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Tödliche Dosis: Thiopental wird als Mittel in der Sterbehilfe eingesetzt Foto: Simon Wohlfahrt/afp

Sterbehilfe in BelgienDer Wille, zu sterben

Belgien erlaubt, im Gegensatz zu Deutschland, die aktive Sterbehilfe. Wie ist das, Menschen in den Tod zu begleiten?

Bernd Müllender

Aus Lüttich und Eupen und St. Vith

Bernd Müllender

W ie ist das, einen Menschen zu töten? Catherine Roy, 68 Jahre alt, eine drahtige Frau mit kurzen dunklen Haaren, ist Anästhesistin und Palliativmedizinerin in einer Klinik im belgischen Lüttich. Bei der Frage zieht sie die Augenbrauen hoch, nickt kurz und schweigt erst mal. „Die Spritze geben, das ist schon ein Akt, sehr hart.“ Noch mal Pause, und etwas leiser weiter: „Der Patient geht sehr schnell, sehr friedlich. Bei mir ist da wirklich ein körperlicher Schmerz.“

Roy wird in der Folge sehr gewissenhaft über ihren Alltag berichten: Wie umgehen mit vielen todkranken PatientInnen, deren Angehörigen und der Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe? In Belgien spricht man ganz selbstverständlich von Euthanasie – in Deutschland ist der Begriff seit den Nationalsozialisten verbrannt. Beim Gespräch mit der taz sind zwei andere aus Roys Team dabei: die Palliativpflegerin Janine Notermans, 57, und der Psychologe Finn Claßen, 29. Claßen stammt aus der Nähe von Köln, ihn hat es liebesbedingt nach Belgien verschlagen. „In die Thematik musste ich mich als Deutscher erst mal einarbeiten.“

In Deutschland gibt es seit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020 das Recht auf assistierten Suizid. 1.200 Fälle der passiven Sterbehilfe gab es 2025, meist über die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) organisiert und begleitet. Allerdings agieren Ärzte häufig in einer Grauzone, weil die Verfassungsrichter das Recht auf passive Sterbehilfe nicht auf eine bestimmte Gruppe von Menschen – etwa unheilbar Kranke, wie in anderen Ländern – eingeschränkt haben. Und der Versuch des Gesetzgebers, einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, scheiterte 2023, weil sich der Bundestag im Kern nicht auf die Frage der Entkriminalisierung der Sterbehilfe einigen konnte.

Was lässt sich lernen von Belgien?

Ein neuer politischer Anlauf ist derzeit nicht absehbar, auch wenn der assistierte Suizid immer wieder Gerichte beschäftigt – so etwa 2024, als ein Berliner Arzt zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Was ließe sich lernen, wenn man ins Nachbarland Belgien schaut?

Belgien hat 2002 die aktive Sterbehilfe straffrei gestellt, seit 2014 sogar ohne Altersgrenze nach unten. Damit hat ausgerechnet das mehrheitlich katholische 11,5-Millionen-Einwohner-Land das liberalste Sterbehilfe-Gesetz der Welt. Mittlerweile sind mehr als 4 Prozent aller Sterbefälle in Belgien Euthanasiefälle. Das waren 2025 rund 4.500 Menschen, davon drei Viertel über 70 Jahre alt, Männer und Frauen in etwa gleich vertreten, Tendenz seit Jahren deutlich steigend.

Roy selbst war „anfangs sehr dagegen. Dafür habe ich doch nicht Medizin studiert, habe ich mir gesagt.“ Aber sie hat bald gelernt: „Ich begleite um die 150 Palliativpatienten pro Jahr, bei einigen wenigen können wir mit unseren Mitteln nicht mehr helfen.“ Schwester Janine Notermans ergänzt: „Anfangs gab es massig Gegenwind: in der Bevölkerung, auch bei Ärzten, vor allem in der Kirche. Das Motto: Das Leben ist heilig.“

Du musst noch ein letztes Mal fragen. Ja? Ja! Man schaut sich noch in die Augen, und die Spritze wird verabreicht. Das macht was mit einem.

