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Hamburger Justizbeamter kandidiertDer U-Haft-Chef von der AfD

Ein Abteilungsleiter der Hamburger Untersuchungshaft ist AfD-Spitzenkandidat in Apensen bei Stade. Die Justizbehörde sieht noch keinen Handlungsbedarf.

Gleiches Recht für alle Gefangenen? Imnder Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis waren daran zeitweise Zweifel aufgekommen Foto: Christian Charisius/dpa

Man könnte es für eine Lokalposse halten: In der Samtgemeinde Apensen im Landkreis Stade tritt Tomáš Jan Gold als Spitzenkandidat für die AfD zur Kommunalwahl am 13. September an. Dabei war der 61-Jährige dort lange für die CDU aktiv, etwa als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Beckdorf. Wichtiger als sein politischer Farbenwechsel ist allerdings sein Hauptberuf: Gold ist langjähriger Beamter im Hamburger Justizdienst, leitet eine Abteilung im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis.

Nun stellt sich die Frage, inwieweit diese Tätigkeit mit seinem parteipolitischen Engagement vereinbar ist. Für ihn gilt das sogenannte Mäßigungsgebot, das sich aus der besonderen Treuepflicht von Beamten gegenüber dem Staat ableitet. Grob gesagt, genügt es nicht, dass Beamte den Staat und seine Grundordnung irgendwie hinnehmen, sondern sie müssen „sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“, wie es im Beamtenstatusgesetz heißt.

Nun ist aber die niedersächsische AfD vom dortigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden, unabhängig von der Einstufung der Bundespartei. Und der Kreisverband Stade, dem Gold angehört, tritt besonders radikal auf. Auf seiner Website präsentiert er sein Maskottchen: einen Dackel mit dem altgermanischen, in der Neonaziszene beliebten Namen „Odin“.

Handfester wird es bei der Liste der „Medien“, die der Kreisverband empfiehlt und verlinkt: Da ist die parteinahe Boulevard-Postille Deutschland-Kurier schon das am wenigsten radikale. Neben einer Reihe verirrter Blogger stehen dort die neurechte Wochenzeitung Junge Freiheit, die rechtspopulistische Website Journalistenwatch, der rechtsextreme Web-TV-Sender Auf1 aus Österreich und das Coronaleugner-Webradio Kontrafunk.

AfD-Kandidatur könnte gegen Mäßigungsverbot verstoßen

Und Jan Gold ist ein exponierter Vertreter dieses AfD-Kreisverbands. Er tritt nicht nur an der Spitze einer 13-köpfigen Liste für die Samtgemeindevertretung an, sondern kandidiert auch für den Kreistag. Das könnte, anders als die einfache Mitgliedschaft in der Partei, bereits einen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot begründen. Das gilt nämlich nicht nur in der beruflichen Sphäre, sondern auch im Privaten.

Golds Arbeitgeber, die Hamburger Justizbehörde unter Führung der grünen Senatorin Anna Gallina, ist bemüht, den Ball flach zu halten, bestätigt lediglich, dass es sich „um einen Beschäftigten der FHH handelt“, also der Freien und Hansestadt Hamburg. Ansonsten verweist man auf den Personaldatenschutz.

Disziplinarisch ist die Behörde bislang offenbar nicht wegen seines politischen Engagements gegen ihren Mitarbeiter vorgegangen. Behördensprecher Dennis Sulzmann verweist auf eine Erklärung des niedersächsischen Landesamts für Verfassungsschutz im Eilverfahren, das die AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextrem angestrengt hat. Danach wird der Dienst bis zu einer Entscheidung den Landesverband zwar weiterhin beobachten, ihn jedoch so lange lediglich „wie einen Verdachtsfall“ behandeln. „Dies ist auch bei der disziplinarischen Beurteilung von Einzelfällen zu berücksichtigen“, schreibt Sulzmann. Sprich: So lange hätte die Hamburger Justizbehörde eine eher schwache Rechtsgrundlage für etwaige disziplinarische Schritte.

Der Bamte hat fast absolute Macht über Gefangene, die seine völkische Partei lieber heute als morgen aus dem Land werfen möchte

Sulzmann fügt hinzu: „Generell gilt: Der Hamburger Justizvollzug und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz stehen für Vielfalt, Toleranz und demokratische Grundwerte. Extremistisches Gedankengut lehnen wir entschieden ab.“ Zwar gehöre zu den verfassungsmäßigen Rechten auch die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit sowie die Freiheit, sich politisch zu betätigen. „Allerdings erwarten wir, dass sich alle Mitarbeitenden an unsere Werte und unsere Arbeitskultur halten.“

Schöne Worte, die mit der Wirklichkeit im Untersuchungsgefängnis kaum überein zu bringen sind. In den vergangenen Jahren ist es dort mehrfach zu schweren Misshandlungen von Insassen durch das Wachpersonal gekommen. In Strafverfahren beklagten die Opfer unter anderem rassistisch motivierte Gewalt.

Kein sicherer Ort für Gefangene: Flur im Hamburger Untersuchungsgefängnis Foto: Christian Charisius/dpa

Der rot-grüne Senat sah sich deswegen genötigt, zuzusichern, dass die Dienstvorschrift des Justizvollzugs überarbeitet werde. Darin sollte „ausdrücklich klargestellt“ werden, dass das Verhalten der Bediensteten nicht zu diskriminierenden Behandlungen wegen rassistischer oder kulturchauvinistischer Zuschreibungen führen darf.

