Berufskrankheit durch Schadstoff: „Haben Sie mit Asbest zu tun gehabt?“
Seit Jahrzehnten ist Asbest verboten, doch noch immer zerstört es das Leben vieler Tausend Menschen. Auch das von Hans Stock. Über seinen Kampf für Entschädigung.
I m November 2026 soll Hans Stock medizinisch begutachtet werden, einmal mehr. Er wäre dann 81 Jahre alt. Wieder soll er einem Gutachter gegenüberstehen, wieder soll seine Lunge überprüft werden, wieder soll er auf die Stellungnahme warten. Zum vierten Mal. Seine Odyssee will kein Ende nehmen.
Im Februar 2022, vor mehr als vier Jahren, sitzt Hans Stock am Esstisch in seinem Haus in Bremen und erzählt die Vorgeschichte. Er wirkt zerbrechlicher, als er am Telefon geklungen hatte. Zwei Stunden hatte er zuvor bereits am Handy aus seiner Biografie erzählt: von seinen Eltern, die aus Ostpreußen geflohen waren, von seinen drei Söhnen, von der geliebten Enkeltochter und den Bilderbüchern, die er ihr schreibt.
Stock ist lungenkrank. Ihm bleibe die Luft weg, sagt er, schon nach zehn, zwanzig Metern zu Fuß. Auch als er in seinem Haus sitzt und spricht, ringt er plötzlich nach Luft.
Den jährlichen Urlaub an der Mosel haben sie aufgegeben, seine Frau und er. Sie fährt ihn zum Arzt und zieht ihn morgens an, auf längeren Strecken schiebt sie ihn im Rollstuhl. Er sagt, er habe immer gedacht, seine Atemnot käme vom Herzen. Bis er im Jahr 2019 einen Anruf erhält. Am Telefon erzählt ihm sein Urologe, dass es Asbeststaub sein könnte, der seine Lunge zerstört. Viele Jahre hat Stock mit Asbest gearbeitet, an mehreren Arbeitsstellen.
Hans Stock ist wohl durch die Arbeit mit dem schädlichen Stoff krank geworden, wie Tausende andere Menschen in Deutschland. Zwar ist die Verwendung der Faserstoffe seit gut 30 Jahren verboten, aber Menschen erkranken noch bis zu 60 Jahre, nachdem sie den Staub eingeatmet haben.
Deswegen zählen die Lungenkrankheit Asbestose, asbestbedingter Lungen- und Kehlkopfkrebs sowie das Mesotheliom – ein Tumor, der fast nur durch Asbest hervorgerufen wird – nach wie vor zu den häufigsten Berufskrankheiten. Und zu den tödlichsten: 2024 verursachten sie rund 65 Prozent der insgesamt 1.900 Todesfälle durch eine Berufskrankheit. Das sind die jüngsten Zahlen, veröffentlicht im Dezember 2025 von der Bundesregierung im jährlichen Bericht zu „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“. Im Vorwort erwähnt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas explizit Asbest.
Asbest ist ein Mineral, das eine faserhafte Struktur hat. Abgebaut wird es in Asbestminen. Einst war es die „Wunderfaser“ des Wirtschaftswunderlands Deutschland. Laut Umweltbundesamt ist hierzulande in den vergangenen hundert Jahren kaum ein anderer Werkstoff in so großen Mengen verwendet worden. Asbest ist feuerfest, extrem beständig und noch überall zu finden.
Als Asbestzement auf Dächern, Spritzasbest um Heizungsrohre, in asbesthaltigen Vinyl-Bodenbelägen, in Verputzen, Fliesenklebern und vielem mehr. Ist er fest gebunden oder mit anderen Materialien überbaut, ist Asbest noch nicht besonders gefährlich. Doch beim Umgang damit, wenn die winzigen Fasern freigesetzt werden, können diese in die Lunge gelangen.