Catherine Roy, Anästhesistin

„Wir mussten uns auch im Team über längere Zeit psychologisch vorbereiten“, sagt Roy. „Ich bin selbst gläubig, aber in Ausnahmefällen kann ich Sterbehilfe mit meiner Ethik verantworten. Als Erstes versuchen wir immer, die Lebensqualität zu verbessern.“ Der Moment selbst sei „in gewisser Weise aggressiv, so direkt. Du musst noch ein letztes Mal fragen. Ja? Ja! Man schaut sich noch in die Augen, und die Spritze wird verabreicht. Das macht was mit einem.“

Pflegerin Notermans: „Manchmal sagen die Patienten: ‚Sie sind meine Rettung.‘ Das trägt mich.“ Der Tod also als Rettung. „Wir gehen da sehr ehrfürchtig dran, wir radieren kein Leben aus.“ Der junge Psychologe Claßen: „Wir tauschen uns über jeden Patienten sehr intensiv, wertschätzend und gewissenhaft aus, immer wieder. Und ich bin froh, mit zwei so erfahrenen Frauen zusammenarbeiten zu dürfen.“

Wann ist ein Leben verwelkt? Blumen im Wartebereich eines belgischen Krankenhauses, in dem Sterbewillige begleitet werden Foto: Simon Wohlfahrt/afp

Die Regeln sind strikt

Manchmal sagen die Patienten: ‚Sie sind meine Rettung.‘ Das trägt mich

Janine Notermans, Pflegerin

Die Regeln für aktive Sterbehilfe sind strikt: Ein Sterbewilliger muss zurechnungsfähig sein, der Wunsch wiederholt geäußert, freiwillig, überlegt und ohne äußeren Druck entstanden sein. Vorbedingung ist zudem eine medizinisch ausweglose Situation mit anhaltendem physischem und/oder psychischem Leid ohne Chance auf Heilung oder Linderung. Unter bestimmten Umständen reichen auch vorzeitige schriftliche Erklärungen von Menschen, die später schwer dement geworden sind. Eine Handvoll solcher Fälle gibt es jedes Jahr.

Ärzte müssen Patienten über therapeutische und palliative Möglichkeiten informieren. Der Sterbewunsch muss schriftlich aufgesetzt und unterschrieben sein. Danach ist ein zweiter Arzt zu konsultieren, in manchen Situationen auch ein dritter. Und es muss „eine angemessene Zeit“, meist ein paar Wochen, zwischen erklärtem Sterbewunsch und der Sterbehilfe vergehen. Und: Jeder Mediziner kann einen solchen Wunsch ablehnen, sogar jeder Apotheker den Verkauf des Medikaments. Der Wirkstoff heißt Thiopental, ersatzweise Propofol.

Jede praktizierte Tötung auf Verlangen muss zudem einem 16-köpfigen Ethikkomitee gemeldet werden. In 23 Jahren sind erst zwei Zweifelsfälle bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, weil es nachträglich formale Unklarheiten gab. Beide Verfahren wurden eingestellt.

Keine Altersgrenze nach unten in Belgien

2014 wurde in Belgien jede Altersbeschränkung für die aktive Sterbehilfe aufgehoben. Das sorgte erneut für hitzige Debatten. Einer der Initiatoren war der Politiker Jean-Jacques De Gucht von den flämischen Liberalen: „Wenn wir als Gesellschaft erkennen, dass Leiden keine Altersgrenze kennt, müssen wir auch zurechnungsfähigen Minderjährigen die Möglichkeit bieten, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen“, so De Guchts Position.

Bei Minderjährigen braucht es in jedem Fall eine ausdrückliche Zustimmung der Eltern und ein erweitertes Genehmigungsverfahren. Allein psychisches Leid als Grund ist bei Jugendlichen ausgeschlossen. Skeptiker rechneten mit einem Dutzend Sterbefälle bei Teenagern pro Jahr. Die Bilanz: In elf Jahren waren es gerade mal fünf. Und bis heute waren keine Kinder unter 14 Jahren darunter.