Durch eine Anfrage der Linksfraktion in der Bürgerschaft sind 2024 mehrere gewalttätige Übergriffe aktenkundig geworden, bei denen Wachpersonal Gefangene rassistisch beleidigt und misshandelt haben sollen. Tatort zweier Vorfälle, im November 2022 und Januar 2023, war das seinerzeit unter Gefangenen berüchtigte „Haus A“ der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis. Langjähriger Abteilungsleiter damals: Jan Gold.

Golds Aufgabe als Vorgesetzter wäre es, solchem Verhalten von Vollzugsbeamten energisch entgegenzutreten. Ob er das tut, ist nicht bekannt. Die Leitung von Haus A musste er jedoch 2023 abgeben. Er ist aber weiterhin als Abteilungsleiter in einer Position, in der er fast absolute Macht über Gefangene hat, über deren Schuld noch nicht befunden wurde. Und die seine völkische Partei lieber heute als morgen aus dem Land werfen möchte.

Denn gerade in der Untersuchungshaft ist der Anteil von ausländischen Gefangenen besonders hoch, in Hamburg zuletzt bei fast 70 Prozent. Nicht, weil sie so viel krimineller wären als Deutsche, wie die AfD gern Glauben machen will. Sondern weil gegen Ausländer häufiger Untersuchungshaft verhängt wird; sei es, weil Haftrichter die Gefahr der Flucht ins Heimatland sehen oder weil ausländische Beschuldigte anwaltlich oft schlechter vertreten sind als Deutsche.

Drogendealer begünstigt

Darauf, dass Gold persönlich ausländische Gefangene benachteiligt hätte, gibt es keine Hinweise. Aus seiner Amtsführung ist nur eine skurrile Geschichte bekannt geworden, aus der man fast das Gegenteil ableiten könnte, zeugt sie doch von außerordentlicher Milde: In Golds neuer Abteilung HH2 hatte ein türkischer Drogenboss fast eine Tonne Lebensmittel und Konsumartikel gehortet – vermutlich mehr, als er selbst bei voller Verbüßung seiner fast 14-jährigen Haftstrafe hätte verbrauchen können. Schwer vorstellbar, dass das dem Wachpersonal nicht aufgefallen ist.

Als der Mann nach dem Urteil seine Strafhaft in der JVA Bremen-Oslebshausen antreten sollte, wollte er mit seiner gesamten Habe umziehen, wie das Juristen-Portal Legal Tribune Online berichtete. Die Bremer erlaubten das nicht, auch weil sie befürchteten, er wolle im Gefängnis Handel mit der Ware treiben. Öffentlich wurde die Geschichte, weil der wegen Rauschgifthandels im großen Stil verurteilte Mann klagte und schließlich vor dem Oberlandesgericht Bremen unterlag.

Vielleicht ist es auch weniger die rechtsextreme Programmatik, die Gold zur AfD gezogen hat. Für die taz war er während der vergangenen Woche nicht erreichbar. Auch die Apenser CDU äußert sich trotz mehrmaliger Anfrage nicht zum Verlust ihres ehemaligen Parteifreunds.

Im Archiv der Lokalzeitung Stader Tageblatt lässt sich aber ein Entfremdungsprozess zwischen beiden Seiten nachvollziehen, der viel mit Privatfehden und persönlichen Enttäuschungen zu tun zu haben scheint. 2019 wollte Jan Gold ganz aus der Kommunalpolitik ausscheiden, nur um dann kurz darauf doch wieder für Ämter zu kandidieren – und sich über den folgenden Misserfolg zu wundern.

Zumindest auf eine gewisse inhaltliche Nähe zur AfD scheint indes hinzudeuten, dass Gold innerhalb der CDU dem Rechtsaußen-Verein Werteunion um den früheren Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen angehört haben soll.

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3 Kommentare

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  • Es ist ein politischer und moralischer Offenbarungseid der Hamburger Justizbehörde: Dass in der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis ein Abteilungsleiter Dienst tut, der gleichzeitig als AfD-Spitzenkandidat auftritt, ist an Zynismus kaum zu überbieten. Besonders pikant und gefährlich: Seine Zuständigkeit umfasst maßgeblich ausländische Häftlinge – genau jene Gruppe, die seine Partei tagein, tagaus pauschal diffamiert und zum Sündenbock erklärt.



    ​Wie soll hier das Neutralitätsgebot des Staates gewahrt bleiben? Ein Beamter, der einer Partei angehört, die vom Verfassungsschutz in weiten Teilen als rechtsextrem eingestuft wird, hat in einer Position, die absolute Unvoreingenommenheit gegenüber Migranten erfordert, schlicht nichts verloren. Hier wird das Vertrauen in den Rechtsstaat sehenden Auges untergraben. Wer Menschen in staatliche Obhut gibt, muss garantieren, dass sie nicht der Willkür von Ideologen ausgeliefert sind. Die Untätigkeit der Justizbehörde ist eine Kapitulation vor dem rechten Rand und ein Schlag ins Gesicht für das Prinzip der Gleichbehandlung hinter Gittern. Neutralität sieht anders aus!

  • Man muss jetzt auch nicht ständig seitens der TAZ versuchen jede Verbindung zur AFD als riesen Skandal darzustellen, das wirkt ein wenig hilflos

    • @PartyChampignons:

      Wenn es irgendwo nötig sein sollte, dann in solchen Fällen. Das ist keineswegs die "Herstellung eines Riesenskandals". Es IST ein Skandal.