Für Menschen, die durch ihre Arbeit an Asbestose erkrankt sind, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig – und als deren Träger die Berufsgenossenschaften. Auch Hans Stock glaubte, dass diese ihn entschädigen würden. Sechs Jahre, drei Gutachten und eine Klage später glaubt er das nicht mehr. Er erlebt ein System, das im Zweifel nicht für die Kranken arbeitet, sondern gegen sie.
Stock ist einer von vielen, die in Werkstätten und Fabriken, auf Baustellen und Werften geschliffen, gebohrt und gehämmert haben, um Stück für Stück, Stein für Stein aus den Ruinen des Zweiten Weltkriegs wieder ein Industrieland zu errichten. Wie viele andere Werftarbeiter, Schlosser, Weberinnen, Klempner, Kfz-Mechaniker.
Erledigt ist das Thema Asbest noch lange nicht. Im Gegenteil: 2023 warnte die Industriegewerkschaft Bau vor einer „Asbest-Welle“ in den kommenden zwei Jahrzehnten. Zwischen 1950 und 1989 sei mehr als die Hälfte aller Wohnhäuser in Deutschland gebaut worden, rund 9,4 Millionen. Vermutlich stecke Asbest in allen Gebäuden, die in der Zeit gebaut oder umgebaut wurden. Und die müssten jetzt saniert werden. Wer dort ungeschützt bohrt oder schleift und Asbestfasern einatmet, gefährdet sich.
Durch die Lunge verlaufen von der Luftröhre aus die Bronchien. Sie verzweigen sich immer feiner, wie Äste eines Baums. An ihren Spitzen sitzen winzige Lungenbläschen, umhüllt von Adern. Dort geht der Sauerstoff, den wir einatmen, ins Blut über. Feine Asbestfasern, die einige tausendstel Millimeter lang sind, können tief in die Lunge gelangen, bis in die Lungenbläschen hinein.
Empfohlener externer Inhalt
Die Fresszellen des Immunsystems versuchen sie zu vernichten – und scheitern an den langen, harten Fasern. Sie sterben, das Lungengewebe entzündet sich, die Lungenbläschen vernarben, immer weniger Sauerstoff erreicht die Blutbahn.
Actien-Gesellschaft „Weser“
Dann fällt auch das Atmen schwerer. Wenn die Lunge vernarbt, spricht man von einer Lungenfibrose. Wenn Asbest die Ursache ist, einer Asbestose. Anzeichen für Asbestose sind Atemnot, vor allem unter Belastung, dann auch in Ruhe, Husten, Gewichtsverlust, Schmerzen in der Brust. Asbest kann auch Lungen-, Kehlkopf- und Eierstockkrebs verursachen. Und, besonders tödlich: das Mesotheliom, ein Tumor an Brust- oder Bauchfell, an dem die meisten Erkrankten innerhalb von zwei Jahren sterben.
Hans Stock, Jahrgang 1945, ist ein leicht gebeugter, blasser Mann mit freundlichen Augen. Weil er sehr persönliche Informationen teilt, möchte er anonym bleiben, sein Name in diesem Text ist geändert. Immer wieder durchfährt ein Zittern seinen rechten Arm, als Stock im Februar 2022 an seinem Esstisch sitzt.
Ringsum reinliche, sortierte Bürgerlichkeit. Ein Reihenhaus im Bremer Stadtteil Woltmershausen. Ganz nah fließt die Weser, die einst die Bremer Kaufleute reich machte. Der Fluss war die Lebensader, schaffte Arbeit, Geld und Sinn. Am anderen Ufer steht heute ein monströses Shoppingcenter. Früher standen dort die Bockkräne und Helgen einer Bremer Großwerft: der Actien-Gesellschaft „Weser“ (AG Weser), lange eine der größten und traditionsreichsten Schiffswerften Deutschlands. 1983 musste sie in der Werftenkrise schließen.
Der junge Hans Stock wollte eigentlich etwas Kaufmännisches machen. Doch sein prügelnder Vater bestand auf einem Handwerk. Mit 16 lernte Stock Kupferschmied auf der AG Weser. Seine Aufgabe: Kupfer zu Töpfen, Tellern und Rohren zu hämmern. Er ging an Bord, um die Rohre zu verlegen, und umwickelte sie mit asbesthaltigem Isoliermaterial.