Bei jedem Sterbewilligen ist es anders. Aber manches ist stets gleich: „Wir überlegen immer, wie kann man sonst helfen, lindern“, sagt Claßen, „aber so heilig das Leben ist, so heilig ist mir der freie Wille zum Sterben.“ Palliativschwester Notermans befürchtet, der assistierte Tod werde irgendwann ökonomisch betrachtet. Wenn eine Behandlung zu lang, zu teuer sei, „dann heißt es vielleicht: Ach, wir haben ja noch die Spritze.“ Und es werde jemand womöglich vorschnell zur Sterbehilfe gedrängt, um die Kassen zu schonen.

Thiopental ist ein Barbiturat. Alternativ wird Propofol verwendet Foto: Simon Wohlfahrt/afp

100 bis 150 Euro pro Spritze

Bis November 2025 war die Sterbehilfe eine Gratisleistung der Ärzte, seitdem ist „eine kleine Entschädigung“, so formuliert es Roy, von den Krankenkassen vorgesehen. „Also gibt es nicht die Gefahr der Kommerzialisierung des Aktes.“ Die Sterbewilligen müssen etwa 100 bis 150 Euro für die Spritze zahlen.

Das Gesetz verlangt keinen belgischen Pass oder Wohnsitz. Im Süden, bei Mons, kommen auch Franzosen zum Sterben über die Grenze, 2025 waren es 110 von insgesamt 123 AusländerInnen, die zu diesem Zweck nach Belgien kamen. Auch Roy erlebte „immer mal wieder Anfragen. Ich habe mal einen Vortrag in Deutschland gehalten, am nächsten Tag stand das Telefon nicht still. Aber wir haben uns geschworen: kein Sterbe-Tourismus.“

Man kann nicht einfach das Krankenhaus aufsuchen und um Sterbehilfe bitten. Ohne eine lange Begleitung geht nichts. Psychologe Claßen erklärt: „Wenn jemand aus Hamburg anruft, macht das ethisch keinen Sinn zu sagen, dann kommen Sie mal vorbei … Wir kennen die Krankengeschichte und den Verlauf ja nicht. Man muss jemanden lange intensiv begleiten.“

In vielen Ländern ist die Tötung auf Verlangen strafbewehrt: Bis zu fünf Jahre Haft gibt es für aktive Sterbehilfe in Deutschland und Österreich. In Großbritannien wird Euthanasie sogar mit Mord gleichgesetzt.

Auch in Belgien ist das Thema nicht tabufrei. Schon das Krankenhausteam in Lüttich zu finden, war kompliziert. Jemanden, der nachträglich über Sterbehilfe bei nächsten Angehörigen sprechen will? Erst recht schwierig. Alle Kontakte in Belgien, auch große Arztpraxen, zusammen mehr als ein Dutzend, winkten ab: Man wisse niemanden … Nein, keine Ahnung … Andere antworteten erst gar nicht auf die taz-Anfrage. Zufallspech, Scham, Selbstschutz? Erst die Anfrage bei einer Palliativhilfe half weiter.

Die Geschichte von „Opa Dieter“

Von dort kam auch der Kontakt zur Familie Kehl. Die Kehls wohnen mit drei Generationen in einem großen Haus mit Garten in der Eupener Unterstadt am Rand der vorbeirauschenden belgischen Weser: Witwe Claudia (65), früher Frisörin, Tochter Hannah (40) mit ihrem Mann, Hannahs Bruder Tim und dessen Frau. Hannahs Kinder, acht und elf Jahre alt, hören unserem Gespräch, weitgehend ins Spielen versunken, gelegentlich zu. „Die wissen über alles Bescheid mit Opa Dieter“, sagt Oma Claudia.

