Bilanz rechtsextremer Straftaten: Rassistische Hassgewalt oft unterm Radar
Das BKA zählt für 2025 einen neuen Höchststand an Gewalttaten von rechts. Viele der Taten werden öffentlich kaum beachtet. Andere gar nicht erfasst
Ayoub F. war auf dem Weg zur Moschee in der Uelzener Innenstadt am 11. Januar 2026, als er mit einem 26-Jährigen in einen Streit geriet. Der zückte dabei ein Küchenmesser und stach, als Ayoub F. sich umdrehte, dem 30-Jährigen von hinten in den Rücken. Der Angreifer traf die Lunge und die Hauptschlagader, Passant:innen riefen einen Krankenwagen. Aber Ayoub F. konnte nicht mehr gerettet werden: Der aus Algerien stammende Fußballer des SC Uelzen starb an jenem Sonntagabend wenige Stunden später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.
Über das Motiv wurde in der 32.000 Einwohner:innenstadt öffentlich spekuliert und gestritten. War es Rassismus oder Islamfeindlichkeit? Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte anfangs einen „fremdenfeindlichen Hintergrund“ ausgeschlossen. Die taz aber recherchierte, dass der Tatverdächtige bereits vier Monate zuvor, im September 2025, eine Gruppe Jugendlicher rassistisch beleidigt und diese mit einer Axt und einem Beil bedroht hatte.
Inzwischen ist klar: Nun hält auch die Staatsanwaltschaft Rassismus als Motiv für den Tod von Ayoub F. für möglich und hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. Eine Sprecherin des Landgerichts Lüneburg bestätigte der taz, dass diese Anklage auch vom Gericht zugelassen wurde. Aus Sucheinträgen im Browserverlauf des 26-Jährigen und aus Angaben von Zeug:innen hätten sich „Hinweise auf eine fremdenfeindliche Gesinnung im Hinblick auf arabischstämmige Personen“ ergeben, so die Sprecherin. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.
Damit ist der Messerangriff auf Ayoub F. mutmaßlich das erste rassistische Tötungsdelikt in diesem Jahr. Mit dem Tod des Fußballspielers setzt sich eine Serie an rechten Gewalttaten fort, deren erschreckendes Ausmaß das Bundeskriminalamt (BKA) jetzt offen legt. Insgesamt 42.544 rechte Straftaten zählte das BKA für das Jahr 2025, darunter 1.598 Gewalttaten. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Linken-Anfrage hervor, die der taz vorliegt. Damit liegen rechtsextreme Straftaten erneut weit vor Delikten aus anderen politischen Spektren.
Brandanschläge, Attacken mit Schlagstock oder Auto
Zu den schwersten Taten, die das BKA für 2025 aufführt, zählen etwa der Brandanschlag auf einen arabischen Lebensmittelmarkt in einem Wohnhaus mit überwiegend syrischen Bewohner:innen am 3. April 2025 in St. Wendel im Saarland, bei dem ein 64-Jähriger Holzpaletten in Brand setzte. Der Tatverdächtige war durch das Zeigen des Hitlergruß und abfällige Bemerkungen über Migranten ortsbekannt. Das Landgericht Saarbrücken ging aufgrund seiner schweren Alkoholabhängigkeit aber davon aus, der Mann sei schuldunfähig.
Auch die Attacke eines 32-Jährigen mit einem Schlagstock auf eine Frau mit Hidschab, am 9. Juli 2025 in Neuwied in Rheinland-Pfalz, zählt das BKA als rechte Hassgewalt. Ebenso die Tat eines 61-jährigen Autofahrers am 21. Juli 2025 in Magdeburg, der auf einem Parkplatz zunächst mehrere Personen rassistisch beleidigte und dann ein dreijähriges Kind mit seinem PKW angefahren haben soll.
Oder ein Brandanschlag von sechs rechten Jugendlichen auf eine Geflüchtetenunterkunft, am 27. September 2025 in der kleinen Ortschaft Gehren im thüringischen Ilmenau. Die Angreifer schlugen eine Fensterscheibe ein, dann zündeten sie eine Feuerwerksbatterie und warfen sie in das Zimmer einer dreiköpfigen Familie, das sofort Feuer fing. Die Mutter sprang aus dem Fenster und verletzte sich schwer. „Der Brandanschlag hat unser Leben verändert. Es hat sich wie Krieg angefühlt“, erklärte die Familie später. Vor Gericht kam heraus, dass die Angreifer sich im Auto mit Musik der Neonazi-Band Landser aufgeputscht hatten.
