US-Flüchtlingsdeal mit Uganda: Abschiebung ins Ungewisse
Die USA schieben Asylsuchende nach Afrika ab – unter anderem nach Uganda. Beteiligt: Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Manche Betroffene wehren sich.
Es war noch tief in der Nacht, als am 1. April auf der Landebahn von Ugandas internationalem Flughafen Entebbe acht aus den USA abgeschobene afrikanische Asylbewerber aus einem Flugzeug stiegen – und es waren gar keine Ugander.
Die acht sind die ersten, die aufgrund eines Abkommens nach Uganda kommen, das Ugandas Regierung mit der US-Regierung im Juli 2025 unterzeichnet hat. Demnach nimmt Uganda aus den USA insgesamt 506 abgelehnte Asylbewerber auf, die „zögerlich sind oder Bedenken haben, in ihre Heimatländer zurückzukehren, wo sie Folter, Grausamkeiten, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein könnten“, heißt es in einer Erklärung des ugandischen Außenministeriums. Uganda habe der US-Anfrage entsprochen, als „sicherer Drittstaat“ diese Menschen aufzunehmen.
Uganda ist für seine Willkommenskultur weltweit bekannt. Zwei Millionen Geflüchtete beherbergt es, mehr als jedes andere Land Afrikas. Die meisten stammen aus umliegenden Krisenregionen: aus der DR Kongo, Südsudan, Eritrea, Somalia, Sudan oder Burundi. In Uganda erhalten sie unkompliziert einen unbegrenzten Flüchtlingsstatus sowie eine Arbeitserlaubnis, viele sind schon ein halbes Leben lang hier.
Ugandas Präsident Yoweri Museveni stellte in den Verhandlungen seinem US-Amtskollegen Donald Trump Bedingungen. Die Betroffenen dürfen keine kriminelle Vergangenheit haben, sie sollen sich freiwillig abschieben lassen sowie afrikanischer Herkunft sein. Der offensichtliche Grund: In Ugandas Hauptstadt gibt es eritreische, sudanesische, kongolesische Restaurants, Fahrschulen, Kindergärten oder Apotheken, eine geschäftstüchtige Mittelklasse ist unter den Geflüchteten entstanden. Da finden viele Afrikaner in ihren Gemeinschaften einen Job oder haben gar Verwandte oder Bekannte hier. Integration wird damit einfacher.
„Ziel ist es, Menschen Angst und Druck zu machen“
Ugandas Regierung versichert in ihrer Erklärung, dass die Abgeschobenen einen Flüchtlingsstatus mit permanentem Bleiberecht und Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie dies möchten. Ansonsten können sie sich an die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Uganda wenden, um Hilfe zu erhalten, um in ihr Heimatland zurückzukehren.
Von einer „freiwilligen“ Abschiebung kann in der Regel jedoch nicht die Rede sein. In einem New Yorker Gerichtssaal kämpft derzeit ein Senegalese, der aus Sicherheitsgründen Modou genannt wird, gegen seine drohende Abschiebung nach Uganda – ein Land, das er nicht kennt, in dem er noch nie war und wo seine Zukunft ungewiss ist: „Das Ziel ist es, den Menschen Angst und Druck zu machen, um sie schnell aus dem Land zu vertreiben“, erklärt Modous Anwältin Stefi Bastiaensz gegenüber der taz.
Unter diese Strategie fallen ihrer Meinung nach auch die Vereinbarungen mit sogenannten sicheren Drittstaaten wie Uganda, sogenannte ACA (Asylum Cooperative Agreements). In Afrika haben seit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus Anfang 2025 Ghana, Südsudan, Eswatini und die Demokratische Republik Kongo abgeschobene Asylbewerber aufgenommen – zum Teil Menschen aus Asien und Lateinamerika, die noch nie in Afrika waren. Auf taz-Anfrage, wie viele solche Abkommen geschlossen wurden, antworten bislang weder das Weiße Haus noch das Heimatschutzministerium.