Das kam in großen Rollen, wie wollener, pieksender Teppich, er schnitt es in der Werkstatt zu oder auf dem Schiff, mit der Hand. Mit Helm, aber ohne Atemschutz. „Darüber hat sich gar keiner Gedanken gemacht“, sagt er.
Das Zentrum für Krebsregisterdaten verfolgt, wo sich in Deutschland Mesotheliomfälle häufen. Der Tumor ist selten und entsteht praktisch nur durch Asbest. Vergleichsweise viele Erkrankte finden sich demnach im Nordwesten, in und um Bremen und andere Schiffsbaustandorte, teils auch im Ruhrgebiet und in der Nähe ehemaliger Werke, die Asbestprodukte herstellten.
Dass Asbest gefährlich ist, war bereits in den 1960er Jahren nichts Neues. Die „schwere Asbeststaublungenerkrankung“ stand im Deutschen Reich seit 1936 auf der Berufskrankheitenliste. Ab 1940 gab es Maßnahmen, um die Belastung zu verringern, aber die ersten Schutzvorschriften kamen erst 1972. Während Ärzte warnten und immer mehr Belege für die Gefahren durch Asbest sammelten, verzögerten industrielle Interessen und Lobbyarbeit ein umfassendes Verbot.
Krank ist Hans Stock schon lange. 2004, mit Ende 50, machte er eine Reha. „Es ging mir immer schlechter, rein körperlich“, sagt er. Im Bewegungsbad ging er unter. Er hatte angefangen, zu zittern, und das Gefühl, keine Luft mehr zu bekommen. Zunächst hieß es, das sei das Herz, dann, es sei Parkinson, aber er habe auch eine Panikattacke erlitten. Der Auslöser: die Angst, zu ersticken. Eine Ärztin sagte ihm, er würde nie wieder arbeiten können.
„Das war ein Schock für mich. Ich war ja mal gerade 58 Jahre“, sagt er. Stock arbeitete zuletzt als Vertreter. Er meldete sich arbeitslos, wenige Jahre später ging er in Rente. Er erzählt davon, dann bricht seine Stimme. Er fragt seine Frau: „Hab ich jetzt noch was vergessen?“ Stock hat Morbus Parkinson und eine koronare Herzerkrankung, ihm wurden Bypässe gelegt. Wenn die Gefäße ums Herz verengt sind, kann das tatsächlich Atemnot verursachen, weil weniger Sauerstoff zum Herzen gelangt.
Wie sehr hatte Asbest schon damals seine Lunge angegriffen? Er ist 74, als ein Arzt dort etwas entdeckt. Im Sommer 2019 machen sie Urlaub an der Mosel, Stock lässt Wasser, es kommt Blut heraus. Seine Frau ruft bei seinem Urologen an. Sie sollen zurück nach Bremen kommen.
Im Krankenhaus machen sie Schnittbilder von Stocks Nieren. Nur zufällig ist darauf der untere Teil der Lunge zu sehen. Abends bekommt er einen Anruf. Sein Urologe fragt, ob er Raucher sei. Stock: „Nee, sach ich, ich hab mein Leben lang nicht geraucht, nicht mal eine Zigarette probiert. Ja, sagt er, dann kann das nur Asbestose sein. Haben Sie mit Asbest zu tun gehabt?“
Im Januar 2020 wird in einem Bremer Krankenhaus Stocks Brustkorb gescannt, in einem Computertomografen. Die Schnittbilder zeigen, dass beide Lungenflügel vernarben, von unten her, und dass sein Brustfell stellenweise verdickt ist. Die Verdickungen bilden sich durch Asbest, sind aber gutartig. Stock geht daraufhin zu einem Lungenfacharzt in Bremen. Der stellt im Februar 2020 eine Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit.
