piwik no script img

Umstrittenes VerfahrenInnenminister Dobrindt lässt Verfassungsschutz schnüffeln

Kulturstaatsminister Weimer veranlasste den Verfassungsschutz, linke Buchläden zu überprüfen. Das löste Empörung aus. Dabei nutzte ein Regierungskollege das Haber-Verfahren häufiger.

Er mauert öffentlich zum Haber-Verfahren, nun aber ist klar: Bundesinnenminister Dobrindt ist Spitzenreiter bei der Praxis Foto: Andreas Pein/laif

Es verursachte einen großen Aufruhr, als das sogenannte Haber-Verfahren vor einigen Wochen plötzlich in die breite Öffentlichkeit rückte. Da war publik geworden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mit diesem Verfahren drei linke Buchläden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen ließ – und sie darauf von der Preisträgerliste des diesjährigen Buchhandlungspreises strich. Weimer erntete darauf breite Kritik, die Buchläden breite Solidarität. Nun aber ist klar: Spitzenreiter bei dem umstrittenen Verfahren ist nicht Weimer, sondern ein Kabinettskollege – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Bereits nach der Diskussion im März hatte die taz bei allen Ministerien nachgefragt, wie oft sie das Verfahren anwenden. Einige Häuser antworteten sofort, andere verzögert. Fast alle beteuerten, das Verfahren zuletzt gar nicht oder nur in Einzelfällen angewendet zu haben. Auch das Kulturstaatsministerium von Weimer erklärte, neben den drei Buchläden zuletzt nur noch in einem weiteren Fall das Haber-Verfahren angewandt zu haben – über den man wegen Geheimschutzes nichts sagen könne.

Einer aber schwieg zu der Praxis, auch auf wiederholte Nachfrage, beharrlich: Alexander Dobrindt.

Das hat wohl Gründe. Denn das Bundesinnenministerium lag schon in der Vergangenheit bei der Anwendung des Haber-Verfahrens weit vorn. Allein zwischen 2020 und 2024 – unter den Regierungen von Schwarz-Rot und der Ampel – wurden dort 670 Initiativen und 713 Personen mit dem Verfahren überprüft. Beim unterstellten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) waren es nochmal 107 Projekte und 53 Personen. Das geht auf eine frühere Antwort auf eine Linken-Anfrage hervor. Und: Dobrindt soll zuletzt in den Ministerien nochmal für die Anwendung des Haber-Verfahrens bei Fördervergaben geworben haben.

51 Anfragen im Jahr 2025

Die taz hakte deshalb seit März im Innenministerium weiter nach. Und nun legte dieses doch noch eine Antwort vor: Demnach stellte Dobrindts Haus im Jahr 2025 insgesamt 51 Anfragen nach dem Haber-Verfahren. Welche Organisationen dies betraf und welche Ergebnisse die Überprüfungen erbrachten, lässt das Ministerium offen. Genauso, wie die Zahlen beim Bamf aussehen.

Offenbar aber sind die 51 Anfragen nicht alles. Denn in einer aktuellen Antwort auf eine Grünen-Fraktion im Bundestag antwortete das Innenministerium nun wiederum, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz von 2017 bis 2025 allen Ministerien nach Anfragen im Haber-Verfahren mitteilte, dass zu 302 Organisationen und Personen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlagen. In 165 Fällen seien danach auch noch „schriftlich weitergehende Informationen“ von dem Nachrichtendienst übermittelt worden.

Offen lässt das Ministerium auch hier, wie oft insgesamt Anfragen im Haber-Verfahren gestellt wurden – also auch Fälle, in denen es dann die Antwort des Verfassungsschutzes gab, dass keine Erkenntnisse vorliegen. In der Antwort auf die Grünen-Anfrage heißt es dazu allerdings, dass zu lediglich 4,6 Prozent aller Anfragen Hintergründe zu „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ übermittelt wurden, also die erwähnten 165 Fälle – und damit ein verschwindend geringer Anteil. Rechnet man das hoch, beträgt die Gesamtzahl der Anfragen demnach knapp 3.600 Fälle. Die Süddeutsche Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

In der Opposition ist der Ärger über das Mauern des Bundesinnenministeriums groß. „Die Bundesregierung versucht offensichtlich, die genauen Zahlen zu verschleiern“, kritisiert Konstantin von Notz, Grünen-Fraktionsvize und Vizevorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums der Nachrichtendienste. „Bewusst spricht sie immer wieder von vermeintlichen Einzelfällen. Offenbar wurde das hochumstrittene Verfahren jedoch in Tausenden Fällen angewandt. Das ist eine deutliche Abweichung von allen bisherigen Darstellungen der Bundesregierung.“ Von Notz nannte die hohen Zahlen angesichts des „völlig intransparenten“ Verfahrens „irritierend und auch beunruhigend“.