„Es handelt sich nicht nur um ein oder zwei Länder; wir wissen, dass die Regierung Woche für Woche Dutzende weiterer Abkommen unterzeichnet, um die Abschiebungen zu intensivieren“, so Sarah Mehta von der Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union). „Wir beobachten hier einen Versuch der Regierung, die üblichen Kanäle zu umgehen und allzu oft auch das Gesetz, um Menschen so schnell wie möglich festzunehmen, zu inhaftieren und abzuschieben.“
Alle aufgelisteten Asylgründe zählten letztlich nicht
Auch dem 27-jährigen Senegalesen Modou ist es so ergangen. Er war 2024 über den weiten, langwierigen und teuren Weg über Lateinamerika in die USA gelangt. Aus seinem Heimatland, so beschreibt es die Anwältin, musste er fliehen, da er jemanden eines anderen Glaubens geheiratet hatte und ihm dort mit Verfolgung und Gewalt gedroht wurde. Senegal gilt unter anderem in Deutschland als sicheres Herkunftsland.
In den USA angekommen, wurde Modou von der texanischen Landesregierung per Bus nach New York gebracht. Dort lebt er seither in einer Notunterkunft. Freiwillige und gemeinnützige Organisationen unterstützen die Menschen dort mit Essen, Kleidung und anderen Dingen.
In den vergangenen zwei Jahren in der Notunterkunft hat Modou Beweise gesammelt, die belegen sollten, dass sein Asylgesuch rechtens sei. In seinem Asylantrag hat er die Gewalt und die Morddrohungen gegen ihn akribisch geschildert und seine Darstellung mit medizinischen und behördlichen Unterlagen, Urkunden, Presseartikeln sowie Zeugenaussagen von Familie und Freunden untermauert.
Doch am Ende war all das nutzlos. Die US-amerikanische Einwanderungsbehörde ICE stellte im Januar einen Antrag, Modous Asylantrag abzuweisen. Sein Asylgesuch solle nicht in den USA verhandelt werden, sondern in Uganda. Anwältin Bastiaensz hatte daraufhin zehn Tage Zeit, um das zu verhindern. Vor Gericht ging es also jetzt nicht mehr um die Gefahren, die ihren Mandanten im Senegal erwarten würden, sondern warum eine Abschiebung nach Uganda rechtswidrig sei.
Langwierige juristische Verfahren
In ihrer Argumentation gegenüber den Richtern führt Anwältin Bastiaensz an, dass Uganda weder über die finanziellen Mittel noch über die erforderliche Unterstützung verfüge, um die bereits im Land befindlichen Flüchtlinge und Asylsuchenden zu ernähren und unterzubringen – geschweige denn neue Asylsuchende. Folglich sei die Einstufung Ugandas als „sicherer Drittstaat“ ungültig.
Diese Argumentation allerdings lehnte der zuständige Richter ab. Er sei nicht befugt, die Gültigkeit einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen den USA und Uganda zu beurteilen. Nur der Supreme Court könne das.
Dies, sowie der Druck der US-Regierung auf Asylrichter, sollten diese sich gegen Regierungsvorgaben stellen, habe es laut Bastiaensz nahezu unmöglich gemacht, gegen Abschiebung in Drittstaaten rechtlich vorzugehen: „Egal, was ich versucht habe, egal, wie sehr wir uns auch gegen eine Verlegung des Asylgesuchs nach Uganda ausgesprochen haben, es wurde nicht wirklich gehört.“
Der Fall Modou zieht Kreise. Im Februar hat Anwältin Bastiaensz trotz der geringen Chancen Berufung eingelegt. Immerhin, bis zu einem neuen Verhandlungstermin bleibt ihr Mandant vorerst in New York.
Drastische Mittelkürzungen der USA machen sich bemerkbar
Unterdessen bereitet sich Uganda für die Ankunft weiterer Migrant*innen aus den USA vor. Rund 500 Menschen sollen in diesem Jahr noch dorthin abgeschoben werden, so geht es aus internen Dokumenten hervor, die die taz einsehen konnte. Der Abschiebedeal, der zwischen den Präsidenten beider Länder quasi am Telefon vereinbart wurde, bleibt in Uganda unter Verschluss. Weder das Parlament noch die Öffentlichkeit hat das Abkommen je zu Gesicht bekommen.
Dies schürte von Anfang an Zweifel, zumal die US-Regierung Uganda im vergangenen Jahr mit Zolltarifen, Visarestriktionen und der Streichung von Hilfsgeldern enorm unter Druck gesetzt hat. Der Spielraum, US-Abschiededeals abzuschlagen, ist für afrikanische Regierungen gering – ja fast nicht vorhanden.
