Deutsches Antidiskriminierungsgesetz: „Unzureichend“ und „ambitionslos“
Erstmals soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Update bekommen. Das falle viel zu klein aus, kritisiert die Antidiskriminierungsbeauftragte.
Es sei eine „verpasste Chance“, sagt Ferda Ataman, Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung. Am Mittwoch hat das Kabinett eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Es ist die erste inhaltliche Anpassung dieses inzwischen 20 Jahre alten Gesetzes, das Menschen vor Diskriminierung schützen soll. Doch die Reform sei „unzureichend“, der vorgelegte Gesetzentwurf „ambitionslos“, so Ataman.
Mit seiner aktuellen Rechtslage hinkt Deutschland hinter verschiedenen EU-Vorgaben hinterher. Und zwar so sehr, dass bereits Vertragsverletzungsverfahren laufen. Am 19. Juni endet die Frist zur Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie. Das dürfte der eigentliche Grund sein, warum die schwarz-rote Koalition überhaupt Hand ans AGG anlegt – und „punktuelle Änderungen“ plant. „Man merkt dem Entwurf an, dass er lediglich zwingende Vorgaben zu erfüllen versucht, die großen Baustellen aber unberührt lässt“, so Ataman.
Das AGG schützt seit 2006 Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen. Es gilt am Arbeitsplatz, bei Alltagsgeschäften wie im Supermarkt oder bei Bankgeschäften und bei der Wohnungssuche.
Jetzt soll etwa die Frist, in der von Diskriminierung Betroffene ihr Recht geltend machen können, leicht verlängert werden. Bislang beträgt diese gerade mal 2 Monate – künftig sollen es 4 Monate sein. Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden, der im Moment auf den Arbeitsplatz beschränkt ist.
SPD und Union uneinig
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien „stärken wir in Deutschland gezielt die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind, und schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten“, erklärte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). „Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten.“
„Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können“, hieß es auch von Bundesjustizministerien Stefanie Hubig. Zufrieden ist die SPD-Politikerin aber ganz offensichtlich nicht: Sie werde sich „weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen“. Schon vorab hatte ihr Ministerium erklärt, dass man sich auf weitergehende Reformen mit dem Koalitionspartner nicht habe einigen können.
Die Koalition bleibt weit hinter den Forderungen der Zivilgesellschaft und auch der Antidiskriminierungsbeauftragten zurück. Diese hatten etwa mehr Befugnisse für die Antidiskriminierungsstelle oder auch ein Verbandsklagerecht gefordert, um Betroffene besser unterstützen zu können. Bisher können diese nur selbst klagen; auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
„Leere Versprechen“
„Das führt dazu, dass Diskriminierung in Deutschland meist folgenlos bleibt“, so Ataman. Ihre Stelle soll zwar künftig Schlichtungen durchführen dürfen. Das sei aber freiwillig, sie habe weiterhin keinerlei Auskunftsansprüche und auch nicht das Recht, in konkreten Fällen Diskriminierung festzustellen. „Bei vielen meiner europäischen Kolleg*innen ist das längst der Fall“, so Ataman. Auch habe die Koalition die Chance verpasst, das AGG endlich auf staatliche Stellen auszuweiten. „Warum soll ich im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sein als beim Jobcenter?“
Seit Jahren schon fordert das Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“ aus 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen weitreichende Reformen. Entsprechend ernüchtert sind nun die Reaktionen. „Wenn Werte wie Gleichheit und Menschenwürde nicht rechtlich durchsetzbar sind, bleiben sie leere Versprechen“, sagt etwa Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen. Auch der Deutsche Juristinnenbund hat in einer Stellungnahme erklärt, die „erhoffte strukturelle Reform des AGG“ sei „ausgeblieben“.
„Der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was angesichts der Realität von Diskriminierung in Deutschland nötig wäre“, kritisiert auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwältin Awet Tesfaiesus. Jetzt müsse es viel Druck auf die Regierungsfraktionen geben, um noch Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren zu erwirken. „Denn eins ist sicher: Eine zweite Chance für eine Reform des AGG wird es in dieser Legislatur und mit dieser Koalition sicher nicht geben.“
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