Stock wird damit ein Fall für eine deutsche Berufsgenossenschaft. Wenn jemand bei der Arbeit verunfallt oder erkrankt, muss sie die Behandlung bezahlen, oder eine Verletztenrente, wenn jemand nicht mehr arbeiten kann wie zuvor. Zuletzt hat Stock für eine Treppenbaufirma gearbeitet, für die die Berufsgenossenschaft Bau zuständig ist, die BG Bau. Sie übernimmt die Aufgabe festzustellen, ob Stock eine Berufskrankheit hat. Dazu gehört zu ermitteln, wo Stock Asbest einatmen musste, von der Lehre bis zur Rente.
Sein Arbeitsleben begann 1961, bei der AG Weser. Vier Jahre blieb Stock auf der Werft.
12,3 Faserjahre
1965 fing Stock bei einer Bremer Firma als Heizungsmonteur an. „Wenn man dort die alten Heizkörper entsorgt hat, rausgerissen hat, das war ja alles nur mit Asbest“, sagt er. „Und wenn wir Leitungen verlegt haben, Kessel aufgebaut haben und so weiter, dann war das immer mit Asbest.“
1969 arbeitete Stock ein paar Monate am Hochofen einer Eisengießerei. In einem asbesthaltigen Schutzanzug, gegen die Hitze.
Ab 1970 ging er ins Kaufmännische und wurde Vertreter: im Pharmahandel, dann für Firmen, die Fenster, Türen, Heizungen oder Treppen verkauften. Bei einer der Treppenbaufirmen fuhr er mit auf die Baustellen, half beim Sanieren. „Demontage von Asbestzement-Wellplatten und kleinformatigen Platten“, heißt es in den Unterlagen.
Die Berechnung für Stock ergibt 12,3 sogenannte Faserjahre. Das soll zählbar machen, wie viele Fasern ein Mensch in seinem Arbeitsleben eingeatmet hat. Ein Faserjahr bedeutet: ein Jahr lang eine Million Fasern pro Kubikmeter Luft, acht Stunden, jeden Werktag, eingeatmet zu haben. Im Laufe seines Arbeitslebens muss Stock also Milliarden dieser Fasern eingeatmet haben. Die so krebserregend sind, dass es keinen Schwellenwert gibt, bis zu dem Asbest als unbedenklich gilt.
Stock ist viel zu Hause. Er liest gern in einer alten Lutherbibel. „Wenn ich in den Psalmen was lese, das ist dann wie so eine Wärme, die von der Bibel ausgeht“, sagt er. Früher nahm ihn seine Großmutter, die bei ihnen lebte, oft auf den Schoß, den kleinen Hans, der manchmal nachts aus dem Bett geprügelt wurde, und erzählte ihm biblische Geschichten. „Sie konnte so wunderbar erzählen“, sagt Stock. „Meine erste große Liebe!“
Zum Zeitpunkt des ersten Gesprächs mit der taz hat Stock eine schwere Depression. An manchen Tagen, sagt er, nachdem seine Frau ihn geweckt und angezogen hat, kommt er weinend die Treppe herunter. Er sagt: „Zwischendurch kommt, wie soll ich das sagen, dieser Druck zustande. Und dann stelle ich fest: Ich bin für alle nur eine Belastung. Und dann ist das diese Gratwanderung – am besten machste Schluss, und dann ist alles vorbei.“ Er sagt: „Ich kann nicht mal mehr den Rasen mähen. Dann denke ich: Mann, neulich konntest du das doch noch alles.“
Aber es gibt auch Tage, an denen seine kleine Enkelin zu Besuch kommt. Sie schauen sich Bilderbücher an, üben Lesen. Manchmal, erzählt Stock, sage sie zu ihm: „Opa, jetzt kannst du nicht mehr, du setzt dich erst mal hin zum Ausruhen.“
Im September 2020 beauftragt die Berufsgenossenschaft einen Gutachter, Stock zu untersuchen. Im November fahren Stock und seine Frau zu Dr. V., einem Lungenfacharzt im nahen Niedersachsen.
