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Fall Collien FernandesPresserechtliche Haarspalterei als letztes Mittel

Kommentar von

Johannes Eisenberg

Der Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich gegen die Berichterstattung des „Spiegels“. Dabei will er nur vom Kern des Vorwurfs ablenken.

Solidarität für Collien Fernandes: Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin am 22. März Foto: Fritz Engel/zenit

D as Publikum wartet in der Causa Fernandes/Ulmen auf einen Entscheid über Christian Ulmens Unterlassungsantrag gegen den Spiegel. Der hatte vor etwa einem Monat in seiner Titelstory berichtet, der Schauspieler habe auf Social Media über Fake Accounts seiner Ex-Frau Collien Fernandes Bilder verbreitet, die eine Frau beim Sex zeigen. Der Betrachter der Videos musste annehmen, sie zeigten Fernandes.

Die Veröffentlichung beschäftigt Politik und Medien, ist von überragendem öffentlichem Interesse und beschleunigt ein Gesetzgebungsverfahren gegen Deepfakepornos. Ulmens Anwalt setzt dagegen die Behauptung, die Berichterstattung sei einseitig und schon deshalb rechtswidrig. Die Leitmedien berichten nachfolgend stets mit der Einschränkung, es gälte für Ulmen die Unschuldsvermutung, dieser wehre sich gerichtlich gegen die Vorwürfe. Das Landgericht Hamburg verbreitete Ende März eine Pressemeldung, nach der Ulmen dem Spiegel unter anderem verbieten lassen wolle, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfakevideos, die Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.

Ich konfrontierte daher seinen Anwalt: „Hat Ulmen Accounts, Konten oder Social-Media-Profile betrieben ohne Wissen der Fernandes, die beim Betrachter den Eindruck erweckten, diese und deren Inhalte stammten von Fernandes? Sind von Ulmen über diese Accounts, Konten oder Social-Media-Profile pornografische Aufnahmen, die beim Betrachter den Eindruck erweckten, sie zeigten Fernandes bei sexuellen Handlungen, verbreitet worden?“

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Eine Antwort erhielt ich nicht. Mit anderen Worten: Ulmen bestreitet öffentlich – präzise nachgefragt – das beschriebene Vorgehen nicht. Dabei handelt es sich um den Kernvorwurf des Spiegel-Artikels. Stattdessen macht er einen Ausweichschritt und will lediglich die Eindruckserweckung verbieten, über die Fake Accounts seien Videos verbreitet worden, die tatsächlich Fernandes zeigen.

Leitmedien relativieren Ulmens Schuld

Im Äußerungsrecht galt früher, dass es nicht dazu dient, Haarspaltereien als Gegenpropaganda zu betreiben. Zwar hat der Spiegel-Artikel bei mir als Leser nicht den Verdacht erweckt, Ulmen habe selbst Videos von Fernandes hergestellt oder verbreitet. Aber selbst wenn: Das wäre im Verhältnis zu dem, was er nicht bestreitet, eine Bagatellabweichung.

Denn wenn der Betrachter der Posts glaubte, die Darstellerin sei Fernandes, dann trifft das deren Rechtssphäre so tief wie ein Video von ihr. Diese Abweichung rechtfertigte nicht, dass „Tagesschau“, DLF und andere Leitmedien über den Vorgang nur mit schuldrelativierenden Hinweisen auf Erklärungen von Ulmens Anwalt oder die Unschuldsvermutung berichten.

Diese Einschränkungen enthalten nämlich den Verdacht, dass Fernandes möglicherweise gelogen hat. Genau das soll das Wahrnehmungsergebnis der Gegenkampagne von Ulmen sein. Darauf kommt es ihm an: Die Berichterstattung mit seinen Ausweichbewegungen zu kontaminieren und vom Kern des Vorwurfs abzulenken.

Wenn in diesem Fall, was absehbar ist, das Landgericht Hamburg sich nicht auf das Blendwerk von Ulmens Anwalt einlässt, trauen sich Medien dann, über die Sache und nicht über die Unschuldsvermutung zu berichten?

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Johannes Eisenberg ist Strafverteidiger und Anwalt für Presserecht. Er vertritt die taz in presserechtlichen Fragen.
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1 Kommentar

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  • Danke für Ihre Berichterstattung. Was ist mit dem Herrn Ulmen los, und was mit der von ihm beauftragten Kanzlei? Beide könnten sich sachdienlicher und wahrhaftiger verhalten. Schwaches Bild.