In der BKA-Statistik findet sich auch die Attacke eines 15-Jährigen mit einem Hammer auf zwei migrantische Mitschüler auf einem Schulhof am 2. Oktober im bayrischen Friedberg. Oder die Bedrohung eines Reichsbürgers: Der Mann hatte am 12. Dezember eine scharfe Schusswaffe auf eine Gerichtsvollzieherin und Polizisten gerichtet. Daraufhin schossen die Beamten und verletzten den Schützen.
All diese Taten werden in der BKA-Statistik als versuchte Morde oder versuchter Totschlag geführt. Breitere öffentliche Aufmerksamkeit erregten nur wenige davon. Vollendete rechte Tötungsdelikte gab es laut Bundesinnenministerium nicht.
Und die Zahlen zeigen auch, wo die Gefahr, Opfer einer rechten Gewalttat zu werden, am größten ist. Spitzenreiter ist, wie schon im Vorjahr, Mecklenburg-Vorpommern. Hier kommen auf 100.000 Einwohner:innen mindestens sieben rechte Angriffe. Insgesamt zählte die Polizei hier 103 rechte Gewaltdelikte. Weit vorn liegen auch Brandenburg (145), Thüringen (127), Hamburg (120) oder Sachsen-Anhalt (90).
Offiziell sollen die Zahlen des BKA von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erst im Juni vorgestellt werden. Aber klar ist schon jetzt: Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt registrierten noch weit mehr Angriffe. So zählten diese für 2025 etwa in Sachsen-Anhalt 229 rechte Angriffe, abzüglich von Nötigungen und Bedrohungen darunter 142 Gewalttaten – deutlich mehr als das BKA. Auch in Brandenburg notierten die Beratungsstellen 157 Angriffe oder 116 Angriffe in Mecklenburg-Vorpommern.
Erst rassistisch beleidigt, dann tödlich zugestochen
Die Polizeistatistiken zeigten nur einen Ausschnitt aus der gewaltvollen Realität, kritisieren die Opferberatungsstellen seit Langem. So fehle etwa der Tod eines 15-Jährigen am 21. Juni 2025 an einer Bushaltestelle am Brombachsee im bayerischen Mittelfranken. Überregional gilt der Fall als Beispiel für eskalierende Jugendgewalt unter jungen Menschen aus Familien mit Migrationsbiografien. Dabei sei offener Rassismus Auslöser für die Tat gewesen, sagt Rechtsanwalt Malte Magold, der die Mutter des getöteten Jugendlichen vertritt.
Der 15-Jährige, dessen Vater aus Brasilien stammt, hatte auf dem Rückweg nach einem Tag am Badesee eine 18-Jährige, deren Eltern aus Usbekistan nach Deutschland kamen, nach einer Zigarette gefragt. Zeug:innen schilderten im Prozess am Landgericht Ansbach, was diese antwortete: „Geh arbeiten, geh in dein Land zurück, du Scheiß-Ausländer.“ Auch das N-Wort sei gefallen, hatte eine Zeugin bei der Polizei gesagt. Dann sei alles sehr schnell gegangen. Erst traf den 15-Jährigen ein Faustschlag des Bruders der jungen Frau am Kopf, dann stach die 18-Jährige mit einem Taschenmesser dem Jüngeren direkt in die Halsschlagader. Der 15-Jährige starb noch am Tatort.
Dessen Tod sei ein „Mord aus rassistischen Motiven“, davon sind die Mutter und ihr Anwalt Malte Magold überzeugt. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte im Prozess auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Gegen das Urteil des Landgerichts im März, das die heute 19-Jährige zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen Totschlags aus „nichtigem Anlass“ verurteilte und keine Hinweise auf Rassismus als Tatmotiv sah, haben Nebenklage und Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Und es gibt weitere nicht vom BKA aufgelistete Taten. So randalierte am 13. Dezember in Potsdam ein Mann in mehreren migrantisch geführten Geschäften und dem Büro einer Migrant*innenselbstorganisation und schlug dort auf Anwesende ein, auf dem Bürgersteig prügelte er eine Rentnerin nieder. Der Mann soll laut Polizei in einem psychischen Ausnahmezustand gehandelt haben – die Opferauswahl spricht aber auch für ein rassistisches Motiv. Und in Magdeburg stach am 2. September ein 56-jähriger Rechtsextremist einen Rentner nieder, nachdem dieser sich über das Verkleben von Stickern der Neonazipartei „III. Weg“ beschwerte.
