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Sparmaßnahmen für DeutschlandRegierung beschließt Gesundheitsreform

Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen hat die erste große Hürde genommen. Die Versicherten sollen weniger belastet werden.

Statt der bislang geplanten 19,6 Milliarden Euro will die Bundesregierung nun 16,3 Milliarden Euro einsparen Foto: Hendrik Schmidt/dpa

kna | Nach einer massiven Welle der Kritik und zähem Ringen in der Koalition hat die Bundesregierung die Gesundheitsreform beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen sieht weiterhin erhebliche Leistungseinschränkungen vor, aber nimmt die Versicherten etwas weniger in die Pflicht. Bis kurz vor Beschluss im Kabinett am Mittwoch waren noch Änderungen vorgenommen worden. Die Kritik bleibt dennoch deutlich.

Die Reform soll vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht nötig.

Merz: „Historische Reform“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einer historischen, ja der größten Sozialstaatsreform der vergangenen 20 Jahre und einer großen Kraftanstrengung. „Mit dieser Reform schaffen wir für lange Jahre Sicherheit für die Menschen in Deutschland, für die Versicherten, für alle, die mit diesem Gesundheitssystem zusammenarbeiten“, sagte Merz und fügte hinzu: „Gesundheit muss bezahlbar bleiben.“

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Ausgabensteigerung künftig an die Einnahmen gekoppelt werde. Es gehe darum, mit den Beiträgen der Versicherten verantwortlich umzugehen. „Die Reform verlangt allen Seiten eine ganze Menge ab“, räumte Warken ein.

Laut Entwurf sollen statt der bislang geplanten 19,6 Milliarden Euro nun 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr eingespart werden. Konkret will der Bund unter anderem die allgemeine Kürzung des Krankengelds doch nicht umsetzen. Auch soll im Rahmen der Abschaffung der Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern der geplante Zuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten künftig statt 3,5 Prozentpunkte nur 2,5 Prozentpunkte betragen.

Weiter geplant sind höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, das Wegfallen von Homöopathie und Cannabisblüten als Kassenleistung sowie ein geringerer Zuschuss bei Zahnersatz. Auch Gutverdiener sollen mehr bezahlen. Neu ist die geplante Einführung einer Zuckersteuer ab dem Jahr 2028. Noch auf dem letzten CDU-Parteitag war der Vorstoß abgeschmettert worden.

Kosten für Bürgergeldempfänger bleiben Streitpunkt

Besonders strittig war und bleibt für viele die Frage der Übernahme der Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern durch den Bund. Jetzt soll es stufenweise für zwei Jahre 250 Millionen Euro jährlich mehr vom Bund geben, ab 2029 dann 500 Millionen Euro im Jahr. Ab 2051 soll dadurch jährlich die geforderte Summe von 12 Milliarden Euro durch den Bund getragen werden. Auf der anderen Seite will der Bund den Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung bis 2030 um 2 Milliarden Euro kürzen.

Aus Sicht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsteht dadurch eine ernsthafte Schieflage. Eine Erhöhung um 250 Millionen Euro auf der einen Seite und eine Kürzung von zwei Milliarden Euro auf der anderen, seien absurd, klagte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Der Bundeszuschuss sei dringend nötig, um etwa familienpolitische Leistungen wie das Mutterschaftsgeld, zu bezahlen, so Blatts Warnung. Auch die IKK sprach von einer irritierenden Lösung.

Sozialverbände besorgt

Sozialverbände sehen die Reform mit Sorge. „Wir befürchten, dass dieses Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten derjenigen geht, die ohnehin wenig Geld haben“, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. Auch der Deutsche Caritasverband dringt auf weitere Korrekturen der Reform „Die sozialen Unwuchten müssen im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren dringend korrigiert werden“, sagte Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa.

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