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Reform zur VorratsdatenspeicherungZeitdruck als Katalysator

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Sollte das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommen, drohen verzögerte Ermittlungen. Sind die Daten nur kurz verfügbar, ist hingegen Eile angesagt.

Mehr zeitdruck, mehr Erfog bei den Ermittlungen? Foto: Julian Stratenschulte/dpa

S eit rund zwanzig Jahren wird in Deutschland und der EU über eine Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten diskutiert. Schon zwei Mal wurde sie eingeführt, 2008 und 2015, schon zwei Mal wurde sie von Gerichten als unverhältnismäßig beanstandet: beim ersten Mal vom Bundesverfassungsgericht, beim zweiten Mal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Nun plant die schwarz-rote Bundesregierung einen dritten Anlauf. Diesmal sollen keine Telefondaten gespeichert werden, sondern nur die IP-Adressen, die bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben werden. Dieser begrenzte Ansatz entspricht den EuGH-Vorgaben und dürfte Bestand haben, falls es zu Klagen kommt.

Die Polizei bejubelt jetzt einen lange geforderten Durchbruch. Tatsächlich ist bei Internetkriminalität die Zuordnung der benutzten IP-Adressen zu realen Personen der zentrale Ansatz der Strafverfolgung.

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Allerdings war die Polizei auch in der Zwischenzeit nicht untätig. Da die IP-Adressen bei vielen Internetfirmen nur sieben Tage gespeichert werden, mussten die Ermittler ihre Abläufe sehr beschleunigen. Das gelang der Polizei – in über 75 Prozent der Fälle kam sie inzwischen rechtzeitig. Solange es keine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen gab, ging die Polizei also nicht leer aus, sondern musste schneller arbeiten. Das ist nicht unbedingt ein Nachteil, insbesondere wenn es um Ermittlungen wegen Kinderpornografie geht und so Kinder in Not schneller gerettet werden konnten.

Es ist leider zu befürchten, dass sich die Polizei nach Einführung der dreimonatigen Zwangsspeicherung der IP-Adressen wieder mehr Zeit lassen wird. Denn sie muss nicht mehr binnen Tagen bei den Internetfirmen nachfragen, wem eine bestimmte IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit zugeteilt war.

Dass diese Befürchtung nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt die Auswertung beschlagnahmter Computer. Sie dauert meist mehrere Monate, teilweise sogar länger als ein Jahr. Ohne Zeitdruck gibt es Schlendrian.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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