Die drastischen Mittelkürzungen der US-Regierung an UN-Agenturen, die nicht nur in Ugandas Flüchtlingslagern Hilfe leisten, sondern auch Ugandas Programme gegen HIV-Aids und Malaria finanzieren, belasten Uganda zusätzlich. Die liberale Flüchtlingspolitik steht kurz vor dem Kollaps. Insgesamt benötigt das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR 361 Millionen US-Dollar (rund 300 Millionen Euro) in diesem Jahr für Flüchtlingshilfe in Uganda. Knapp 50 Millionen wurden bislang bereitgestellt, rund 14 Prozent der benötigten Summe.
Neun Millionen US-Dollar davon kommen von der US-Regierung – das Geld wird nun für die Aufnahme der Migranten aus den USA veranschlagt. Die Summe wird nicht an Ugandas Regierung ausbezahlt, sondern an das UNHCR – aus Gründen der „Rechenschaftspflicht und Transparenz“, wie es aus den internen Dokumenten hervorgeht. Kein Zufall: Bei den Verhandlungen im Vorfeld des Deals hat der UNHCR-Chef in Uganda, Jason Hepps, eine entscheidende Rolle gespielt – ein US-Amerikaner.
UNHCR hat mit dem Deal zwischen USA und Uganda nichts zu tun
Von den neun Millionen zahlt das UNHCR fünf Millionen an Ugandas Flüchtlingsministerium aus, um „operationelle Kosten“ zu decken – ein Betrag, der sonst ohnehin von UNHCR getragen wird, allerdings wegen Budgetmangel in diesem Jahr noch nicht überwiesen wurde. Zwei Millionen Dollar verbleiben beim UNHCR für „Verwaltungsaufwand“.
Die übrigen zwei Millionen sollen für die Unterbringung und Verpflegung der Abgeschobenen ausgegeben werden. In den Dokumenten wird ausdrücklich vereinbart, dass das UNHCR für die Migranten zuständig ist, bis sie einen endgültigen Aufenthaltstitel in Uganda haben oder in ihre Heimatländer weitergereist sind.
Auf taz-Anfrage verneint UNHCR diese Mittlerrolle. Das UN-Hilfswerk bestätigt zwar den Erhalt der neun Millionen, betont aber ausdrücklich, dass dieser Betrag für „alle Asylbewerber“ in Uganda veranschlagt sei. UNHCR betont in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der taz, dass man nicht „Teil der Vereinbarung“ zwischen Uganda und den USA sei, und lehnt alle Interviewanfragen schlichtweg ab.
Fakt ist: Die USA waren in der Vergangenheit stets die größten Geber von UNHCR in Uganda, gefolgt von den Niederlanden, der EU und Japan. Die Trump-Regierung hat alls Hilfszahlungen drastisch reduziert. Mit den jetzt im Zuge des Abschiebedeals zur Verfügung gestellten neun Millionen Dollar stiegen sie nun wieder zum größten Geber für die Flüchtlingshilfe in Uganda auf.
Das Schicksal der acht Abgeschobenen ist ungewiss
Allerdings betont Ugandas Regierung ausdrücklich, dass auch das in Anbetracht der zwei Millionen Geflüchteten nicht ausreiche. Derzeit erhalten Geflüchtete lediglich umgerechnet 2,50 Euro pro Monat pro Person in bar, um sich zu verpflegen. Im Vergleich: Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der erwarteten 500 Deportierten aus den USA wurden mit 4.000 Dollar pro Person für einen kurzen Zeitraum veranschlagt, insgesamt also zwei Millionen.
Ugandas Anwaltsverband (ULS) nennt die Abschiebungen in Drittstaaten einen „entwürdigenden, erschütternden und entmenschlichenden Prozess“, so ULS-Vizevorsitzender Anthony Asiimwe. Er hat angekündigt, dagegen in Uganda Klage einzureichen.
Was aus den acht abgeschobenen Asylbewerbern geworden ist, die Anfang April aus dem Flugzeug stiegen, ist unbekannt. In welchem Hotel sie untergebracht wurden, ob sie in Uganda bleiben wollen oder nach Hause weiterreisen – dies wird aus „Gründen der Privatsphäre“, wie es in den internen Dokumenten heißt, vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Das Schicksal der Deportierten bleibt ungewiss.
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