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Kürzungen bei Menschen mit Behinderung„Ein Kahlschlag bei Alltagshilfen“

Bund, Länder und Gemeinden wollen Geld sparen. Jetzt ist eine Liste mit Kürzungsvorschlägen aufgetaucht, die Menschen mit Behinderung und Kinder treffen.

Integrationshilfen und Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung sollen gestrichen werden Foto: imago

Als „Vorschlagsbuch“ wird ein internes Papier einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Gemeinden bezeichnet. Vorgeschlagen werden auf 108 Seiten eine Menge Maßnahmen, die Geld einsparen sollen – und zwar bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen.

Das Papier war eigentlich nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Aber am Donnerstag entschied der Paritätische Gesamtverband, das ihm zugespielte Dokument zu veröffentlichen, gemeinsam mit einer fachlichen Einordnung. Der Verband zeigte sich angesichts der Kürzungspläne entsetzt. Die Öffentlichkeit solle sich ein eigenes Bild machen, erklärte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Papier enthalte 70 Kürzungsvorschläge. „Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden“, warnt der Verband.

Es drohe „ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien“, kritisierte Joachim Rock. Einige Vorschläge widersprächen laut Verband „offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention“.

Initiative aus dem Kanzleramt

Das Papier, über das zuerst unter anderem die Tagesschau berichtete, ist auf den 25. März datiert und stammt aus einem Abstimmungsprozess, der im Kanzleramt initiiert wurde. Auf einer Pressekonferenz am 4. Dezember 2025 erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam Vorschläge erarbeiten werden, um künftig dafür zu sorgen, „dass die Leistungsgesetze gezielt angewendet werden können“.

Damit sollen laut Merz die Ausgaben, „die insbesondere auf der kommunalen Ebene in den letzten Jahren wirklich im zweistelligen Prozentbereich pro Jahr in die Höhe geschnellt sind, unter Kontrolle gebracht werden“. An der Arbeitsgruppe sind verschiedene Bundesländer, Bundesministerien und kommunale Spitzenverbände beteiligt. Die Gemeinden klagen schon länger, dass sie Bundesgesetze umsetzen müssen, ohne dass der Bund die vollständigen Kosten dafür übernimmt.

Ob und welche Vorschläge wirklich umgesetzt werden, ist offen. Nicht alle betreffen Leistungskürzungen. Das veröffentlichte Papier mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ ist als Entwurf gekennzeichnet und liest sich wie eine erste Sammlung. Die Vorschläge wurden jeweils von unterschiedlichen beteiligten Akteuren gemacht, teils gibt es auch zu einem Thema mehrere Vorschläge. Laut Tagesschau könnten Ergebnisse der Arbeitsgruppe bis zum Sommer vorliegen.

Weniger Hilfe für Alleinerziehende

Für Aufregung sorgt unter anderem ein Vorschlag vom Deutschen Städtetag, Deutschen Landkreistag und Deutschen Städte- und Gemeindebund. Sie wollen den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende deutlich einschränken. Diese staatliche Unterstützungsleistung können Alleinerziehende bekommen, wenn das andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Der Staat versucht dann, das Geld vom nicht-zahlenden Elternteil wieder einzuholen.

Konkret fordern die kommunalen Spitzenverbände nun, dass eine Reform von 2017, bei der der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde, wieder rückgängig gemacht wird. Damit soll schätzungsweise 1 Milliarde Euro eingespart werden. Bis zur Reform 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt, und maximal sechs Jahre lang. Seit der Reform kann der Unterhaltsvorschuss dauerhaft zwischen 0 und 18 Jahren geleistet werden.

Die Zahl der leistungsbeziehenden Kinder und Jugendlichen sei „durch diese Reform von 427.031 im Jahr 2016 auf 855.642 im Jahr 2024 angestiegen“, beklagen die kommunalen Spitzenverbände. Die Ausgaben hätten sich dadurch im genannten Zeitraum von 861 Millionen Euro auf 3,24 Milliarden Euro fast vervierfacht, heißt es in dem Papier. Der Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner sei aber „nur von 197 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 544 Millionen Euro im Jahr 2024 gestiegen“.

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesarbeitsministerium wollten sich auf taz-Nachfrage grundsätzlich nicht zu dem Papier und einzelnen Vorschlägen äußern.

Wegfall von Schulassistenzen

Die kommunalen Spitzenverbände wollen zudem Integrationshilfen und Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung streichen – sie sehen die Schulen selbst in der Verantwortung. Die Unterstützung in Schule und Hochschule sollte „ohne ergänzende Hilfe der Eingliederungshilfe vollständig aus der Hand der Schule erbracht werden“, heißt es in dem Papier. Das Einsparungspotenzial wird auf 3 Milliarden Euro beziffert.

Als Alternative dazu wird noch vorgeschlagen, stärker auf Gruppenlösungen zu setzen. „Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollten soweit möglich gemeinsam in Anspruch genommen werden“, heißt es weiter. Konkret heißt das, dass Schul­be­glei­te­r*in­nen künftig – anders als bisher – mehrere Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreuen sollen. Den Ansatz, verstärkt auf Gruppenlösungen statt auf Einzelfallhilfe und mehr pauschale Leistungen zu setzen, verfolgt auch das Bundesfamilienministerium unter Ministerin Karin Prien (CDU).

Der Paritätische Gesamtverband sieht darin einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Kinder in Regelschulen hätten Anspruch auf „bedarfsgerechte Unterstützung“.

Gleich mehrere Vorschläge betreffen das Leben von Menschen mit Behinderung. So wird gefordert, eine Liste von Hilfsmitteln zu erstellen, die bewilligt werden dürfen, oder dafür Kostengrenzen festzulegen. Laut einem weiteren Vorschlag soll geprüft werden, ob Vermögensgrenzen abgesenkt oder anfallende Fahrtkosten gedeckelt werden können.

Das Bundesarbeitsministerium schlägt hingegen vor, den ÖPNV inklusiver zu gestalten. „Eine verstärkte Inanspruchnahme von öffentlichem Nahverkehr könnte zu Einsparung von Fahrtkosten aufseiten der Träger der Eingliederungshilfe (EGH) und zu einer Stärkung der Teilhabe insgesamt führen“, heißt es in dem Papier.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert auch diesen Vorschlag, in dem Fall als nicht flächendeckend umsetzbar „solange der ÖPNV nicht barrierefrei ist“.

Junge Geflüchtete schlechter stellen

Das Bundesland Sachsen fordert zudem schlechtere Standards für minderjährige Geflüchtete. Demnach soll für Geflüchtete ab 16 Jahren „eine Unterbringung in gesonderten Bereichen von Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Gemeinschaftsunterkünften möglich sein, in denen reduzierte Standards für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung gelten“. Ab 18 Jahren sollen sie in Erwachsenenunterkünfte, auch sollen ambulante Hilfen reduziert werden.

Der Paritätische Gesamtverband bewertet diesen Vorschlag als „Zweiklassen-Jugendhilfe“, er widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention. Gerade junge geflüchtete Menschen bräuchten Unterstützung „besonders dringend“. Eine solche Regelung könne „langfristig größere und kostenintensivere Probleme“ erzeugen.

Kritik an dem Papier kommt von unterschiedlichen Seiten. „Uns fehlen die Worte“, erklärt der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß. „Wer Kindern Chancen nimmt und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sparen will, handelt sozialpolitisch zutiefst verantwortungslos“, so Groß.

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Corinna Rüffer, spricht von einem Frontalangriff auf Inklusion und Kinderrechte. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, erklärte: „Diese Liste ist eine Schande, die Regierung sollte sich in Grund und Boden schämen.“

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