Correctiv-Recherche über rechtes Treffen: Im Kulturkampf sterben die Fakten zuerst
Deutsche Medien attackieren Correctiv für seine Investigativrecherche über das Potsdam-Treffen. Doch damit machen sie es sich zu einfach.
S chon mal was vom „fliegende Gerichtsstand“ der Presse gehört? Er besagt, dass es bei Presseveröffentlichungen nicht wie sonst ein klar zuständiges Gericht z. B. am Sitz des Medienunternehmens gibt. Sondern, dass überall geklagt werden kann. Die Idee dahinter macht zunächst mal Sinn. Seit Erfindung des Internets lässt sich so ziemlich alles Veröffentlichte überall lesen/hören/ansehen. Daher ist es wurscht, wo im Fall der Fälle geklagt wird.
Der Nachteil liegt genauso auf der Hand. Wenn einem das Urteil an einem Ort nicht passt, wird’s halt bei einem anderen Gericht versucht. Im Wettbewerbsrecht wurde der fliegende Gerichtsstand wegen dieser Verzerrung daher schon 2020 weitgehend eingeschränkt.
Die Presse fliegt aber munter weiter. Das Landgericht Hamburg befand im Dezember 2025 über die Correctiv-Recherchen zum Potsdamer Treffen, die zusammenfassende Analyse, dass es hier auch um die Möglichkeit einer Ausweisung nicht genehmer deutscher Staatsbürger:innen ging, sei eine zulässige Meinungsäußerung. Jetzt hat wiederum das Landgericht Berlin geurteilt, der Passus sei nicht Meinung, sondern Tatsachenbehauptung. Und daher nicht okay.
Weshalb mal wieder die komplette Recherche falsch sein soll. „Die Geschichte des Recherchenetzwerks über ein Treffen von Rechtsextremisten und AfD-Politikern bricht in sich zusammen“, weiß die Neue Zürcher Zeitung. Bei Focus schreibt Thomas Tuma vom „medialen Super-Gau“. Die FAZ sieht der „Kernaussage des Artikels“ vom Januar 2024 „den Boden entzogen“.
Kein offenkundiger Verfassungsbruch?
Im medial-populistischen Kulturkampf sterben bekanntermaßen die Fakten zuerst. In Potsdam ist von und mit Martin Sellner über einen „Plan zur bloßen Motivation von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise“ gesprochen worden. Das ist unstrittig, so formuliert es auch das Berliner Gericht, inklusive des harmlosen Wörtchens „bloß“.
Wenn Sellner zudem „in seinem Vortrag auch von ‚maßgeschneiderten‘ Gesetzen gesprochen habe, mit denen auf ‚nicht-assimilierte‘ Staatsbürger ein zur Ausreise motivierender Anpassungsdruck ausgeübt werden solle“, sei das aber unerheblich. „Denn eine solche Forderung zielte anders als (…) die Ausweisung deutscher Staatsbürger nicht eindeutig auf einen offenkundigen Rechts- und Verfassungsbruch ab“, heißt es im Urteil.
Solange es hübsch zweideutig bleibt, ist alles also bloß Gerede. Was bei einer bestimmten Kollegenschar offenbar einen zur Abarbeitung an Correctiv motivierenden Anpassungsdruck ausübt. Es sind, soweit ich’s überblicke, nur Männer. Mich beschleicht da übrigens keinerlei Schadenfreude, eher jobspezifische Melancholie. „Mann will sein Recht durchbringen! Und ganz egal wie und womit?“, meint die Mitbewohnerin.
Denn das Ende der juristischen Fahnenstange ist längst nicht erreicht. Es handelt sich um erstinstanzliche Urteile. Gegen beide ist Berufung eingelegt. Falls die für Correctiv ausgeht, werden Focus, FAZ & Co. bestimmt nochmal in voller Länge berichten.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert