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Abweisungen von AsylsuchendenDobrindts Show soll weitergehen

Asylsuchende können aufgrund einer Weisung von Innenminister Dobrindt seit einem Jahr nicht mehr einreisen. Die Weisung war illegal – und wirkungslos.

Problematisch ist vor allem, dass sich Dobrindt mit illegalen Methoden schmückt Foto: Michael Kappeler/dpa

Asylsuchende sollen weiter an der Grenze zurückgewiesen werden. Dies verkündet Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei seiner Ein-Jahres-Bilanz-Pressekonferenz am Mitwoch. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Berlin solche Zurückweisungen bereits für rechtswidrig erklärt.

Vor einem Jahr, am 6. Mai 2025, kam Dobrindt ins Amt. Gleich am nächsten Tag wies er die Bundespolizei an, Asylsuchende nicht mehr ins Land zu lassen, sondern an der Grenze zurückzuweisen. Nur vulnerable Flüchtlinge, etwa Minderjährige und Gebrechliche, sollten noch einreisen können. Nach Dobrindts Angaben wurden seither rund 33.000 Aus­län­de­r:in­nen an der Grenze zurückgewiesen, weil sie kein Einreiserecht haben, darunter angeblich aber nur 3.000 Asylsuchende.

Dobrindt hält seine Politik für erfolgreich, weil die Zahl der Asylanträge seitdem deutlich zurückgegangen sei. Im April 2026 wurden in Deutschland nur noch 6144 Asyl-Erstanträge gestellt, ein Drittel weniger als im April des Vorjahres. Dobrindt will daher Grenzkontrollen und Zurückweisungen fortführen.

Allerdings sind die Zurückweisungen nur Show. Wer zurückgewiesen wurde, probiert es weiter und hat irgendwann Erfolg, weil die Grenzübergänge nur stichprobenartig kontrolliert werden. Oder die Flüchtlinge kommen über die nicht kontrollierte grüne Grenze ins Land. Die Statistik ist deutlich. Während von Mai 2025 bis April 2026 rund 3.000 Asylsuchende an Kontrollstellen zurückgewiesen wurden, stellten rund 90.000 Flüchtlinge in Deutschland Asylanträge. Vermutlich sind die 3.000 Zürückgewiesenen auch längst in Deutschland.

Dobrindt schmückt sich mit illegalen Methoden

Dass die Asylanträge bereits seit 2023 zurückgehen, hat andere Gründe als die deutsche „Asylwende“. So hat Serbien auf EU-Druck seine einst liberale Visa-Politik geändert, so dass viele Flüchtlinge nicht mehr über Serbien nach Europa kommen können. Für einen weiteren Rückgang der Flüchtlingszahlen sorgte das Ende der Assad-Diktur im bisherigen Hauptherkunftsland Syrien.

Das weiß natürlich auch Innenminister Dobrindt. Dass er den Rückgang der Flüchtlingszahlen dennoch als sein Werk darstellt, ist zwar frech, aber auch gutes Marketing. Problematisch ist vor allem, dass sich Dobrindt dabei mit illegalen Methoden schmückt.

Schon am 2. Juni letzten Jahres entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Fall von drei Somalis (zwei Männer, eine Frau), dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze gegen EU-Recht verstoßen. Die Dublin-3-Verordnung der EU verlangt, dass Flüchtlinge, die an der Grenze um Asyl bitten, ins Land eingelassen werden müssen, um festzustellen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das Gericht akzeptierte auch nicht Dobrindts Verweis auf die EU-Notlagenklausel (Artikel 72 AEUV). Eine drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit habe der Minister nicht belegen können.

Wie geht es nun weiter?

Dobrindt ignorierte jedoch die Entscheidung, weil es sich nur um einen Eil-Beschluss in einem Einzelfall handele. Grundsätzlich hat er damit Recht. Allerdings ist die Entscheidung sehr gründlich begründet und basiert nicht auf Besonderheiten des Einzelfalles. Im übrigen kam der Richter-Beschluss nicht überraschend. Schon vor Einführung der Zurückweisungen hatten Rechts­wis­sen­schaft­le­r:in­nen fast durchweg gewarnt, dass diese illegal seien.

Wie geht es nun weiter? Die somalische Frau hat am VG Berlin Klage erhoben und will im Hauptsacheverfahren klären lassen, dass ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze vor einem Jahr wirklich illegal war. Das Gericht wird wohl noch in diesem Mai entscheiden, ob die Klage zulässig ist. Sie könnte nämlich erledigt sein, weil die Frau ja längst einreisen konnte. Allerdings könnte auch ein Festellungsinteresse bestehen, weil es sich bei der Zurückweisung um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelte.

Es gibt aber auch nicht viele andere Gerichtsverfahren zu Zurückweisungen, denn die Flüchtlinge reisen lieber über die grüne Grenze ein, als aus dem Ausland zu prozessieren. Am VG Berlin ist derzeit noch der Eil-Antrag eines Eritreers anhängig, der in Warschau gestrandet ist und keine Mittel und keine Kraft hat, irregulär nach Deutschland einzureisen. Zudem wird am VG Karlsruhe am 9. Juli die erste mündliche Verhandlung in einem Hauptsacheverfahren stattfinden. Geklagt hat hier ein Algerier, der über Frankreich nach Deutschland kam, und zunächst zurückgewiesen worden war.

Gerichtsverfahren gibt es zudem um die Frage, ob die Grenzkontrollen überhaupt zulässig sind. An der Grenze zu Österreich wird schon seit 2015 kontrolliert. Hier wurde schon mehrfach die Rechtswidrigkeit festgestellt. Dagegen wurden die Kontrollen an den übrigen Grenzen erst im Herbst 2023 und im Herbst 2024 durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eingeführt.

Hierzu hat vor einigen Tagen erstmals das VG Koblenz entschieden, dass allgemeine Personenkontrollen an der Grenze zu Luxemburg illegal sind. Weder gebe es „plötzliche“ Flüchtlingsströme noch habe die Bundesregierung belegt, dass die deutschen Behörden überfordert sind.

An diesem Mittwochabend wird der Bundestag über Anträge von Grünen und Linken beraten, die bei Grenzkontrollen und Zurückweisungen „Willkür beenden und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen“ wollen.

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