Gutachten sind entscheidend. Ein Experte soll bewerten: Ist jemand durch Asbest erkrankt? Und wenn ja, wie sehr? Dafür gibt es Leitlinien, etwa die „Falkensteiner Empfehlung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften.
Laut DGUV kann sich ein Arzt, der sich für Begutachtung interessiert, bei einem der Landesverbände melden. Wenn er den Anforderungen entspricht, kommt er in die Gutachterdatenbank. In der Regel schlägt die Berufsgenossenschaft drei Gutachter vor, und der Versicherte wählt einen aus. Die Berufsgenossenschaft bezahlt für das Gutachten.
In Gutachten wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) beschieden. Sie beschreibt den Verlust der Arbeitskraft in Prozent. Ob die Person arbeitet oder schon im Ruhestand ist, spielt keine Rolle. Für eine Verletztenrente müsste der Gutachter eine MdE um mindestens 20 Prozent feststellen: eine etwas schlechtere Lungenfunktion, Husten, leichte Luftnot bei Belastung. Bei einer MdE von 20, 50 oder 80 Prozent, bekäme er eben so viel einer vollen Verletztenrente – maximal aber zwei Drittel des Gehalts vor der Erkrankung. Sie würde auch noch auf seine Altersrente angerechnet.
Aber die Berufskrankheit muss ein wesentlicher Grund für die Luftnot sein. Schließlich gibt es andere mögliche Ursachen, die nichts mit Asbest zu tun haben: eine Herzerkrankung etwa, oder Übergewicht.
Stock bekommt den Bescheid von der Berufsgenossenschaft im März 2021. Er rechnet damit, eine kleine Verletztenrente zu bekommen. Und im Brief der BG Bau steht auch: „Ihre Erkrankung ist eine Berufskrankheit (…)„. Weiter unten aber heißt es: „Sie haben keinen Anspruch auf Rente.“
Den Bescheid für Stock haben ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter unterzeichnet. Sie saßen im Rentenausschuss der BG Bau, der über Stocks Fall entschied. Bei ihrer Entscheidung, so schreiben sie, hätten sie sich besonders auf das Gutachten von Dr. V. gestützt.
„Im Zweifel ist der Kläger der Angeschmierte“
Dr. V. sollte messen, wie gut Stocks Lunge funktioniert: Wie kräftig er ein- und ausatmen kann, zum Beispiel. Dafür atmete Stock in ein Spirometer, ein Rohr an einem Messgerät. Er atmete auch in ein Gerät in einer Kammer, so dass sich leichte Druckveränderungen erfassen lassen.
Die Methode eignet sich auch für sehr kranke Menschen. Bei Asbestose ist besonders wichtig zu messen, wie viel eingeatmeter Sauerstoff ins Blut übergeht. Denn je mehr die Lungenbläschen vernarben, desto weniger Sauerstoff gelangt ins Blut. Diese Tests sind „unverzichtbar“ – so steht es in der Falkensteiner Empfehlung, die Dr. V. berücksichtigt, wie er schreibt.
Aber die Untersuchungen seien nicht gelungen, schreibt der Arzt. Vor allem wegen Stocks Tremor. Er sei zu krank, um die Tests richtig zu machen. Stock hingegen erinnert sich so daran: „Ich musste in den Apparat da reinpusten und bin vom Stuhl gefallen, weil ich keine Luft mehr bekam.“ Obwohl wichtige Ergebnisse fehlen, spricht Dr. V. eine Empfehlung aus. Er empfiehlt, die Asbestose als Berufskrankheit anzuerkennen – mehr nicht. Er stellt keine MdE, keine Minderung der Erwerbsfähigkeit, fest. Er vermutet, Stock verspüre Atemnot, weil er herz- und nervenkrank sei. Das soll heißen: Stock ist zwar wegen Asbest erkrankt. Aber dass er sich so schwach fühlt, muss andere Gründe haben.
