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Landtagswahl in Mecklenburg-VorpommernCDU stellt sich quer bei Anti-AfD-Gesetz

Nach der Wahl könnte die AfD in Mecklenburg-Vorpommern das Verfassungsgericht blockieren. SPD, Linke und Grüne wollen das verhindern. Die CDU nicht.

Voll unnervös: Daniel Peters, Spitzenkandidat, Landes- und Fraktionschef der CDU Mecklenburg-Vorpommern Foto: Jens Büttner/dpa

Die Zeit wird knapp. In weniger als fünf Monaten wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. Umfragen zufolge könnte die AfD im September stärkste Kraft werden. Aber auch falls das nicht passiert: Sollte die extrem rechte Partei nach der Wahl mehr als ein Drittel der Sitze im Schweriner Parlament besetzen, kann sie dann auch im Nordosten machen, was sie schon seit Jahren in Thüringen vorexerziert: parlamentarische Prozesse blockieren und sabotieren.

Genau das soll in Mecklenburg-Vorpommern nun verhindert werden. „Wir sehen, wie rechtspopulistische Kräfte gezielt Institutionen schwächen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben“, sagt Julian Barlen, der SPD-Fraktionschef im Landtag. Auch mit Blick auf das Agieren der AfD in Thüringen gelte es daher, „unseren Rechtsstaat vorausschauend zu schützen, solange wir es können“, so Barlen zur taz.

Konkret will sich Mecklenburg-Vorpommern dagegen absichern, dass die AfD das Landesverfassungsgericht lahmlegt. In der kommenden Woche soll der Landtag erstmals über einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung beraten, der von der rot-roten Koalition von SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und den oppositionellen Grünen eingebracht wird.

Mehrheitsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommerns Landtag hat 79 Abgeordnete. Davon entfallen aktuell 34 Sitze auf die regierende SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und 9 auf die mitregierende Linke, die AfD besetzt 13 Sitze, ebenso die CDU, die Grünen haben noch 4 Abgeordnete, dazu gibt es eine FDP-Gruppe mit 3 Abgeordneten und 3 Fraktionslose.

Bei der Landtagswahl am 26. September 2021 siegte die SPD mit 39,6 Prozent. Weit dahinter landete die AfD mit 16,7 Prozent, gefolgt von der CDU, die auf 13,3 Prozent abstürzte, und den Linken mit 9,9 Prozent. Die Grünen kamen auf 6,3, die FDP auf 5,8 Prozent.

Nach der jüngsten Umfrage von Mitte März käme die AfD auf 34 Prozent, dahinter folgt die SPD mit 26 Prozent. Die CDU würde noch weiter schwächeln bei 12 Prozent, auch die Linke kommt gerade mal auf 10 Prozent. Die Grünen und das BSW stehen mit 5 Prozent an der Kippe, die FDP wäre mit 3 Prozent weit entfernt vom Wiedereinzug in den Landtag. (rru)

Das Gesetz kommt nicht nur reichlich spät. Bereits Anfang Juli werden sich die Landtagsabgeordneten in die Sommerpause und die heiße Wahlkampfphase verabschieden. Vor allem aber braucht es für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit, für die SPD, Linke und Grüne auf die CDU angewiesen sind – und die stellt sich quer.

CDU: Macht euch mal locker

Er verstehe ja die Sorgen vor einer immer weiter erstarkenden AfD, sagt CDU-Landes- und Fraktionschef Daniel Peters zur taz. Aber: „Die Nervosität des Augenblicks ist kein Maßstab für die Ewigkeit.“ Demokratie-Resilienz entstehe nicht „durch immer höhere Schutzwälle, sondern durch das Vertrauen der Bürger“. Und überhaupt, so Peters: „Wir müssen unseren Institutionen zutrauen, auch schwierige Phasen in ihrer jetzigen Form zu überstehen.“

Dass die CDU in Sachsen-Anhalt – wo die AfD bei den Wahlen im September in gleichem Maße abräumen dürfte – gerade federführend eine vorbeugende Verfassungs- und Parlamentsreform mitgetragen hat, ficht den Landesparteichef nicht an. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es „eine andere politische Dynamik“, sagt Peters. „Hier instrumentalisiert die SPD das Thema für einen Polarisierungswahlkampf, der vor allem dem politischen Überleben der Ministerpräsidentin dienen soll. Das ist demokratisch dünn.“

Die Grünen-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl, Claudia Müller, hält ihrerseits die Begründung der Union für reichlich dünn. „Die CDU Mecklenburg-Vorpommern operiert mit halbseidenen Scheinargumenten, um sich dem Anliegen zu entziehen“, sagt Müller und appelliert: „Es geht hier um Verantwortung für unser Land.“ Das Thema sei „zu wichtig für parteipolitisches Taktieren“, sagt auch SPD-Fraktionschef Julian Barlen.

