Gerichtsurteil gegen Wolfram Weimer: „Ich bin erleichtert, dass es so ausgegangen ist“
Weimer darf die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als Extremistinnen bezeichnen. Zu Besuch im Buchladen, der aufatmet.
Es ist ruhig in der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“. Die Mitinhaberin, Marion Liebhold, sitzt konzentriert vor dem Computer. Sie erhält viele Presseanfragen und ist heute alleine im Laden. Längere Gespräche sind gerade nicht möglich. Eine Frau kommt in die Buchhandlung und gratuliert Liebhold zum Gerichtsurteil. Vor wenigen Stunden hat sie erfahren, dass es Kulturstaatsminister Wolfram Weimer per Gerichtsurteil untersagt worden ist, Liebhold und die Mitinhaberin Heike Basel als „politische Extremisten“ zu bezeichnen.
„Ich bin total erleichtert, dass diese Diffamierung endlich ein Ende hat“, sagt Liebhold. Das Urteil zeige, dass das Haber-Verfahren noch mal auf den Prüfstand muss. „Nicht nur vor Gericht, sondern auch politisch“. Das Haber-Verfahren sei dadurch noch zweifelhafter geworden als zuvor, meint sie. In diesem Prozess fragen Ministerien beim Verfassungsschutz nach, ob dort Erkenntnisse über Organisationen vorliegen, bevor Fördergelder an sie vergeben werden. So will der Staat verhindern, dass Gelder bei Extremisten landen.
Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ war Anfang des Jahres von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen worden. Betroffen waren auch die Buchläden „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen.
Weimer konnte auf Nachfrage nicht aufklären, warum die Betreiberinnen der Buchhandlungen extremistisch seien. Er berief sich auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, die er nicht weiter ausführte. Seine Wertung: Wenn der Staat Preise vergibt und dafür Steuergelder einsetzt, dann könne er das nicht für „politische Extremisten“ tun.
Andere Buchläden könnten gleiches Ergebnis erwarten
Jasper Prigge ist Rechtsanwalt und vertritt die Buchhandlung im Verfahren. Er schreibt in einer Pressemitteilung: „Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar.“
Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nun, die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ so zu bezeichnen. Diese Äußerung verletze das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen, urteilt das Gericht. Die Anwälte der drei Buchhandlungen teilen mit, dass damit die Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis entfalle.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins betrifft mittelbar auch die Buchhandlungen „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen. Rechtsanwalt für die Göttinger Buchhandlung Sven Adam: „Wir werden den aktuellen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) nun auffordern, auch die Betreiber*innen dieser Buchhandlungen nicht mehr als ‚politische Extremisten‘ zu bezeichnen und sich zukünftig an Fakten zu orientieren.“
Solidarität für die Buchhandlungen
„Ich bin hier Stammkunde“, erzählt ein Mann im Buchladen. Er berichtet von seinem politischen Engagement und dass ihm alle drei betroffenen Buchläden schon seit Jahren sehr vertraut seien. Als er mit seiner Partnerin zur Buchmesse fahren wollte, habe er von den Ausschlüssen der drei Läden erfahren. Sie waren beide entrüstet und wollten die Inhaberinnen des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ unterstützen. „Wir hoffen, dass es dem Laden viel Solidarität eingebracht hat.“ Es sei für Buchläden aufgrund der digitalen Angebote sowieso nicht einfach, sich zu halten.
„Als ich das erste Mal davon gehört habe, war ich extrem schockiert“, erzählt die Frau, die Liebhold zuvor gratuliert hatte. Sie unterrichte Deutsch als Fremdsprache und schreibe auch selbst. Die Ereignisse hätten sie verunsichert. Sobald es Buchhandlungen treffe, sei eine Grenze überschritten. „Daher bin ich sehr erleichtert, dass die Klage so ausgegangen ist“, sagt sie.
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