Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz: Wahrhafte Demokratie?
Im Landtag Rheinland-Pfalz wollen CDU, SPD und Grüne die Einsetzung von U-Ausschüssen erschweren. Der Vorstoß richtet sich gegen die erstarkte AfD.
Wenn Mitte Mai der neu gewählte Landtag in Rheinland-Pfalz zusammenkommt, besetzt die AfD 24 der 105 Sitze. Damit ist die Partei die stärkste Oppositionskraft, kann Debatten prägen, Druck auf die Regierung ausüben und aus eigener Kraft U-Ausschüsse einberufen. Letzteres soll sich aber noch vor Ende dieser Legislaturperiode ändern.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung gaben die Fraktionen der CDU, SPD und Grüne am Mittwoch bekannt, die Einsetzung von U-Ausschüssen erschweren zu wollen. Kommt es zu der Verfassungsänderung, wäre die AfD in Rheinland-Pfalz de facto von der Nutzung dieses Instruments ausgeschlossen.
Konkret soll das Quorum für die Einberufung von U-Ausschüssen von momentan einem Fünftel auf ein Viertel erhöht werden. Statt 21 Abgeordneten müssten dann künftig 26 Abgeordnete für einen U-Ausschuss stimmen – genau 2 mehr, als die AfD aufbringen kann. Die Grünen, als einzig andere Oppositionspartei im Mainzer Landtag, schließen eine Zusammenarbeit mit der AfD, die in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet wird, aus. Die AfD spricht gegenüber dem SWR von „Betrug am Wähler.“ Landesfraktionschef Jan Bollinger hatte bereits im März angekündigt, einen U-Ausschuss zum Thema Corona einsetzen zu wollen.
Als Begründung für ihren Vorstoß nennen CDU, SPD und Grüne „die Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit“ des Parlaments. Weiter heißt es, ein „bewusster Missbrauch“ von U-Ausschüssen könne nicht mehr ausgeschlossen werden. Der Name der AfD fällt in der Pressemitteilung nicht direkt. Die drei Fraktionen haben im alten sowie neuen Parlament die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit, um eine Änderung des Quorums in Artikel 91 der Landesverfassung durchzubringen. Die Änderung soll aber noch in dieser Legislatur erfolgen. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) sei informiert, um das Verfahren in die Wege zu leiten.
Kontrollinstrument der Opposition
„Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, ist eines der schärfsten Kontrollinstrumente der Opposition gegenüber der Regierung“, erklärt Antje von Ungern-Sternberg, Professorin für öffentliches Recht an der Uni Trier der taz. U-Ausschüsse ermöglichten unmittelbaren Zugriff auf Informationen in den Ministerien und ein effektives Kritisieren von Machtausübung. Faktisch dürfte dieses Kontrollinstrument nach einer Anhebung des Quorums in Mainz für die kommende Legislatur wegfallen – in einem Parlament, in dem die sich anbahnende Regierungskoalition aus CDU und SPD mit mehr als zwei Dritteln der Sitze von vornherein dominiert.
Wer eine Oppositionspartei gezielt von der Einsetzung abschneidet, liefe Gefahr, als „unsportlicher Wahl‚verlierer’“ zu erscheinen, der die verfassungsändernde Mehrheit zulasten einer erstarkten Minderheit ausnutzt, so von Ungern-Sternberg. Rein rechtlich erscheint ihr die geplante Verfassungsänderung hingegen unproblematisch. So würde das Recht auf Einsetzung von U-Ausschüssen nicht abgeschafft, sondern die notwendige Mehrheit lediglich auf ein Viertel erhöht, wie sie etwa auch im Bundestag gilt.
Das rheinland-pfälzische Parlament ist in den vergangenen Jahren schon mehrfach mit Vorstößen aufgefallen, die laut Präsident Hering das „Prinzip der wehrhaften Demokratie“ gegen Verfassungsfeinde umsetzen soll. Seit einer Änderung der Hausordnung wird ein Hausausweis für das Landtagsgebäude in Mainz nur noch nach einer „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ der Person durch Verfassungsschutz und LKA ausgestellt. Mitarbeitende der Parteien müssen ebenfalls seit Änderung des Abgeordnetengesetzes im Juli 2025 überprüft werden, um Staatsgelder erhalten zu können.
Wer der Überprüfung nicht zustimmt oder als „erwiesenermaßen verfassungsfeindlich“ durchfällt, dem werden staatliche Finanzierung und der Zutritt zum Gebäude verwehrt. Die AfD klagt momentan vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gegen das neue Abgeordnetengesetz.
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