Hans Stock ist Mitglied des Sozialverbands Deutschland, einem Interessenverband für gesetzlich Versicherte. Er wendet sich an Simone Witte, die Juristin der Bremer Geschäftsstelle. Zu ihr kommen Mitglieder, wenn sie etwa mit einer Entscheidung zu ihrer Rente, Schwerbehinderung oder Berufskrankheit nicht einverstanden sind.
Stock und Witte sprechen über seinen Fall. Der Standpunkt der Juristin: Er habe die Behandlung nicht verweigert, er könne nichts dafür, wenn er zu krank ist, um die Tests zu machen. Sie legt für Stock bei der BG Bau Widerspruch ein.
Die lehnt ab. Ihm bleibt nun nur noch, die Berufsgenossenschaft zu verklagen. Aber: „Im Zweifel ist der Kläger der Angeschmierte“, sagt Simone Witte. Denn die Beweislast liegt bei Kranken wie ihm. Nicht bei denen, die ihn mit Asbest haben arbeiten lassen.
Hans Stock entscheidet sich für die Klage. Witte reicht sie Ende August 2021 beim Sozialgericht Bremen ein. Weil er im Sozialverband ist, muss Stock nur eine bescheidene Gebühr zahlen, kein Anwaltshonorar. Aber Witte sagt, sie könne nicht allen dazu raten. Selbst wenn jemand einen Anspruch hätte: „Wenn wir es nicht nachweisen können, geht der Betroffene leer aus.“ Und es kann sich ziehen, jahrelang.
Direkt den Arbeitgeber wegen einer Berufskrankheit zu verklagen, ist in Deutschland fast aussichtslos. Der Angestellte müsste nachweisen, dass der Arbeitgeber ihm bewusst schaden wollte.
Deutsche Unternehmen sind zwar gezwungen, ihre Angestellten zu versichern. Aber dafür haften die Berufsgenossenschaften für sie, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Angestellten sind zwar versichert, können aber nicht entscheiden, bei wem. Es gibt keinen Wettbewerb um Leistungen wie bei den Krankenkassen.
„Wir haben ein Berufskrankheitenrecht, das im Falle einer Berufskrankheit de facto dem Arbeitgeber alle Verantwortung abnimmt“, sagt Xaver Baur. Er ist Lungenfacharzt und war Professor für Arbeitsmedizin an der Universität Hamburg. Bevor Baur dort lehrte und forschte, arbeitete er als Betriebsarzt der Bergbau-Berufsgenossenschaft und Direktor des Instituts für Arbeitsmedizin in Bochum.
Berufsgenossenschaften verwalten sich selbst. In den Gremien sitzen Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Aber Baur sagt: „Ich habe das als nicht ausgewogen erfahren.“ Die Arbeitgeberseite könne besser argumentieren, und bringe bessere Fachleute ein: „Das ist eine Schieflage des Einflusses innerhalb der Berufsgenossenschaften.“
Er sagt, es gebe eine „zunehmende Kluft“ zwischen Berufskrankheiten-Anzeigen und der Anerkennung und Entschädigung. Etwa bei Lungenkrebs durch Asbest. Ein Blick in den Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung bestätigt das: Die Anzeigen deswegen haben sich seit Mitte der 1990er Jahre etwa verdreifacht – die Anerkennungen hingegen sind zuletzt sogar zurückgegangen. 2024 lag das Verhältnis von Anzeigen zu Anerkennungen bei etwa 13:1. Für Berufskrankheiten durch Asbest insgesamt gab es 2024 insgesamt 8.848 angezeigte Verdachtsfälle, 1.873 Anerkennungen, 1.363 neue Rentenfälle. In der Differenz zwischen Anerkennung und Rentenfall befindet sich auch Hans Stock.
Nach der zunehmenden Kluft befragt, antwortet die DGUV ausweichend. Verdachtsanzeigen für asbestbedingte Berufskrankheiten würden tendenziell zurückgehen, zudem müssten laut DGUV die Anerkennungen und Rentenbewilligungen nicht im selben Jahr erfolgen. Aber der Trend im zeitlichen Verlauf ist deutlich, selbst wenn eine Anzeige in einem Jahr gestellt und im Jahr darauf beschieden wird.
