“ betrachten.

Diesen und anderen Fragen wollte O’Flaherty nachgehen. Er verweist darauf, dass die NGO-Allianz Civicus die Handlungsfreiheit der Zivilgesellschaft in Deutschland 2025 zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren auf „beeinträchtigt“ herabgestuft hat – dasselbe Level wie etwa Südafrika und Argentinien. Auslöser dafür war insbesondere das Vorgehen gegen Protestaktionen im Zusammenhang mit Palästina.

Das Thema zieht sich nun auch durch den Bericht O’Flahertys. Der stellt einerseits einen „besorgniserregenden Anstieg sowohl des Antisemitismus als auch des antimuslimischen Hasses“ fest. Gleichzeitig verschwimme die „Unterscheidung zwischen legitimer Kritik an staatlicher Politik und Antisemitismus“ immer weiter.

Deutschland ist als Mitglied des Europarats an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Die garantiert unter anderem die Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

O’Flahertys Aufgabe ist es festzustellen, ob Mitgliedstaaten dagegen verstoßen. Die Berichte sind in der Regel sehr diplomatisch formuliert. Die Kritik wird dennoch deutlich.

Einschränkungen in Deutschland zählen zu den härtesten

Zwar hätten auch andere europäische Länder auf die Palästinaproteste nach dem 7. Oktober 2023 mit „unverhältnismäßigen Einschränkungen des Rechts auf friedliche Versammlung reagiert“. Deutschland zähle dabei „zu den härtesten“, so O’Flaherty.

Er verweist darauf, dass in Deutschland nur 1 Prozent aller angemeldeten Versammlungen verboten werden, 41 Prozent dieser Verbote aber Palästinademos betreffen.

Vor allem im Oktober und November 2023 verboten mehrere Städte und Bundesländer Palästinademos teils präventiv. Das Land Berlin etwa verwies dabei auf Risiken „antisemitischer Äußerungen, der Verherrlichung und Anstiftung zu Gewalt“, gestützt auf „Erfahrungen aus früheren Jahren“.

O’Flaherty hält dem entgegen, dass sowohl nach den Standards des Europarats als auch der OECD „bloße Verdachtsmomente, Befürchtungen oder Vermutungen nicht ausreichen, um im Vorfeld Einschränkungen von Versammlungen zu rechtfertigen“.

„Unverhältnismäßige Maßnahmen“

Er sei „besorgt“ über Berichte, wonach das „nichtjuristische Konzept der Staatsräson“ zum Kampf gegen Hassrede herangezogen werde. So sei in Deutschland ein Klima entstanden, in dem „Kritik an Israel die Aussichten auf Aufenthalt oder Einbürgerung gefährden“ könne.

Auch eine „zu weit gefasste Auslegung“ die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) führe zu „unverhältnismäßigen Maßnahmen“, einschließlich Strafverfolgung. Dies betreffe auch jüdische Gruppen. Obwohl die IHRA-Definition nicht rechtlich bindend sei, sei sie „in der Praxis maßgeblich“ für Einrichtungen der politischen Bildung, Gedenkstätten, öffentlich geförderte Programme und Strafverfolgung. Dadurch werde „legitime Kritik an der Politik des israelischen Staates und politische Meinungsäußerung eingeschränkt“, so O’Flaherty.

Auch an Universitäten seien Einschränkungen der Meinungsfreiheit „deutlich erkennbar“. Mehrere Einrichtungen hätten unter Verweis auf „Sicherheits- und Polarisierungsbedenken“ akademische Aktivitäten mit Bezug auf Palästina eingeschränkt, unter anderem durch den Entzug von Räumlichkeiten, „starke Polizeipräsenz“. Disziplinarische Maßnahmen gegen Studierende und Mitarbeitende hätten die akademische Debatte eingeschränkt und zu „Selbstzensur“ an Universitäten geführt, so O’Flaherty.

Ihm sei berichtet worden, dass der Begriff des „importierten Antisemitismus“ zum „prominenten politischen und medialen Deutungsrahmen“ geworden sei. Antisemitische Einstellungen und Vorfälle würden so als „insbesondere durch Muslime und Menschen arabischer Herkunft ins Land gebracht darstellt“. Es gebe „Hinweise“, dass dieses Konzept genutzt werde, um „die Aufmerksamkeit von langjährigen Problemlagen im Zusammenhang mit Antisemitismus aus dem rechtsextremen Spektrum abzulenken“, so O’Flaherty. Dabei sei die Mehrheit antisemitischer Straftaten weiterhin dem Rechtsextremismus zuzuschreiben.

Bundesregierung weist Vorhaltungen zurück

Der Bundesregierung waren die Einlassungen O’Flahertys vorab zugänglich gemacht worden. In einer Stellungnahme, die der taz vorliegt, weist sie die Vorhaltungen zurück. Kritische oder kontroverse Ansichten über das Judentum oder den Staat Israel seien durch die Meinungsfreiheit geschützt, unterlägen jedoch den durch nationale Gesetze vorgesehenen Einschränkungen.

Jegliche Einschränkungen beruhten „auf individuellen Bewertungen der jeweiligen Umstände und Handlungen“. Es gebe deshalb keine Hinweise darauf, dass die oben genannten Rechte durch deutsche Behörden verletzt würden. Grundlage für Beschränkungen seien unter anderem die Verwendung von Symbolen von in Deutschland verbotenen Organisationen wie Hamas oder Samidoun. Aufrufe zur Zerstörung des Staates Israel könnten ebenfalls legitimerweise ein Verbot von Versammlungen begründen.

Zudem sei nur ein sehr kleiner Teil der Versammlungen betroffen. „Die überwiegende Mehrheit der propalästinensischen Versammlungen kann stattfinden, und die große Mehrheit öffentlicher Äußerungen zur Unterstützung palästinensischer Anliegen wird nicht strafrechtlich verfolgt“, so die Bundesregierung.

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2 Kommentare

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  • Ich finde auch, man sollte mehr Demonstrationen erlauben, den Diskurs suchen -und gnadenlos alle rauswerfen die andere bedrohen, oder die Taten von Hamas & Co bejubeln.

    • @vieldenker:

      Und mit gnadenlos rauswerfen meinen Sie was genau? Remigrieren etwa?