Entschädigung für Nazi-Verbrechen: Der Kampf um Gerechtigkeit fürs Massaker von Distomo
Italiens Oberster Gerichtshof bekräftigt die Möglichkeit ausländischer Nazi-Opfer, in Italien zu klagen und deutsches Eigentum zu pfänden.
Kann Deutschland in Italien in Haftung genommen werden, um griechische Nazi-Opfer und ihre Nachfahren zu entschädigen? Italiens Justiz meint: Ja, das geht.
Wie jetzt bekannt wurde, entschied Italiens höchstes Gericht, der Kassationsgerichtshof in Rom am 9. April, dass ausländische Opfer nationalsozialistischer Verbrechen weiterhin ihre Ansprüche in Italien einklagen können – auch wenn die Taten nicht in Italien begangen wurden. Um Entschädigungen zu zahlen, kann deutsches staatliches Eigentum gepfändet werden, zum Beispiel in Italien greifbares Eigentum der Deutschen Bahn.
Damit hält Italiens Justiz an ihrem Kurs auch gegen die eigene Regierung fest. Nach dem deutsch-italienischen Entschädigungsabkommen von 1962 stellten sich alle Regierungen in Rom auf den Standpunkt, Deutschland habe alle Ansprüche aus der Zeit des Nationalsozialismus abgegolten. Mehr noch: Es greife das Prinzip der „Staatenimmunität“, nach dem Privatbürger nicht den deutschen Staat verklagen können, da solche Fragen allein zwischen den Staaten zu regeln seien.
Italiens Justiz warf diese Sicht in zahlreichen Entscheidungen über den Haufen. Für sie gilt: Bei schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit steht der Schutz der Menschenrechte über der Staatenimmunität. Zwar verwarf der Europäische Gerichtshof auf Klage Deutschlands im Jahr 2012 diese Position – doch bis hoch zum Verfassungsgericht erfuhr sie immer wieder Bestätigung in Italien.
Das Massaker von Distomo ist ins Gedächtnis eingegraben
2022 versuchte die Regierung – damals unter Ministerpräsident Mario Draghi –, mit einem Dekret aus dieser Zwickmühle zu kommen: Sie legte einen mit ca. 60 Millionen Euro dotierten Fonds auf. Mit anderen Worten: die italienischen Nazi-Opfer werden seitdem von Italien, nicht von Deutschland entschädigt; weitere private Klagen gegen Deutschland sind damit nicht mehr zulässig.
Doch dieser Fonds greift nur für Nazi-Verbrechen auf italienischem Territorium. Damit wären die Nachfahren der Opfer des Massakers in dem griechischen Dorf Distomo, die in den Vorjahren in Italien auf Schadenersatz durch Deutschland geklagt hatten, leer ausgegangen, auch wenn Italiens Gerichte ihnen recht gegeben hatten. Doch in dem Urteil des Kassationsgerichts vom 9. April heißt es jetzt, dass sie in Italien weiter gegen Deutschland klagen können. „Historische Entscheidung“ titelte die Athener Tageszeitung Dimokratia.
Das Massaker von Distomo hat sich tief in das kollektive Gedächtnis der Griechen eingegraben. 218 Frauen, Kinder und Männer wurden als Vergeltung für einen Hinterhalt griechischer Partisanen am 10. Juni 1944 in dem 163 Kilometer nordwestlich von Athen gelegenen Dorf mit seinen damals 1.650 Einwohnern durch eine SS-Einheit hingerichtet.
1997 erließ das örtliche Landgericht Livadeia das Urteil Nr. 137, das den Nachfahren der Opfer der Nazi-Gräueltaten in Distomo eine Entschädigung von 9,5 Milliarden Drachmen (umgerechnet rund 28 Millionen Euro) zuspricht. Deutschland legte Revision dagegen ein. Der Oberste Gerichtshof in Athen wies die Revision jedoch zurück. Dies machte den Weg für mögliche Pfändungen von Vermögenswerten des deutschen Staates in Griechenland frei, falls Berlin nicht zahlt.
Griechenland fordert über 300 Milliarden Euro Reparationen
Gezahlt hat Deutschland tatsächlich bis heute nicht – aber das Urteil konnte trotzdem nicht vollstreckt werden. Denn dafür bedarf es wiederum eines Erlasses durch den griechischen Justizminister, und kein Justizminister hat das bislang getan. Daher brachten die Nachfahren der Distomo-Opfer ihre Forderungen vor die italienischen Gerichte.
150 Ortschaften, wo die Nazis ähnlich wüteten, sind in Griechenland offiziell als „Märtyrerdörfer“ anerkannt. Sie alle erhoffen sich vom italienischen Urteil, ihre Entschädigungsforderungen doch noch geltend machen zu können.
Nahezu eine Million Menschen starben während der NS-Besatzung zwischen 1941 und 1945 in Griechenland, das Land war total zerstört, archäologische Schätze wurden gestohlen. Griechenland hat Reparationsforderungen an Deutschland nie aufgegeben. Ein parteiübergreifender Beschluss im Athener Parlament vom 17. April 2019 fordert, „alle notwendigen diplomatischen und juristischen Schritte“ vorzunehmen, um die offenen Zahlungen „bis zur völligen Erfüllung aller (griechischen) Ansprüche“ einzufordern. Die betragen laut eines Gutachtens des Athener Rechnungshofes 309,5 Milliarden Euro – die seither aufgelaufenen Zinsen nicht inbegriffen.
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