Wenn jemand geraucht und mit Asbest gearbeitet hat, werde schnell gesagt, das Rauchen sei schuld, sagt Lungenfacharzt Baur. Selbst beim Mesotheliom werden nur etwa zwei Drittel der Anzeigen als Berufskrankheit anerkannt. „Das ist auch bemerkenswert, da das Mesotheliom praktisch nur durch Asbest hervorgerufen wird.“
"Es geht hier um Milliarden"
Im April 2022 sagt Hans Stock am Telefon, dass er eine Lungenfunktionsprüfung gemacht hat, bei seinem eigenen Lungenfacharzt. „Da wurde nichts aufgezeichnet, weil das zu schwach war.“ Er habe nicht genügend Luft aus der Lunge pressen können, ähnlich wie beim Gutachter. Aber der hatte die Messwerte für nutzlos erklärt und auf weitere Tests verzichtet.
Im Mai 2022 schreibt Stock, es sei ein Brief vom Sozialgericht gekommen. Eine Lungenfachärztin soll ihn im Juni noch einmal begutachten, seine Frau hat schon den Termin vereinbart.
Im Sommer 2022 sitzt Stock wieder am Esstisch in Woltmershausen. Vor ihm liegt Post – das neue Gutachten.
Der erste Gutachter vermutet, Stocks Luftnot komme von Herz oder Nerven.
Die zweite Gutachterin, Dr. M. hingegen schreibt, das Herz verursache nicht „die deutliche und vor allem anfallsartige Atemnot“. Sie lässt Stock röntgen und sieht eine „Asbeststaublungenerkrankung in geringer Ausprägung“. Sie schaut sich auch den CT-Befund an, zu dem Zeitpunkt schon etwa zweieinhalb Jahre alt: Anfang 2020 hatte Stock seinen Brustkorb ja im Computertomografen scannen lassen, nachdem sein Urologe bei ihm eine Asbestose vermutet hatte. Diese Aufnahmen sind genauer als einfache Röntgenbilder.
Auf diese stützt Dr. M. ihr Urteil. Um Atemnot zu bekommen, schreibt sie, müsste die Asbestose die Lunge und das Rippenfell stärker verändert haben. Allein diese Aufnahmen können ausschließen, dass Asbestose seine Atemnot verursache.
Aber um festzustellen, ob seine Asbestose die Atemnot verursacht, hätte Dr. M. Stocks Lungenfunktion testen müssen. So steht es in der Falkensteiner Empfehlung. Sie schreibt, verwertbare Tests seien nicht möglich – wegen seiner Parkinsonerkrankung. Das alte Spiel. Dennoch beurteilt auch sie, dass seine Luftnot nichts mit Asbest zu tun habe. Und entlastet damit die Berufsgenossenschaft.
„Das Ganze hat enorme finanzielle Aspekte. Es geht hier um Milliarden“, sagt Xaver Baur. Wenn die Berufsgenossenschaft keine Berufskrankheit anerkannt, zahlt sie nicht für die Behandlung, vom Verdienstausfall ganz zu schweigen. Dann muss die Krankenkasse zahlen. „Das heißt wir alle und nicht der Verursacher“, sagt Baur.
In ihrem Geschäftsbericht für 2023 verkündete die DGUV, die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung würden tendenziell sinken – anders als etwa bei Kranken- und Pflegeversicherung. Der Anteil am gesamten Beitragssatz für die Sozialversicherung betrug 1970 knapp 5 Prozent und 2024 nur noch 2,6 Prozent, wie die DGUV auf Anfrage mitteilte.
Darüber können sich die Unternehmen freuen. Denn anders als bei der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, wo sich Arbeitgeber und -nehmer die Beiträge teilen, werden sie bei der Unfallversicherung ausschließlich von den Arbeitgebern gezahlt.
