Grün-Schwarz in Baden-Württemberg: Etwas Green, viel Tech
Baden-Württembergs künftige Regierung will Zukunftstechnologie nutzen und exportieren. Oft bleibt der Koalitionsvertrag in Sachen Klima aber vage.
Ein Koalitionsvertrag wie das Land: Die designierte grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg setzt beim Thema Energie- und Klimaschutz vor allem auf jene Kombination, für die der deutsche Südwesten so klischeehaft steht. Man reißt viele grüne Ideen an, tut dies aber im Stil einer Region, die sich durch ihren Export von Spitzentechnologie einen Namen gemacht hat.
So liest man in dem Papier von Grünen und CDU, dass Klimaschutz nicht nur Schaden abwende, sondern auch „Innovationstreiber und Wachstumsmotor“ sei: „Deshalb werden wir in Baden-Württemberg zentrale Zukunftstechnologien nicht nur anwenden, sondern entwickeln, produzieren und exportieren.“ „Green Tech“ sei „eine der dynamischsten Wachstumsbranchen in Baden-Württemberg und ein wichtiger Baustein für unsere industrielle Zukunft“.
Aus diesem Grund will die Landesregierung „eine schlagkräftige Green-Tech-Allianz“ schaffen, die Start-ups, Mittelstand, Handwerk, Industrie und Forschung vernetzt, um Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Der Koalitionsvertrag trägt den Titel: „Aus Verantwortung für unser Land – Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten.“ Das Ziel, 2040 klimaneutral zu werden, bleibt bestehen, aber man will „mehr Flexibilität in den Wegen der Zielerreichung herstellen“.
Grün-Schwarz will CCS an Land ermöglichen
Statt konkrete Ideen zu präsentieren, versinkt das Papier an dieser Stelle in floskelhaftem Politsprech: „Im Falle der Anerkennung einer drohenden erheblichen Zielabweichung durch die Landesregierung legt sie gemeinsam fest, inwiefern und welche neuen Maßnahmen im Klimamaßnahmenregister zu hinterlegen sind.“
Für Proteste vor Ort dürfte noch das Thema CCS (Carbon Capture and Storage) sorgen, die Abtrennung von CO2 zur anschließenden Verpressung des Gases in den Untergrund. Baden-Württemberg will sich „für die schnellstmögliche Bereitstellung einer CCS-Infrastruktur zum Abtransport von abgeschiedenem CO2“ einsetzen.
Um das zu ermöglichen, will man von einer Länderöffnungsklausel im Kohlendioxidspeichergesetz Gebrauch machen. Grundsätzlich hat der Bund die Lagerung an Land nämlich verboten, zugleich den Ländern aber die Möglichkeit eröffnet, eigene abweichende Regeln zu definieren.
Des Weiteren will die neue Landesregierung „die erneuerbaren Energien weiter ausbauen und den Anteil von Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft und Biogas an der Bruttostromerzeugung in den nächsten Jahren deutlich erhöhen“. Konkrete Zahlen, wie sie unter dem Grünen Winfried Kretschmann früher schon mal im Koalitionsvertrag definiert wurden, gibt es diesmal nicht. Man weiß, warum: Damals wurden die Ziele nicht erreicht.
So bleiben diesmal viele Aussagen unbestimmt. Ziel sei es, „die Energieversorgung weiter zu diversifizieren und von fossilen Energieimporten unabhängiger zu machen“. Die Koalition hält fest: „Wir brauchen Netze, Speicher, flexible Kraftwerke und eine Industrie, die den Wandel mitgestaltet.“ Was eine künftig vorgesehene „ressortübergreifende Task Force Netzausbaubeschleunigung“ bringen wird, muss sich zeigen.
Natürlich soll Baden-Württemberg auch Wasserstoffland werden: „Dies gilt für die technische Entwicklung, die Erzeugung, die Speicherung und den Transport von Wasserstoff und seinen Derivaten und für die Nutzung in Industrie, Energiewirtschaft und Verkehr.“ Man werde „weiterhin den system- und netzdienlichen Aufbau von Elektrolyseuren im Land“ fördern. Da Baden-Württemberg aber schon heute ein großer Stromimporteur ist, wird sich die Frage stellen, wie viele Stromüberschüsse überhaupt zur Wasserstofferzeugung zur Verfügung stehen werden.
Zumindest an einigen Stellen wird der Koalitionsvertrag konkreter. Berichtspflichten nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sollen reduziert werden. Bei Windkraft und Freiflächen-PV sollen die Kommunen an den Erträgen der Anlagen verpflichtend beteiligt werden.
„Ermöglichungskultur“ statt Öko-Einspruch
Unterdessen führte die Kompromisssuche der beiden Fraktionen auch schon mal zu Ungereimtheiten: Einerseits sei es „erklärtes Ziel, bevorzugt bereits versiegelte Flächen wie Dachflächen und Parkplätze für den Ausbau von PV zu nutzen“, an anderer Stelle erklärt die Landesregierung dann aber, sie werde sich „für eine Erleichterung zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen“ einsetzen.
Auch die Rahmenbedingungen für die Biogaserzeugung sollen verbessert werden, Baden-Württemberg will sich zudem „auf Bundesebene für eine zeitlich begrenzte Verlängerung der Einspeisevergütung für Biogasanlagen bis zu einer Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ einsetzen. Die Stadtwerke, denen angesichts der Investitionen, die der Ausbau der Verteilnetze erfordert, das Eigenkapital auszugehen droht, sollen mit „Finanzierungsinstrumenten auf Landesebene“ unterstützt werden.
Für Debatten könnte noch sorgen, dass die Koalition die Rechte von Umweltverbänden einschränken möchte. Während Planungsverfahren „im Sinne einer Ermöglichungskultur“ vorangetrieben werden sollen, will man die Einspruchsmöglichkeiten von Umweltverbänden beschneiden. Organisationen sollen nur dann noch nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannt werden, wenn „die regionale Verankerung des jeweiligen Verbands“ gegeben ist. Bundesweite Verbände ohne örtliche Basis wären dann ausgebootet – zum Vorteil der jeweiligen Investoren.
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