Pflegereform und Einsparungen: Sind viele Pflegebedürftige noch zu fit?
Immer mehr „leichtere Fälle“ stellen Anträge auf Geld von der Pflegeversicherung, sagt eine Studie im Auftrag der Kassen. Das passt zur Spardebatte.
Charlotte G., 74 Jahre alt, ist schwer rheumakrank und nach einer Krebs-OP überdies noch sprachbehindert. Kartoffeln kann sie nicht mehr schälen, oft isst sie Tiefkühlkost. Am Morgen schlüpft sie in eine Jogginghose, einen Reissverschluss zuzuziehen ist für G. kaum noch möglich. Telefonate macht eine Nachbarin für sie, weil G. am Telefon schwer zu verstehen ist. Eine andere Helferin kauft schwere Waren für sie ein, G. kann nur noch mühsam gehen.
G. hat einen Pflegegrad 2, sie bekommt monatlich 347 Euro Pflegegeld. Davon kann G. einer Nachbarin etwas Geld geben für deren Hilfe. Sie kann sich Fertigmenüs leisten, eine Bestellung im Versand, mal eine Taxifahrt. All das wäre sonst nicht möglich. G. ist Grundsicherungsempfängerin. Das Pflegegeld wird nicht auf die Sozialleistung angerechnet.
Fälle wie G. gibt es zu Tausenden. Es sind gesundheitlich Eingeschränkte, die nicht bettlägerig sind, die allein zur Toilette gehen können, die nicht verwirrt sind – die sich aber kaum noch richtig waschen können, kaum noch einkaufen gehen können, kein Gemüse mehr schälen können, kaum mehr vor die Tür gehen.
In der Pflegeversicherung gibt es für diese Fälle die ersten beiden von fünf Pflegegraden. Und diese „leichteren Fälle“ in der Pflege geraten jetzt ins Visier der Spardebatte.
Rasanter Anstieg der Antragssteller
Das Sozialforschungsinstitut IGES hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbands der Krankenkassen – zu denen auch die Pflegekassen gehören – ein Gutachten erstellt, das den rasanten Anstieg der Pflegebedürftigen seit dem Jahre 2017 untersucht. Damals wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, statt der früheren Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.
Von 2017 bis 2024 habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen von 3 auf fast 6 Millionen in etwa verdoppelt, resümierte der Krankenkassenverband. In einem solidarischen System müsse man aber darauf achten, dass diejenigen Hilfe bekommen, „die wirklich darauf angewiesen sind und das System zugleich finanzierbar bleibt“, so der GKV-Vorsitzende Oliver Blatt.
Laut IGES-Bericht sei die Hauptursache der stark gestiegenen Anzahl an Leistungsbeziehenden eine vermehrte Beantragung von Pflegeleistungen durch im Durchschnitt jüngere, also unter 65-jährige und „weniger stark beeinträchtigte Personen“. Über drei Viertel der Erstantragsteller:innen erhalten im ambulanten Bereich nur den niedrigen Pflegegrad 1 oder 2.
Treppensteigen, Kochen werden abgefragt
Bei der Begutachtung werden sechs Bereiche von Einschränkungen abgefragt, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Belastungen, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte.
So wird beispielsweise gefragt, ob man sich noch selbstständig in der Wohnung fortbewegen kann, ob man Treppensteigen kann, ob man sich selbst Nahrung zubereiten kann, sich noch selbst duschen und die Haare waschen kann, den Kontakt zu Personen außerhalb des direkten Umfelds pflegen kann. Auch wenn dies nur noch „überwiegend selbstständig“, aber eben nicht mehr völlig „selbstständig“ möglich ist, werden Punkte für die Beeinträchtigungen vergeben. Diese Punktwerte werden gewichtet. Daraus errechnet sich der Pflegegrad.
Laut dem IGES-Bericht machen eher geringe Beeinträchtigungen etwa in der Mobilität und Selbstversorgung einen relativ großen Anteil bei den Erstgutachten aus. Die IGES-Wissenschaftler:innen befragten auch Gutachter:innen selbst. Diese erklärten laut Studie, die Schwellenwerte für die Pflegegrade seien „sehr niedrig“. Auch würden mitunter „viele kleine Defizite“ zusammen zu einem Pflegegrad führen, „obwohl das gewonnene Gesamtbild der Situation keinen ausgeprägten Hilfebedarf anzeige“, heißt es in dem Papier.
Schwellenwerte sollen steigen
Die Wissenschaftler:innen stellten fest, dass sich die Punktwerte in den Gutachten oft auf das „Intervall von bis zu zwei Punkten oberhalb des Schwellenwerts“ konzentrierten. Mit anderen Worten erreichen die Gutachten oft gerade mal den Schwellenwert, der für den nächst höheren Pflegegrad nötig ist.
Genau an diesen Schwellenwerten wird in der anstehenden Reform der Pflegeversicherung womöglich geschraubt. So erwägen die Experten, die Schwellenwerte für den nächst höheren Pflegegrad anzuheben. Das würde den Pflegekassen Milliarden Euro sparen.
Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, hat bereits protestiert: Den steigenden Zahlen der Pflegebedürftigten sei „sicher nicht dadurch zu begegnen, dass diese nicht als pflegebedürftig eingestuft werden“. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, bis Mitte Mai ein Konzept für die Pflegereform vorzulegen. Gespart werden soll auch bei den Zuschüssen für die Eigenanteile von Heimbewohner:innen. Allein im Jahre 2027 fehlten in der Pflegekasse 6 Milliarden Euro. Das Loch ist dramatisch wie bei den Krankenkassen.
Werden die Schwellenwerte abgesenkt, hätte Charlotte G. mit ihren Punkten womöglich gar nicht mehr den zweiten Pflegegrad erreicht, sondern nur noch den ersten Grad. Dieser sieht keine direkten Geldleistungen an die Pflegebedürftigen vor. „Ein schlechter Witz“, befindet die schmerzgeplagte Berlinerin.
Die Einsparungen sollen aber nur für Neuantragsteller:innen gelten. Kommt die Pflegereform mit diesen Änderungen ab 2027, wird es also vermutlich einen Ansturm von Antragsteller:innen geben, noch in diesem Jahr.
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