„Opa Dieter“ entschied sich 2015 für Sterbehilfe. „Wir haben eine vererbliche ALS-Krankheit in der Familie“, berichtet Lehrerin Hannah. „Mein Vater bekam die erste Diagnose, da war ich 15, also vor 25 Jahren.“ Er war gerade Anfang 40. Höchstens fünf Jahre, hätten die Ärzte gesagt, „aber er hat durch seinen Kampfgeist über 15 Jahre durchgehalten.“ Das letzte Jahr, 2013/14, habe er fast bewegungslos im Rollstuhl verbracht.

Die Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ist eine unheilbare Nervenerkrankung mit fortschreitenden Muskellähmungen. Bei manchen beginnt das Muskelversagen im Mund, sodass sie nicht mehr schlucken können, bei anderen sind es die Beine, bei Dieter Kehl waren es die Arme.

Hannah Kehl: „Papa war wirklich ein Phänomen, nie verbittert oder aggressiv. Den Rollstuhl hat er zuletzt mit dem Mund bedient. Aber er hatte oft Panik. Seine größte Angst war es, zu ersticken.“ Zuletzt habe er nur noch bewegungslos mit Sauerstoffmaske da gesessen. Die Mutter: „Ich habe an dem Sterbewunsch lange geknabbert, aber letztlich akzeptiert. Ich habe ja gesehen, wie sehr er sich quälte im letzten Jahr.“

„Halt, das geht jetzt nicht, habe ich gedacht“

Ihr Mann, erzählt Claudia Kehl, habe am Tag X vorher unbedingt noch duschen wollen, „alles piekfein und ordentlich. Als wäre es ein normaler Tag.“ Der Moment, die Spritze: „Es geht schnell, hieß es“, sagt Hannah, „ich dachte, eine Minute oder zwei. Und dann waren es nur Sekunden. Halt, das geht jetzt nicht, hab ich gedacht. Ich wollte eigentlich noch was sagen …“ Was? Sie zögert. „Dass er der beste Papa der Welt war, dass ich unwahrscheinlich stolz auf ihn war, ja …“

„Danach“, sagt Hannah, „sind wir von einem Psychologenteam aufgefangen worden. Es kam die schlimmste Nacht meines Lebens. Der Schmerz war so stark. Der Gedanke, die Mama ist jetzt Witwe …“

Die Kirche in Belgien wehrte sich lange heftig gegen die aktive Sterbehilfe, bis hin zum aktiven Widerstand: Im katholischen Seniorenheim im flämischen Diest war 2011 alles vorbereitet für eine 74-Jährige mit Krebs im Endstadium. Dann ließ das Haus den Sterbehilfe-Arzt kurzerhand nicht hinein. Die Frau musste in die Wohnung der Tochter gebracht werden, der Abschiedsprozess ein zweites Mal eingeleitet werden – eine unnötige Belastung.

Ein Zivilgericht in Leuven entschied danach, das Pflegeheim hätte sich nicht in die Beziehung zwischen der Patientin und dem Arzt einmischen dürfen. Der Heimträger wurde zu 6.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Die Haltung der Kirche hat sich gewandelt

Die Haltung der Kirche, sagt die Medizinerin Roy, habe sich inzwischen deutlich geändert. „Der Bischof aus Lüttich hat das jetzt offiziell abgesegnet: Wenn es der Wunsch ist, zu sterben, dann gehen wir den Weg bis zum Ende mit.“ In einer Erklärung der Bischöfe hieß es ausdrücklich noch 2002, Euthanasie sei „ein Rückschritt für die Zivilisation“, 2019 ließen sie wissen: „Wir respektieren die Gesetze, die in einem Rechtsstaat verabschiedet werden.“

