Bundestag beschließt Gewaltschutzgesetz: Mit der Fußfessel gegen häusliche Gewalt
Der Bundestag hat die Gewaltschutzreform beschlossen. Aber reichen Fußfesseln und Täterarbeit aus? Kritiker:innen verweisen auf das Vorbild Spanien.
Gerichte haben zukünftig mehr Handhabe, um Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Der Bundestag hat am Freitag eine entsprechende Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Damit ist es möglich, dass gegenüber Gewalttätern und Stalkern die elektronische Fußfessel und Anti-Gewalt-Trainings verhängt werden. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt damit ein Koalitionsvorhaben der schwarz-roten Regierung um.
Die Maßnahme soll vor allem in Hochrisikofällen wirken: Gewalttäter mit gerichtlich verhängten Annäherungsverboten können dann mit der elektronischen Fußfessel kontrolliert werden. Betreten diese eine Warnzone, die zum Schutz des Opfers gezogen wurde, werden Behörden alarmiert und können, wenn nötig, das Annäherungsverbot durchsetzen und im schlimmsten Fall Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen verhindern.
Vorbild Spanien
Im Jahr 2024 wurden 265.942 Menschen in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt, wie aus dem „Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts hervorgeht. Fast 80 Prozent der Opfer waren weiblich. Mindestens 328 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2024 von Männern getötet.
Als Vorreiter im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt gilt Spanien: Seitdem dort die Fußfessel 2009 eingeführt wurde, sank die Zahl getöteter Frauen deutlich. Wie auch in Spanien sollen Betroffene entscheiden können, ob sie per GPS-Gerät über eine Annäherung des gewalttätigen Mannes mit elektronischer Fußfessel informiert werden wollen. Darüber hinaus soll die Fußfessel nicht nur im Gewaltschutz, sondern auch in Fragen des Umgangsrechts zum Einsatz kommen. Auch Kinder sollen so besser vor gewalttätigen Elternteilen geschützt werden.
Ein Streitpunkt in der Diskussion war dabei, ob die Betroffene ein Mitspracherecht bei der Verhängung der elektronischen Fußfessel haben sollte. Die Mehrheit der Abgeordneten lehnte dies ab, da sonst die Gefahr bestehe, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern.
Gewaltkreisläufe durchbrechen
Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesreform betrifft die sogenannte Täterarbeit. Gewalttäter können nun dazu verpflichtet werden, an sozialen Trainingskursen und Gewaltpräventionsberatungen teilzunehmen. Handeln die Täter gegen die angeordneten Maßnahmen, sollen zukünftig auch höhere Strafen möglich sein. Der Strafrahmen wurde von zwei auf drei Jahre hochgesetzt. Insbesondere aus den Bundesländern gab es bereits im letzten Jahr die Forderung einer Strafverschärfung.
Der Schutz von Frauen gegen Gewalt geht in Spanien jedoch weiter. Dort wird eine algorithmusgestützte Risikoanalyse durchgeführt, um das Gefährdungspotenzial für Frauen zu bewerten. Die Polizei, Sozialdienste und Gerichte, die auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisiert sind, arbeiten vernetzt und können so der Risikostufe entsprechende, abgesprochene Schutzmaßnahmen ergreifen. Frauen in Spanien erhalten außerdem einen kostenlosen Rechtsbeistand und psychologische Unterstützung. Auch haben sie das Anrecht, in der Familienwohnung zu bleiben. Darüber hinaus gilt in Spanien eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung bei sexualisierter Gewalt.
Für die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Gebel, hat die in Deutschland umgesetzte Reform deshalb wenig mit dem spanischen Modell zu tun: „Die Bundesregierung muss aufhören, das Spanische Modell auf eine Fußfessel zu reduzieren.“ Das Gesamtkonzept fehle, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Das spanische Modell wirke, so Gebel, weil Gewalt gegen Frauen dort als politisches und strukturelles Problem behandelt werde.
Kein Schlusspunkt
Die Grünen und auch die AfD hatten im Ausschuss der Einführung der elektronischen Fußfessel zugestimmt. Zugleich forderte Lena Gumnior von den Grünen jedoch: „Wenn Sie schon nach Spanien schauen, dann auch richtig.“ Dort gelte, so Gumnior seit 2022 auch das „Ja heißt Ja“-Gesetz.
Die schwarz-roten Koalitionspartner begrüßten die Verabschiedung des Gesetzes am Freitag. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD, sagte der taz: „Dass die Polizei künftig schon durch eine Warnzone alarmiert wird, bevor ein Täter die Schutzzone verletzt, wird Leben retten können.“ Das Gesetz sei aber kein Schlusspunkt, so Wegge, und verweist auf das Gesetz gegen digitale Gewalt, härtere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen, die Strafbarkeit von Catcalling sowie Reformen im Sorge- und Umgangsrecht. Auch Justizministerin Hubig kündigte im Bundestag an, dass es weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz geben werde.
Der Unionsabgeordnete Günter Krings forderte darüber hinaus das Sexkaufverbot nach nordischem Vorbild, um Frauen weitergehend vor Gewalt zu schützen. Das Sexkaufverbot ist in der Koalition allerdings umstritten.
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