Frist fünf Mal verlängert

Auch die Linken-Fraktionsvize Clara Bünger ist empört. Auch sie stellte schon am 12. März eine Anfrage dazu an das Innenministerium, wie oft das Haber-Verfahren im Jahr 2025 in allen Ministerien angewandt wurde – mit einer einwöchigen Antwortfrist. Die Frist wurde inzwischen fünf Mal verlängert – eine Antwort liegt bis heute nicht vor.

Dass durch die taz-Anfrage nun bekannt wird, dass das Innenministerium 2025 selbst Spitzenreiter bei den Anfragen war und gleichzeitig weitergehenden Antworten sei Wochen verschleppe, „sagt eigentlich schon alles“, sagte Bünger der taz. „Offenbar soll vertuscht werden, wie tief der Verfassungsschutz inzwischen in Förderentscheidungen und Preisvergaben eingreift. Das ist ein Angriff auf parlamentarische Kontrolle und ein weiterer Beleg dafür, dass das Haber-Verfahren abgeschafft werden muss.“ Man werde die „Geheimniskrämerei nicht hinnehmen“.

Dobrindt und sein Ministerium, aber auch Wolfram Weimer oder Familienministerin Karin Prien, verteidigen dagegen das Verfahren: Der Staat sei verpflichtet, Verfassungsfeinde keine Fördergelder zukommen zu lassen. Dass es einen Aufruf Dobrindts gebe, das Verfahren „flächendeckend“ anzuwenden, wies das Ministerium zuletzt zurück: Eine solche Aufforderung bestehe nicht. Allen Ministerien stehe das Haber-Verfahren aber weiter „regulär“ zur Verfügung. Auch Familienministerin Prien hatte vergangenes Jahr indes erklärt, in ihrem Haus eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren eingeleitet“ zu haben.

Das Verfahren basiert auf einem Erlass aus dem Jahr 2017, verfasst von Emily Haber, damals Staatssekretärin im Bundesinnenministerium – mit eben dem Ziel, die Vergabe von staatlichen Fördergeldern an Extremisten zu verhindern. Vor Fördervergaben sollen Ministerien Projektträger zunächst über die Verfassungsschutzberichte prüfen. In einem zweiten Schritt kann dann beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt werden, ob und welche „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ dort gespeichert sind.

Haber-Verfahren wird unterschiedlich oft angewendet

Längst nicht alle Ministerien wenden das Verfahren allerdings so intensiv wie Dobrindts Innenministerium an. Das Forschungsministerium von Dorothee Bär (CSU) sprach in der taz-Umfrage von „seltenen Fällen“ in den vergangenen Jahren, ohne dies genauer zu benennen, mangels zentraler Dokumentation und wegen des Geheimschutzes.

In Priens Familienministerium und im Entwicklungsministerium von Reem Alabali Radovan (SPD) hieß es, geförderte Projekte seien zuletzt nur in der ersten Stufe geprüft worden, über das Nachschlagen in den Verfassungsschutzberichten. Andere Ministerien erklärten, das Verfahren zuletzt gar nicht angewandt zu haben. Dazu gehörte auch das Kanzleramt – was erstaunlich ist. Denn früher war das Kanzleramt vorne mit dabei, überprüfte von 2020 bis 2024 vor Fördervergaben insgesamt 453 Projekte und 523 Personen.

Der Grünen-Fraktionsvize von Notz sagte, die „gravierenden Bedenken“ gegen das Verfahren hätten sich durch aktuellen Auskünfte aus dem Innenministerium vertieft. „Diese Praxis muss in der jetzigen Form umgehend beendet werden.“ Um sicherzustellen, dass Extremisten keine Fördergelder bekommen, brauche es ein verhältnismäßiges Verfahren – mit „sauberen Rechtsgrundlagen, gesetzlichen Vorgaben, wann der Verfassungsschutz eingeschaltet werden darf und der Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen“, so von Notz. Aktuell aber sei das Verfahren „extrem anfällig für intransparente und willkürliche Entscheidungen“.

Auch die Linken-Fraktionsvize Bünger fordert das Haber-Verfahren abzuschaffen und dieses „durch transparente, nachvollziehbare und überprüfbare Prozesse zu ersetzen“.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!