Bei Roys erster Patientin, 2013, habe es vorher „besonders viele Gespräche gegeben, auch mit einem Priester. Die Frau ist mir noch um den Hals gefallen kurz davor und hat sich bedankt. Da wusste ich, es ist richtig so.“ Kein Fall ist wie der andere: Eine Patientin wollte vorher noch die Kommunion. Als Roy kam, habe sie gesagt: „Nee, ich hab es doch überlegt, lieber keine Kommunion, nicht dass da noch wer böse ist auf mich.“ Ein anderes Mal sollte es häusliche Sterbehilfe geben. Veto des Ehemannes: „Wenn das hier zu Hause passiert, verkaufe ich das Haus. Hier lebe ich nicht weiter.“

Und ja, Sterbehilfe kann auch bizarre Momente haben. Roy: „Einmal habe ich danach die Familie allein gelassen, bin dann zurück, alle weinten. Plötzlich bimmelte ein Handy auf dem Tisch: „Anruf Jesus“ stand auf dem Display. Ich denk, huch, weiß der schon Bescheid? Aber Jesus hieß nur der Freund der Tochter.“

Mit 32 die Diagnose Brustkrebs

Im südbelgischen Eifelstädtchen St. Vith leben die Eheleute Fassbender in einem kleinen schmucken Reihenhaus. Monika Fassbender, 69, früher Kundenberaterin bei einer Krankenkasse, spricht über die Krankengeschichte ihrer Tochter. „Svenja bekam mit 32 die Diagnose Brustkrebs.“ 2016 war das.

Die schlanke Frau atmet tief durch. „Svenja hatte direkt Metastasen in der Leber. Ihr wurde gleich sehr klar gesagt, dass sie an dieser Krankheit sterben wird.“ Es folgten Chemo, ein Auf und Ab, immer Sorgen, neue befallene Körperteile. „Aber sie ist immer noch gern als Erzieherin arbeiten gegangen. Und hat immer gesagt, ich werde weiterkämpfen. Und gleich dazu: Wenn es nicht mehr geht, will ich Euthanasie.“

Irgendwann im Jahr 2019, drei Jahre später, hatte die Tochter einen epileptischen Anfall, der Notarzt kam. „Sie hatte Metastasen im Kopf, die geblutet haben.“ Die junge Frau bekam die Ansage, es würden ihr kaum mehr als „noch ein oder zwei Wochen bleiben“. Svenja zog zu den Eltern in die beengte Wohnung. Nachbarn halfen bei der Hausarbeit, kochten abwechselnd jeden Tag. Der Hausarzt befand: „Nach den Bildern von ihrem Kopf müsste sie längst tot sein.“ Svenja bekam Besuch vom Bestatter, „hat mit dem die eigene Totenmesse besprochen, wer was sagen soll, wer Lieder aussuchen soll“. Der Eifelaner Klang der Fassbenders nimmt dem Thema etwas Schwere.

Nach sechs Wochen ging es nicht mehr. Der Hausarzt schlug ein Hospiz vor. „Erst fühlte es sich für mich so falsch an: Ich gebe mein Kind weg, obwohl es mich doch braucht!“ Der Arzt habe gesagt: „Frau Fassbender, machen Sie das. Sonst liegen Sie auch bald flach.“ Monika Fassbender bezog ein Gästezimmer im Hospiz. „Das war eine Topversorgung. Hospiz war die beste Entscheidung, die wir treffen konnten.“

Svenja war leidenschaftlicher Fußballfan. Vater und Tochter fuhren immer zu Spielen der belgischen Nationalelf. Einmal sind sie zu acht in einem kleinen Bus inklusive Chauffeur und der Hospiz-Ärztin nach Brüssel gefahren. Belgien hat gewonnen an dem Abend.

„Mama, ich kann nicht mehr“

Bald danach habe Svenja gesagt: „Mama, ich kann nicht mehr. Ich will endlich sterben. Im Hospiz wurde sie dann sediert, sie schlief, das machte es einfacher. Wir waren alle dabei, bis auf meinen Mann, der konnte das nicht.“ Er will auch heute nicht mit der Presse reden.