Wo CDU-Mann Peters immerhin recht hat: Tatsächlich wird Regierungschefin Manuela Schwesig absehbar einen Wahlkampf fahren, der auf einfache Botschaften hinausläuft: ich oder die AfD, Stabilität oder Chaos. Nämliches hatte 2024 SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke bei der Wahl in Brandenburg vorgemacht. Woidke war damit erfolgreich und lag am Ende vor der AfD. Der Schönheitsfehler für alle anderen demokratischen Parteien damals: Sie gingen komplett unter. Auch die CDU Brandenburg.

Gleiches droht der Partei in Mecklenburg-Vorpommern. In der SPD heißt es: Deshalb gerieren sich Peters und sein Trupp jetzt als Trotzköpfchen. Peters ist auch Spitzenkandidat der CDU Mecklenburg-Vorpommern für die Wahl am 20. September.

Eher Reförmchen als großer Wurf

Dabei ist das, was SPD, Linke und Grüne als Gesetzentwurf gegen eine „Blockadegefahr durch eine autoritär-populistische Sperrminorität“ vorgelegt haben, verglichen etwa mit der in Sachsen-Anhalt beschlossenen Anti-AfD-Initiative eher ein kleines Reförmchen denn ein großer Wurf. Er beschränkt sich allein auf die Hürden für die Wahl der Verfassungsrichter:innen.

Aktuell können die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts nur mit einer Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt werden. Das sei auch „sinnvoll und wichtig“, heißt es im Gesetzentwurf. Nur werde es „bei schwierigen Mehrheitsverhältnissen dazu führen, dass die Wahl der Mitglieder sehr lange dauert oder gar nicht gelingt“.

Hier nun soll ein Ersatzwahlmechanismus für die Rich­te­r:in­nen greifen: Bei einer andauernden Blockade im Landtag schlägt das Verfassungsgericht selbst drei Kan­di­da­t:in­nen für das neu zu besetzende Amt vor. Aus diesen Vorschlägen kann das Landesparlament dann wählen – wobei die absolute Mehrheit der Stimmen ausreicht.

So weit, so klar. Doch ursprünglich stand mal ein weit umfassenderer Aufschlag im Raum. So sollte auch die Frist zur Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten von derzeit vier Wochen nach Zusammentritt des neuen Landtages auf drei Monate verlängert werden, um bei schwierigen Koalitionsverhandlungen nicht vorschnell in Neuwahlen zu stolpern. Das ist längst vom Tisch. Ebenso die von den Grünen geforderte Absicherung des Landesrechnungshofs und der Landeszentrale für politische Bildung.

Bewusst abgespeckter Gesetzentwurf

SPD-Mann Julian Barlen sagt, da mit der CDU für diesen „breiter angelegten Ansatz“ auch nach Monaten der Diskussion keine Einigung möglich war, „haben wir unseren Vorschlag für den neuen und zugleich letzten Anlauf bewusst auf den Kern und das drängendste Thema konzentriert: den besseren Schutz des Landesverfassungsgerichts“.

Können sie gern machen, interessiert uns aber nicht, erwidert CDU-Chef Daniel Peters: „Auch ein reduzierter Entwurf ändert nichts daran, dass die Verfassungsstatik verändert werden soll.“ Und da gehe die CDU nicht mit. Ende der Durchsage. Die Fronten sind verhärtet. Dass es in den drei verbliebenen Sitzungswochen noch zu einer Annäherung kommt, scheint wenig wahrscheinlich.

Gewinner des Parteienstreits dürfte mal wieder die AfD sein. Bar jeder Fakten raunte AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer schon von einer „Einheitsfront“ der anderen Parteien. „Mit den vorgelegten Ideen unterstreicht Rot-Rot ihr problematisches Verhältnis zu einem demokratischen Machtwechsel“, erklärte Kramer.

Immerhin: Von besagtem Machtwechsel ist die extrem rechte Partei inzwischen ein Stück weit entfernt. Wurde sie in Umfragen vor einem halben Jahr noch auf bis zu 40 Prozent taxiert, ist sie mittlerweile auf 34 Prozent abgesackt. Für ein Lahmlegen der Institutionen des Rechtsstaats würde freilich auch das genügen.

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