Derweil ließ die DGUV vor einigen Jahren ein neues Hauptquartier errichten – mitten in Berlin. Der Bundesrechnungshof schaute sich die Pläne an und rügte den Überfluss: Vorstandszimmer, so groß wie für Bundesminister. Ein 1.500 Quadratmeter großer Tagungsbereich, obwohl ein Schulungszentrum in Dresden bereits für 14 Millionen Euro erweitert wurde. 2.000 Quadratmeter Bürofläche, mitten in Berlin, wurden als „Reserve“ eingeplant.
Dieser Text erschien zuerst in der wochentaz, unserer Wochenzeitung von links!
In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
Zunächst zieht Hans Stock seine Klage nicht zurück. Simone Witte vom Sozialverband schreibt dem Gericht, dass sie dem neuen Gutachten nicht folgen können. Es vergehen Monate. Ein Jahr später schreibt Stock ihr, er sei „psychisch ‚zusammengebrochen“ und falle allen zur Last. „Ich möchte die Klage zurückziehen, mir ist mein HERZENSFRIEDEN wichtiger als Geld.“
Je älter ein Mensch, desto eher leidet er an anderen Krankheiten, etwa einer koronaren Herzerkrankung, wie Stock. Die taz stellt eine Anfrage an die DGUV: Sind Versicherte mit asbestbedingten Erkrankungen benachteiligt, etwa weil sich ihre Symptome im fortgeschrittenen Alter auf andere Erkrankungen schieben lassen?
Der Spitzenverband antwortet: „Kann nicht bewiesen werden, dass gesundheitliche Beschwerden auf eine Berufskrankheit zurückzuführen sind, darf die gesetzliche Unfallversicherung nicht entschädigen.“ Das gelte für alle Berufskrankheiten.
Anfang 2025 teilt Hans Stock mit, ihn habe wieder eine Berufsgenossenschaft angeschrieben. Aber nicht die BG Bau, mit der er bisher zu tun hatte. Sondern die BG Holz und Metall. Im Verfahren hat sich herausgestellt, dass sie für die letzte Firma zuständig ist, bei der Stock mit Asbest gearbeitet hat. Deswegen ist sie rechtlich zuständig, und kann übernehmen, weil Stock die Klage zurückgezogen hat. Während eines laufenden Verfahrens kann das nur das Gericht entscheiden, erklärt die BG auf Anfrage.
In vielen Fällen überprüfen die Berufsgenossenschaften bereits anerkannte Berufskrankheiten, schreibt Simone Witte. Denn wenn die sich tendenziell verschlechtern – wie eine Asbestose – könne es später doch noch Anspruch auf eine Verletztenrente geben.
Die BG Holz und Metall ließ ihn Ende 2024 ein drittes Mal begutachten. Stock schickt Fotos vom dritten Gutachten. Demnach zeigen neue Aufnahmen sogenanntes Honeycombing in einem Teil seiner Lunge: Das Lungengewebe ähnelt Honigwaben, mit Hohlräumen, getrennt durch Verdickungen. Das ist typisch für fortgeschrittene Lungenfibrosen wie Asbestose.
Im Gutachten steht, dass Stock einen Sechs-Minuten-Gehtest nach drei Minuten abbrechen musste, wegen Luftnot und Schwindel. Wie gut seine Lunge arbeitet, sei nicht sicher zu beurteilen. Der Grund: „mangelnde Mitarbeit“ wegen seiner Parkinson-Erkrankung. Wieder: das alte Spiel. Das Nachsehen hat, wie immer, er.
Ein paar Tage vor Weihnachten, im Dezember 2025, steht Hans Stock an seiner Haustür in Bremen. Er hält sich am Türknauf fest und sagt: „Da findest du gar nicht mehr durch.“ Auf das nächste Schreiben will er antworten, dass er die Sache als erledigt betrachtet.
Die Berufsgenossenschaft hat ihm Folgendes geschrieben: Das Gutachten habe ergeben, dass sich seine Berufskrankheit nicht verschlechtert hat. Das heißt, er hat weiterhin keine Ansprüche. Eine weitere Untersuchung sei im November 2026 vorgesehen. Bei Fragen berieten sie ihn gern.
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