Der Linken-Abgeordnete Ferat Koçak, der die Anfrage zu der BKA-Statistik an die Bundesregierung stellte, kritisierte angesichts der Zahlen die „Panikmache“ vor „Ausländer- und Linkskriminalität“ durch die Bundesregierung. „Wer die eigentlichen Ursachen von Kriminalität – Armut, fehlende Teilhabe, kaputte Infrastruktur – durch Kürzungen selbst produziert und dann Migrant*innen und Linke als Sündenböcke inszeniert, während rechte Gewalt Rekord um Rekord bricht: dem geht es nicht um unsere Sicherheit“, so Koçak zur taz.
Gewalt gegen Menschen mit Behinderung kaum erfasst
Aber nicht nur bei der Erfassung von Rassismus als Tatmotiv tun sich Polizei und Ermittlungsbehörden schwer, sondern auch bei Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Genau 11 Gewalttaten haben die Landeskriminalämter aus 16 Bundesländern für das Jahr 2025 als „Hassgewalt“ im Themenfeld „Behinderung“ an das BKA gemeldet. Einer der Fälle, die hier fehlen, ist gut dokumentiert: Im April 2025 griffen zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 18 und 34 Jahren aus der bekannten Neonazifamilie Ritter aus Köthen einen jungen Mann mit Beeinträchtigung im thüringischen Weida an. Die Täter:innen dokumentierten die Attacke mit dem Handy – offenbar, um die Aufnahmen später auf Tiktok zu teilen.
Die knapp 60-sekündige Aufnahme zeigt, wie die beiden Neonazis dem am Boden liegenden wehrlosen 20-Jährigen mehrfach gezielt gegen den Kopf treten und auf seinem Kopf stehen. Selbstbewusst zeigte einer der Angeklagten auch vor Gericht den White-Power-Gruß und beleidigte den 20-Jährigen. Man habe dem Opfer einen „Denkzettel verpassen“ wollen, dieser habe Alkohol an Minderjährige verteilt. So lautete die Rechtfertigung im Raum des Amtsgerichts Gera, der mit Sympathisant:innen aus der völkischen Neonaziszene gefüllt war.
Die Opferberatungsstelle Ezra sieht darin „klassische Täter-Opfer-Umkehr und ein Selbstjustiznarrativ, das gerade bei exzessiver Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen besonders häufig gebraucht werde“. Irene Mihalic, Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen und Polizistin, fordert: „So wie rassistische und antisemitische Motive erkannt werden müssen, muss auch Behindertenfeindlichkeit als Motiv erkannt und entsprechend erfasst werden.“ Es sei bei den wenigen festgehaltenen Zahlen „naheliegend, dass es hier auch bei den Sicherheitsbehörden noch Nachholbedarf gibt“.
Auch im Fall des im Januar in Uelzen tödlich niedergestochenen Ayoub F. ist die statistische Einordnung noch nicht geklärt. Laut Bundesinnenministerium wurde der Fall noch nicht als politisch rechts motiviert eingestuft. Und an die Sicherheitsbehörden stellt sich auch noch eine andere Frage: Ob diese den Messerangriff nicht hätten verhindern können, indem sie im Vorfeld konsequenter reagierten, als der Beschuldigte schon im September 2025 migrantische Jugendliche in Uelzen mit einem Beil und einer Axt bedrohte.
Beide Waffen wurden beschlagnahmt, das Verfahren aber im November eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet das damit, dass damals Rassismus nicht als „motivbestimmend“ erkennbar war, auch sei der Beschuldigte nicht vorbestraft gewesen.
Der Uelzener aber trug seinen Hass offenbar weiter in sich. Und tötete Ayoub F. vier Monate später.
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