Merkt man den Moment denn? „Ja.“ Obwohl sie doch tief schlief? „Es ist wie ein letztes kurzes Zucken. Uns brauchte niemand zu sagen, jetzt ist sie tot. Wir haben es alle gesehen.“ Sie schweigt einen Moment. „Mit dem Gedanken, dass eine Tochter nicht mehr da ist, geht man jeden Tag ins Bett und steht damit auf. Und mein Mann geht fast jeden Tag zum Friedhof.“

Svenjas heute 15-jährige Tochter, damals 8, weiß nichts vom Freitod ihrer Mutter, sie soll erst später davon erfahren. Die Eltern Fassbender sind sehr katholisch. Der Glaube stehe der Sterbehilfe nicht entgegen, sagt die Mutter. „Für mich gibt es nur den liebenden Gott. Und der will nicht, dass wir leiden.“ Aber heißt es nicht, nur Gott darf Leben nehmen? „Das ist Korinthenkackerei.“

Der Hausarzt kam in der Mittagspause

Nicht immer geht es geschmeidig und würdevoll. Einmal, erzählt Roy, wollte ein austherapierter Patient aus dem Krankenhaus nach Hause, um dort zu sterben. „Da kam der Hausarzt in der Mittagspause angefegt, fragte nach den Papieren, hat die Spritze rausgeholt, und zack. In zehn Minuten war alles vorbei. Und alle waren massiv geschockt.“ Psychologe Finn Claßen: „Das kann man nicht machen. Die Vorarbeit ist so wichtig, die Begleitung.“ Schwester Notermans: „Es muss so viel an die Ummantelung gedacht werden.“

Catherine Roy hat in zwölf Jahren fünfmal Sterbehilfe geleistet. „Ich helfe mir jetzt damit, das Mittel in den Tropf zu geben, den Hahn aufzudrehen, mich dann diskret zurückzuziehen und den Patienten mit Familie allein zu lassen.“ Das sei für sie leichter, als aktiv die Spritze selbst zu setzen. Und alles passiert immer morgens, sagt sie, damit es hinter einem liegt und damit der Patient nicht lange warten muss. „An so einem Tag mache ich nichts anderes mehr.“

Monika Fassbender sagt heute: „Svenjas Entschluss habe ich nie infrage gestellt. Aber jeden Tag genossen, an dem ich noch stundenlang ihre Hand halten konnte.“ Manche Leute fragten sie heute noch, „wie hast du das ausgehalten? Oder sie wechseln die Straßenseite, weil sie nicht wissen, was sie sagen sollen“. Aber die Trauer, sagt Monika Fassbender, „wäre genauso gewesen ohne diesen Schlussakkord“.

* Alle Namen wurden auf Wunsch der Betroffenen geändert.

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1 Kommentar

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  • Die Thematik ist sehr, sehr schwierig und hochkomplex. Ich persönlich finde jedoch, aus ärztlicher Sicht ist bei aktiver Sterbehilfe - also der direkten Verabreichung tödlicher Medikamente mit dem expliziten Ziel der Herbeiführung des Todes - durch den Arzt oder die Ärztin eine fundamentale Grenze überschritten. Das ist natürlich abzugrenzen von der Einstellung einer Therapie (z.B. dem Verzicht auf eine Magensonde oder auf eine Beatmung) oder der Inkaufnahme einer Lebensverkürzung als Nebeneffekt (z.B. der Verabreichung von Morphin im Sterbeprozess).

    Ich kann den Sterbewunsch von terminal kranken Patient*innen durchaus nachvollziehen. Der Gedanke jedoch, als Arzt im Zweifel Patient*innen töten zu müssen, wäre für mich persönlich unerträglich, und ist für mich tatsächlich auch nur schwer mit dem "primum non nocere"-Grundsatz vereinbar. Das soll natürlich nicht die Menschen abwerten oder diffamieren, die hier dargestellt werden und das hier durchaus reflektiert beschreiben, ich sehe aber durchaus die Gefahr eines Dammbruches und des daraus folgend allzu leichtfertigen Rückzuges in den Tod als Ausweg aus einer schwierigen - auch ökonomisch schwierigen - Situation.